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Schutz für geflüchtete Frauen – vor allen Formen von Gewalt!

Women in Exile und Flüchtlingsrat fordern zum Inter­na­tionalen Tag der Gewalt gegen Frauen: Schutz für geflüchtete Frauen – vor allen For­men von Gewalt!
Flüchtlings­frauen sind akut bedro­ht: „Wir sind alle betrof­fen von sex­ueller Beläs­ti­gung im Lager, es gibt keine Frau, die nicht eine Geschichte von auf­dringlichen Blick­en, wider­lichen Kom­mentaren, uner­wün­schtem Anfassen oder ver­suchter oder tat­säch­lich­er Verge­wal­ti­gung erzählen kön­nte,“ berichtete eine geflüchtete Frau der Organ­i­sa­tion Women in Exile während ein­er Bus­tour durch Flüchtlingslager. Das Ergeb­nis der Besuche ist alarmierend. Geflüchtete Frauen und LGBTI Per­so­n­en wer­den auf­grund ihres Geschlechts oder sex­uellen Iden­tität mehrfach diskri­m­iniert und ver­let­zt: durch ras­sis­tis­che Über­griffe und Asylge­set­ze, durch trau­ma­tis­che Erfahrun­gen auf der Flucht, die in den Masse­nun­terkün­ften ihre Fort­set­zung find­en, durch kör­per­liche und sex­uelle Beläs­ti­gun­gen, fehlende Pri­vat­sphäre und Angst vor Abschiebung.
Keine Masse­nun­terkun­ft kann geflüchteten Frauen Schutz bieten. Ein Leben im Lager bedeutet die tägliche Erfahrung struk­tureller Gewalt, die in Form von Iso­la­tion, Aus­gren­zung und Schut­zlosigkeit statt find­et. Diese struk­turelle Gewalt ver­stärkt Gewalt­poten­ziale und führt oft zu physis­chen, psy­chis­chen und sex­u­al­isierten Über­grif­f­en vor allem gegen Frauen, Kinder und LGBTI Per­so­n­en. Solche Über­griffe passieren auch auf deutschen Straßen und ins­beson­dere in deutschen Haushal­ten. Aber in ein­er Sam­melun­terkun­ft, die eine Zwangswohn­form ist, treten sie konzen­tri­ert­er und ver­mehrt auf. Denn dort haben Men­schen kaum Rück­zugsmöglichkeit­en und sind häu­fig extremen All­t­agssi­t­u­a­tio­nen, Enge und Stress aus­ge­set­zt. Das deutsche Gewaltschutzge­setz ermöglicht Inter­ven­tions­befug­nisse für die Polizei: Wenn gewalt­tätige Über­griffe in deutschen Haushal­ten passieren, kann die Polizei die oder den Täter/in des „Platzes ver­weisen“. Dies find­et im deutschen Lager­sys­tem keine Anwen­dung. Geflüchtete Frauen erhal­ten damit in Deutsch­land kaum Schutz vor Gewalt.
Laut der seit Mitte 2015 auch in Deutsch­land gel­tenden EU-Auf­nah­merichtlin­ie für Flüchtlinge müssen beson­ders schutzbedürftige Flüchtlinge als solche erkan­nt, angemessen ver­sorgt und unterge­bracht wer­den. Der Schutz dieser Grup­pen (unter anderem Schwan­gere, Allein­erziehende, Men­schen, die sex­u­al­isierte Gewalt erlebt haben und Min­der­jährige) ste­ht in großer Zahl Frauen und ihren Kindern zu. Dieser Schutz kann ihnen in über­füll­ten Masse­nun­terkün­ften ohne aus­re­ichen­den Zugang zu Ver­sorgungs- und Unter­stützungsstruk­turen nicht zukom­men. Darum sagen wir: Beson­ders schutzbedürftige Flüchtlinge kön­nen nicht in ein­er Masse­nun­terkun­ft leben!
Die kür­zlich ver­schärften Asylge­set­ze sehen vor, dass Flüchtlinge sechs Monate und viele darüber hin­aus in den über­füll­ten Erstauf­nah­me­lagern verbleiben müssen. Sie unter­liegen in dieser Zeit der Res­i­den­zpflicht und dür­fen die Unterkün­fte nicht oder nur aus­nahm­sweise ver­lassen. Sie müssen schnellere Abschiebun­gen befürcht­en, sind fak­tisch ohne Zugang zu Rechts­ber­atung und Über­set­zung, ohne Bargeld und mit Arbeitsver­boten belegt. Frauen und LGBTI Per­so­n­en aus den so genan­nten sicheren­Herkun­ftsstaat­en unter­liegen diesen Restrik­tio­nen während des gesamten Asylver­fahrens. Aus den West­balkan­län­dern fliehende Rom­ni­ja sind beson­ders häu­fig exis­ten­tiell bedro­ht und von Gewalt und Über­grif­f­en betrof­fen. In Deutsch­land angekom­men, wer­den sie durch Schnel­lver­fahren geschleust, dür­fen die Flüchtlingslager nicht mehr ver­lassen und ihre Flucht­gründe wer­den gar nicht mehr geprüft. Damit wer­den ganze Flüchtlings­grup­pen entrechtet, die geset­zlich als „falsche“ Flüchtlinge abge­han­delt werden.
Kriege, befeuert durch Rüs­tung­sex­porte, und die Zer­störung regionaler Märk­te durch multi­na­tionale Konz­erne, rauben Men­schen weltweit Lebens­möglichkeit­en und Exis­ten­z­grund­la­gen. Davon sind ins­beson­dere Frauen und Kinder betrof­fen. Sie sind in der Regel ärmer, schut­zlos­er, schneller in ihrer Exis­tenz bedro­ht und laufen stärk­er Gefahr, auf der Flucht Über­griffe zu erlei­den. Die Abschot­tung der Gren­zen ist unter­lassene Hil­feleis­tung, die für viele Frauen und Kinder mit dem Tod endet.
Wir fordern, dass geschlechtsspez­i­fis­che Flucht­gründe immer anerkan­nt werden!
Die Asyl­rechtsver­schär­fun­gen, die schutzbedürftige Per­so­n­en beson­deren Gefahren aus­set­zen, müssen zurück genom­men werden!
Gewaltschutz und Zugang zu Regelleis­tun­gen für geflüchtete Frauen und LGBTI Personen!
Wir fordern: Frauen, Kinder und LGBTI Per­so­n­en sofort raus aus den Lagern! Alle Lager abschaffen!
Nein zur Fes­tung Europa — Bewe­gungs­frei­heit für alle!

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