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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Sichere Bleibeperspektiven für junge Geflüchtete eröffnen

Der Runde Tisch Asyl und Migra­tion Pots­dam-Mit­tel­mark (im Fol­gen­den „Run­der Tisch“) ist ein bürg­er­schaftlich­er Zusam­men­schluss von Men­schen mit Flüchtlingser­fahrung, ehren-amtlichen Unterstützer*innen, Arbeitgeber*innen und Träger-Vertreter*innen der Flüchtling­shil­fen und Beratungsstellen im Landkreis.

Gemein­sames Ziel desNet­zw­erks bildet die­Verbesserung der gesellschaftlichen Teil-habechan­cen und Lebens­be­din­gun­gen von Men­schen mit Flucht-und Migrationshintergrund.Ein wichtiger Schw­er­punkt liegt dabei auf jun­gen Geflüchteten. Ger­ade deren Auf-enthaltssta­tus ist trotz guter Inte­gra­tion vielfach unsicher.

Der Runde Tisch fordert daher, die Per­spek­tiv­en junger Geflüchteter in Bran­den­burg sub­stantiell zu verbessern. Ein geeigneter Weg dafür wäre die Erle­ichterung der Voraus­set­zun­gen für die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis nach § 25b Aufent-halts­ge­setz (Aufen­thG). Die Freie Hans­es­tadt Bre­men hat im Sep­tem­ber 2020 eine entsprechende Regelung erlassen. Diesem Beispiel sollte das Land Bran­den­burg folgen.

Hoch motivierten und leis­tungs­bere­it­en jun­gen Men­schen mit Fluchthin­ter­grund kön­nte so eine gesicherte Bleibeper­spek­tive eröffnet wer­den. Dies würde zugle­ich einen Beitrag zur Über­win­dung des Fachkräfte­man­gels in Bran­den­burg bedeuten und somit den Erfordernissen der hiesi­gen mit­tel­ständis­chen Wirtschaft in geeigneter Weise Rech­nung tragen.

Detaillierte Problembeschreibung

Aus den Bericht­en der Teilnehmer*innen des Run­den Tis­ches ist eine Vielzahl an Beispie­len benan­nt von Geflüchteten, die seit 2015 als Min­der­jährige oder junge Erwach­sene in die Bun­desre­pub­lik ein­gereist sind und hier nach derA­sy­lantrag­stel­lung den Weg in Schule, Aus­bil­dung und eini­gen Fällen sog­ar Studi­um genom­men haben.

Den­noch fehlt diesen jun­gen Geflüchteten oft­mals jede aufen­thalt­srechtliche Sicher­heit. Der Grund: Sie sind nach zwis­chen­zeitlich neg­a­tiv beschieden­em Asylver­fahren in Deutsch­land lediglich ‚geduldet‘. Der bish­erige Dul­dungssta­tus führt bei ein­er Rei­he von­Be­trof­fe­nen zu ständi­ger Sorge vor Abschiebung. Das ist enorm belas­tend und macht eine nach­haltige Zukun­ft­s­pla­nung schw­er möglich.

Zwar beste­ht für geduldete junge Men­schen in der Schul‑, Berufs-oder Hochschu­laus­bil­dung nach § 25a Aufen­thG („Bleiberecht für gut inte­gri­erte Jugendliche und Her­anwach­sende“) grund­sät­zlich die Möglichkeit, eine Aufen­thalt­ser­laub­nis zu erhal­ten. Die Bedin-gun­gen dafür sind aber außeror­dentlich restrik­tiv. Ins­beson­dere müssen die Antragsteller*innen seit min­destens vier Jahren in Deutsch­land leben und dür­fen das 21. Leben­s­jahr noch nicht vol­len­det haben.

Nicht min­der schwierig zu erfüllen sind die Bedin­gun­gen für die Erteilung ein­er Aufen-halt­ser­laub­nis nach § 25b Aufen­thG („Aufen­thalts­gewährung bei nach­haltiger Inte­gra­tion“). Hier erweist sich vor allem das Erforder­nis eines in der Regel bere­its achtjähri­gen Aufen­thalts in Deutsch­land regelmäßig als unüber­wind­bare Hürde.

Diese Kom­bi­na­tion aus Alters­beschränkung zum Zeit­punkt der Antrag­stel­lung und Dauer des Voraufen­thaltes läuft der eigentlichen geset­zlichen Inten­tion offenkundig zuwider.

Detaillierte Lösungsbeschreibung

Die Freie Hans­es­tadt Bre­men ist der skizzierten Prob­lematik mit einem am 14.09.2020 in Kraft getrete­nen Erlass zur „Erteilung von Aufen­thalt­ser­laub­nis­sen für junge Geflüchtete in Bil­dung, Aus­bil­dung und Studi­um“ begeg­net. Der Erlass erle­ichtert die Erteilung ein­er Aufen­thalt­ser­laub­nis nach § 25b Aufen­thG in mehrerlei Hin­sicht deutlich:

Gedulde­ten jun­gen Geflüchteten bis zur Vol­len­dung des 27. Leben­s­jahres soll eine Aufen­thalt­ser­laub­nis bere­its nach ein­er Voraufen­thalt­szeit von min­destens vier Jahren erteilt wer­den, wenn sie zusät­zlich bes­timmte „Inte­gra­tions­merk­male“ erfüllen. Dazu zählen alternativ

  • ein vier­jähriger erfol­gre­ich­er Schulbe­such im Bun­des­ge­bi­et oder der Erwerb eines anerkan­nten Schul- oder Beruf­s­ab­schlusses oder die Teil­nahme an ein­er Einstiegs-qualifizierung,
  • die Absolvierung ein­er Beruf­saus­bil­dung oder eines Studi­ums oder die Teil­nahme an ein­er staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme,
  • die Absolvierung eines Frei­willi­gen Sozialen Jahres, eines Frei­willi­gen Ökol­o­gis­chen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes.

Jew­eils voraus­ge­set­zt wer­den aus­re­ichende Deutschken­nt­nisse (Niveau B1) oder hin­re­ichende Sprachken­nt­nisse (Niveau A2) bei ein­er Zeug­nis­note “befriedi­gend” im Fach Deutsch. Die Aufen­thalt­ser­laub­nis wird zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt.

Der Erlass schließt die aufgezeigte Lücke zwis­chen den §§ 25a und b Aufen­thG. Er trägt somit den vom Geset­zge­ber als erhe­blich eingestuften Inte­gra­tionsleis­tun­gen junger Geflüchteter im Dul­dungssta­tus Rech­nung und verbessert deren Perspektiven.

Dies kor­re­spondiert offenkundig mit den inte­gra­tionspoli­tis­chen Zie­len der Bran­den­burg­er Lan­desregierung. Im Abschnitt „Asyl und Inte­gra­tion“ des gemein­samen Koali­tionsver­trages von SPD, CDU und GRÜNEN heißt es: Das vom Bund beschlossene Fach-kräf­teein­wan­derungs­ge­setz sowie das Gesetz über Dul­dung bei Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung wer­den wir mit möglichst ein­fachen Ver­fahren umset­zen, damit gut inte­gri­erte Geduldete einen gesicherten Aufen­thaltssta­tus erhal­ten. Die Spiel­räume auf Lan­desebene (Aus­bil­dungs­dul­dung, Aufen­thalts­gewährung bei nach­haltiger Inte­gra­tion und bei gut inte­gri­erten Jugendlichen und Her­anwach­senden) wer­den wir weit­er auss­chöpfen.“ (Randz­if­fern 2952 ‑2957).

Zugle­ich gibt die Regelung den Aus­bil­dungs­be­trieben und (poten­tiellen) Arbeitgeber*innen die drin­gend benötigte Pla­nungssicher­heit. Auch in Anbe­tra­cht des Fachkräfte­man­gels ist dies eine Win-Win-Sit­u­a­tion für unser Land.

Die Erweiterung trägt zudem dem SGB VIII Kinder-und Jugend­hil­fege­setz Rech­nun­gund ermöglicht eine bessere Abstim­mung zwis­chen den aufen­thalt­srechtlichen Regelun­gen und dem Kinder- und Jugend­hil­fer­echt (Leis­tun­gen für junge Men­schen bis zur Vol­len­dung des 27. Leben­s­jahrs). Das ist unter Inte­gra­tions­gesicht­spunk­ten und im Hin­blick auf die Fort­set­zung des Bil­dungsweges eben­falls zu befürworten.

Wir appel­lieren daher drin­gend, auch für das Land Bran­den­burg einen Erlass nach Bre­mer Vor­bild zu ver­ab­schieden und somit die gesellschaftlichen Teil­habe- und Inte­gra­tionschan­cen von leis­tungs­bere­it­en und hochmo­tivierten jun­gen geflüchteten Men­schen nach­haltig zu verbessern.

Bad Belzig, 6. Feb­ru­ar 2021

1 Hans Hansen Potsdam
2 Ruth Koschel Bad Belzig
3 Mar­tin Kühn Saarmund
4 Ulrike Rauh Berlin
5 Max Steinack­er Kleinmachnow

Mitun­terze­ich­nende

vom Run­den Tisch Asyl und Migra­tion Potsdam-Mittelmark:

6 Wolf Thieme, Bad Belzig
7 Dieter Zas­trow, Bad Belzig
8 Gabriele Schrader
9 Eri­ka Pusch, Teltow
10 Siavash Valizadeh
11 Nadine Azad-Belz, Treuenbrietzen
12 Susanne Dütz, Michendorf
13 Ulrike Wun­der­lich, Michen­dorf OT Fresdorf
14 Katrin Möbius, Bad Belzig
15 Mar­ti­na Endries-Klocksin, Kleinmachnow
14 Wern­er Kübler, Falkensee
15 Beate Schädler, Neu­rup­pin („Neu­rup­pin bleibt bunt“)
16 Gabriela Weis­chet, Neuruppin
17 Pfn. Chris­tiane Schulz, Neuruppin
18 Lothar Kli­esch, Fürstenberg
19 Ilse Schmiedecke, Oberkrämer
20 Kath­leen Kunath
21 Ines Richter, Gransee
22 Christoph Pol­drack, Leegebruch
23 Wern­er Moll
24 Ste­fan Fulz
25 Eve­lyn Mue­lenz (Koor­di­na­tion ehre­namtliche Flüchtlingsar­beit Kirchenge­meinde St. Andreas Teltow)
26 Tani­ta Sohr
27 Den­nis Behrouzi
28 Philipp Grun­wald, Asylver­fahrens­ber­atung, Ev. Kirchenkreis Barnim
29 Ste­fan Bürger
30 Fred­erik Hahn, Klein­mach­now (Sprech­er des Kreisvor­stands BÜNDNIS90/Die GRÜNENPM, Kreistagsmit­glied und Mit­glied der Gemein­de­v­ertre­tung Kleinmachnow)
31 Anna Emmendörf­fer, Tel­tow (Frak­tionsvor­sitzende GRÜNE/LINKE in der Tel­tow­er SVV, Sprecherin des Kreisver­bands PM)
32 Dr. Burkhard Kroll, Kreistagsab­ge­ord­neter­BÜND­NIS 90/Die GRÜNEN PM
33 Dr. Johannes Blatt, Gemein­de­v­ertreter in Wiesenburg/MarkBÜNDNIS90/Die GRÜNENPM

Ini­tia­tiv­en

1 Belziger Forum e.V./Infocafé Der Winkel
2 Bürger*innen-Asyl Barnim
3 Barn­im für alle
4 ESTArup­pin e.V. (Chris­tiane Schulz)
5 Ini­tia­tive Willkom­men in Birkenwerder
6 Jugendliche Ohne Gren­zen Bran­den­burg (Jibran Khalil)
7 Net­zw­erk Neue Nach­barn Werder (Editha Stürtz-Frase)
8 Pangea der Uni­ver­sität Potsdam
9 pots­dam konvoi
10 Willkom­men in Falkensee (Kath­leen Kunath)
11 Willkom­men in Gransee (Ines Richter)
12 Willkom­mensini­tia­tive Zehdenick (Petra Delport)

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