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Haft statt Aufklärung?

Im Innenauss­chuss des Bran­den­burg­er Land­tages wurde gestern bekan­nt, dass in der ehe­ma­li­gen Haf­tanstalt in Eisen­hüt­ten­stadt auss­chließlich “Men­schen nicht-deutsch­er Herkun­ft” wegen Ver­stoßes gegen Quar­an­täne­maß­nah­men inhaftiert wor­den sind (die MAZ berichtete am 10.2.2021).

Mara Hasen­jür­gen vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg äußert sich dazu: 

Eine frei­heit­sentziehende Maß­nahme, die in der Prax­is auss­chließlich für Men­schen nicht-deutsch­er Herkun­ft Anwen­dung find­et, ist struk­turell ras­sis­tisch. Wir müssen davon aus­ge­hen, dass viele der in Eisen­hüt­ten­stadt Inhaftierten in Sam­melun­terkün­ften der Land­kreise oder der Erstauf­nahme selb­st leben. Die Bewohner*innen von Sam­melun­terkün­ften sind über­durch­schnit­tlich gefährdet sich zu infizieren oder sich als Kon­tak­t­per­son in Quar­an­täne begeben zu müssen. Dabei wer­den sie mit Secu­ri­ties am Ein­gang und teil­weise ein­er Polizeistreife vor der Tür viel eng­maschiger überwacht, als Men­schen, die in Woh­nun­gen leben.”

Haft statt Aufklärung?
Geflüchtete bericht­en dem Flüchtlingsrat immer wieder, nicht aus­re­ichend und in aller Regel nicht mehrsprachig über eine Anord­nung zur Quar­an­täne informiert wor­den zu sein. Mehrfach sind zudem ekla­tante Män­gel bei der Ver­sorgung geflüchteter Men­schen, die sich in Sam­melun­terkün­ften in Quar­an­täne begeben mussten, bekan­nt gewor­den, so beispiel­sweise im April/Mai in Hen­nigs­dorf, im Juli in Stahns­dorf und im November/Dezember in Eisen­hüt­ten­stadt.

Hin­ter­grund
Die Abson­derung­shaft beruht auf dem Infek­tion­ss­chutzge­setz. Als in Bran­den­burg am 5. Mai 2020 erst­mals ein Geflüchteter aus Pots­dam-Mit­tel­mark in Haft genom­men wurde – damals noch im Aus­reisege­wahrsam in Schöne­feld – hat­te der Flüchtlingsrat gefordert, auf mehrsprachige Aufk­lärung und per­sön­liche Ansprache, statt Zwangs­maß­nah­men zu set­zen (Presseno­tiz vom 8.5.2020). Seit­dem stand die Befürch­tung im Raum, dass Bewohner*innen von Sam­melun­terkün­ften für Geflüchtete auf­grund ihrer stark kon­trol­lierten Wohn­si­t­u­a­tion über­pro­por­tion­al von dieser Zwangs­maß­nahme nach dem Infek­tion­ss­chutzge­setz betrof­fen sein kön­nten. Diese Befürch­tung hat sich nun bewahrheitet. 

Dro­hende Willkür
Es ist zu befürcht­en, dass die Abson­derung­shaft, auch auf­grund fehlen­der Vol­lzugsregelun­gen, willkür­lich einge­set­zt wird. Diese Befürch­tung wurde ver­stärkt durch die, let­z­tendlich nicht wahrgemachte Dro­hung des Land­kreis­es Pots­dam-Mit­tel­mark vom 29.7.2020, protestierende Geflüchtete als “Aufrührer” in Gewahrsam zu nehmen. Die Pots­damer Neuesten Nachricht­en zitierten damals Kreis­sprecherin Andrea Met­zler: “ ‘Die Ein­satzkräfte holen nun diejeni­gen raus, die andere Bewohn­er anstacheln’ […] Die ‚Aufrührer’ sollen in den Abschiebe-Gewahrsam nach Schöne­feld gebracht wer­den, wo derzeit Per­so­n­en zwangsweise unterge­bracht wer­den, die sich bei behördlich ange­ord­neter Quar­an­täne unein­sichtig zeigen.” Am 30.7. rev­i­dierte sie ihre Aus­sage gegenüber den PNN, den­noch zeigt der Vor­fall anschaulich, wie leicht­fer­tig Ver­ant­wortliche schein­bar die frei­heit­sentziehende Maß­nah­men bei Geflüchteten in Betra­cht ziehen. 

Geflüchtete selb­st haben in den ver­gan­genen Monat­en die men­sche­nun­würdi­gen Quar­an­tänebe­din­gun­gen immer wieder öffentlich gemacht und bei Sozialar­bei­t­en­den und Betreibern eine Verbesserung ihrer Sit­u­a­tion gefordert. Es ist zu hof­fen, dass die Abson­derung­shaft nicht als Mit­tel oder Dro­hge­bärde genutzt wurde, um berechtigte Kri­tik zu unterbinden. 

Vor­würfe ernst nehmen
Der Flüchtlingsrat fordert die Lan­desregierung sowie die bei­den zuständi­gen Min­is­te­rien für Soziales und Inneres dazu auf, zu prüfen, unter welchen Umstän­den die Betrof­fe­nen in der Abson­derung­shaft inhaftiert wur­den. Wie wurde die medi­zinis­che Ver­sorgung sichergestellt? Hat­ten sie die Möglichkeit Rechtsmit­tel gegen ihre Inhaftierung einzule­gen, mit der Außen­welt zu kom­mu­nizieren und Rechtsanwält*innen oder Beratungsstellen zu erre­ichen? Wur­den die Haftbe­din­gun­gen überwacht? Dem Vor­wurf, dass es sich hier um ras­sis­tis­che Diskri­m­inierung han­deln kön­nte, muss nachge­gan­gen wer­den, anstatt ihn abwehrend vom Tisch zu wischen.

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