Am 25. Juli 2004 fand nach der 90. Protestwanderung der Bürgerinitiative
FREIe HEIDe auf dem Gelände des ehemaligen Bombodroms in der
Kyritz-Wittstock-Ruppiner Heide eine Begehung und eine Konzertaktion mit den
Musikern von Lebenslaute statt. An dieser Aktion beteiligten sich etwa 350
Personen, die von den verdutzten etwa 10 Feldjägern ungehindert auf den
“militärischen Sicherungsbereich” gelassen wurden.
Im großen Ganzen beobachtete die Bundeswehr die Aktion skeptisch aber
zurückhaltend. Allerdings ließen die Feldjäger in den nächsten vier Stunden
von acht Teilnehmern durch die Polizei die Personalien aufnehmen, da die
Angaben ihnen gegenüber verweigert worden waren.
Sechs Wochen später erhielten drei von den acht eine Verwarnung mit
Verwarnungsgeld wegen des Verstoßes gegen den § 114 (Betreten militärischer
Anlagen) und den § 111 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (Verweigern der
Feststellung von Personalien). Zwei Teilnehmer legten Widerspruch ein,
sodass das Verfahren beim Amtsgericht Strausberg landete. Der dritte
Teilnehmer bekam die Post vom Gericht an die falsche Adresse und konnte so
die Frist für eine wirkungsvolle Vertretung gegenüber dem Gericht nicht
einhalten. Er zahlte im Nachhinein das Ordnungwidrigkeitsgeld.
Die beiden Aktivisten, die Widerspruch eingelegt hatten, nahmen sich
anwaltliche Unterstützung und plädierten vor dem Amtsgericht Strausberg im
Frühjahr dieses Jahres auf Einstellung des Verfahrens. Tatsächlich wurde das
Verfahren eingestellt.
Die Entscheidung wurde vor allem mit der Willkür begründet, die darin lag,
dass die Feldjäger oder die Polizei über die gesamte Zeit von 3 Stunden
nicht dauernd, sondern offenbar nur achtmal Personalien aufgenommen hatten.
Die Ordnungswidrigkeit hatten im Prinzip jedoch alle 350 Teilnehmer
begangen.
Die Richterin brachte aber auch zum Ausdruck, dass das umstrittene Gelände,
auf dem zurzeit rechtskräftig der militärische Übungsbetrieb untersagt ist,
trotzdem als militärisches Gelände einzustufen ist.
Insgesamt brachten die Verfahren den Aktivisten der FREIen HEIDe das erste
Mal praktische Erfahrungen über die Rechtsauslegung bei solchen Aktionen
zivilen Ungehorsams auf dem umstrittenen Bombodrom. Es zeigte auch
beispielhaft, wie erfolgreich Widersprüche und deren konsequentes Vertreten
bei diesen Platzbegehungen sind.
Trotz diesen juristischen Erfolgen sind auf der Seite der Aktivisten
Anwaltskosten von zusammen 1340 Euro entstanden. Wir rufen deshalb zur
Unterstützung für die Begleichung der Kosten unserer drei Mitstreiter auf:
Wenn wir z. B. 130 Unterstützer finden, die je 10 Euro beisteuern oder 56,
die je 20 Euro überweisen, können wir diesen Teilnehmern, die auch durch ihr
früheres, konsequentes Engagement für die FREIe HEIDe in diese Situation
gekommen sind, entlasten.
Etwaige Überschüsse werden wir zweckgebunden als Grundstock für einen
Rechthilfefonds benutzen. Denn klar ist gerade jetzt nach der Ablehnung des
Gruppenantrages zur zivilen Nutzung der Heide in fünf von sechs
Bundestagsausschüssen: Die Bundeswehr wird alles daran setzen, den Platz
militärisch auch in Betrieb zu nehmen.
Überweist Euren Betrag bitte auf dieses Konto:
Inhaber: Eckhard Häßler
Kto-Nr.: 173 160 20 06
Berliner Volksbank Neuruppin
BLZ 100 900 00
Stichwort: Prozesskostenhilfe + Name
Weitere Informationen:
www.freieheide-nb.de/bombennein.html
Presseerklärung der BI FREIe HEIDe: http://www.freieheide.de/pm-110205.pdf
oder per E‑Mail: kontakt@freieheide-nb.de