Kategorien
Uncategorized

Spendenaufruf für den Widerstand gegen das Bombodroms

Am 25. Juli 2004 fand nach der 90. Protest­wan­derung der Bürgerinitiative
FREIe HEI­De auf dem Gelände des ehe­ma­li­gen Bom­bo­droms in der
Kyritz-Witt­stock-Rup­pin­er Hei­de eine Bege­hung und eine Konz­er­tak­tion mit den
Musik­ern von Lebenslaute statt. An dieser Aktion beteiligten sich etwa 350
Per­so­n­en, die von den ver­dutzten etwa 10 Feld­jägern unge­hin­dert auf den
“mil­itärischen Sicherungs­bere­ich” gelassen wurden.

Im großen Ganzen beobachtete die Bun­deswehr die Aktion skep­tisch aber
zurück­hal­tend. Allerd­ings ließen die Feld­jäger in den näch­sten vier Stunden
von acht Teil­nehmern durch die Polizei die Per­son­alien aufnehmen, da die
Angaben ihnen gegenüber ver­weigert wor­den waren.

Sechs Wochen später erhiel­ten drei von den acht eine Ver­war­nung mit
Ver­war­nungs­geld wegen des Ver­stoßes gegen den § 114 (Betreten militärischer
Anla­gen) und den § 111 des Ord­nungswidrigkeit­enge­set­zes (Ver­weigern der
Fest­stel­lung von Per­son­alien). Zwei Teil­nehmer legten Wider­spruch ein,
sodass das Ver­fahren beim Amts­gericht Straus­berg lan­dete. Der dritte
Teil­nehmer bekam die Post vom Gericht an die falsche Adresse und kon­nte so
die Frist für eine wirkungsvolle Vertre­tung gegenüber dem Gericht nicht
ein­hal­ten. Er zahlte im Nach­hinein das Ordnungwidrigkeitsgeld.

Die bei­den Aktivis­ten, die Wider­spruch ein­gelegt hat­ten, nah­men sich
anwaltliche Unter­stützung und plädierten vor dem Amts­gericht Straus­berg im
Früh­jahr dieses Jahres auf Ein­stel­lung des Ver­fahrens. Tat­säch­lich wurde das
Ver­fahren eingestellt.

Die Entschei­dung wurde vor allem mit der Willkür begrün­det, die darin lag,
dass die Feld­jäger oder die Polizei über die gesamte Zeit von 3 Stunden
nicht dauernd, son­dern offen­bar nur acht­mal Per­son­alien aufgenom­men hatten.
Die Ord­nungswidrigkeit hat­ten im Prinzip jedoch alle 350 Teilnehmer
begangen.
Die Rich­terin brachte aber auch zum Aus­druck, dass das umstrit­tene Gelände,
auf dem zurzeit recht­skräftig der mil­itärische Übungs­be­trieb unter­sagt ist,
trotz­dem als mil­itärisches Gelände einzustufen ist.

Ins­ge­samt bracht­en die Ver­fahren den Aktivis­ten der FREIen HEI­De das erste
Mal prak­tis­che Erfahrun­gen über die Recht­sausle­gung bei solchen Aktionen
zivilen Unge­hor­sams auf dem umstrit­te­nen Bom­bo­drom. Es zeigte auch
beispiel­haft, wie erfol­gre­ich Wider­sprüche und deren kon­se­quentes Vertreten
bei diesen Platzbege­hun­gen sind.

Trotz diesen juris­tis­chen Erfol­gen sind auf der Seite der Aktivisten
Anwalt­skosten von zusam­men 1340 Euro ent­standen. Wir rufen deshalb zur
Unter­stützung für die Begle­ichung der Kosten unser­er drei Mit­stre­it­er auf:
Wenn wir z. B. 130 Unter­stützer find­en, die je 10 Euro beis­teuern oder 56,
die je 20 Euro über­weisen, kön­nen wir diesen Teil­nehmern, die auch durch ihr
früheres, kon­se­quentes Engage­ment für die FREIe HEI­De in diese Situation
gekom­men sind, entlasten.

Etwaige Über­schüsse wer­den wir zweck­ge­bun­den als Grund­stock für einen
Rechthil­fe­fonds benutzen. Denn klar ist ger­ade jet­zt nach der Ablehnung des
Grup­penantrages zur zivilen Nutzung der Hei­de in fünf von sechs
Bun­destagsauss­chüssen: Die Bun­deswehr wird alles daran set­zen, den Platz
mil­itärisch auch in Betrieb zu nehmen.

Über­weist Euren Betrag bitte auf dieses Konto:

Inhab­er: Eck­hard Häßler

Kto-Nr.: 173 160 20 06

Berlin­er Volks­bank Neuruppin

BLZ 100 900 00

Stich­wort: Prozesskosten­hil­fe + Name

Weit­ere Informationen: 

www.freieheide-nb.de/bombennein.html

Presseerk­lärung der BI FREIe HEI­De: http://www.freieheide.de/pm-110205.pdf
oder per E‑Mail: kontakt@freieheide-nb.de

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot