19. Juni 2012 · Quelle: iNFORiOT

Spreelichter nicht unsterblich

Potsdam - Inneministerium verbietet „Widerstandbewegung in Südbrandenburg“ / Razzien in vier Landkreisen

Wie das Innen­min­is­teri­um am Dien­stag­mor­gen in Pots­dam mit­teilte, ist die recht­sradikale „Wider­stand­be­we­gung in Süd­bran­den­burg“ mit sofor­tiger Wirkung ver­boten wor­den. Damit ist das Net­zw­erk der „Spreelichter“ gemeint, das für die Kam­pag­nen „Werde unsterblich“ und „Die Demokrat­en brin­gen uns den Volk­stod“ ver­ant­wortlich ist.

Nach Angaben des Min­is­teri­ums durch­suchte die Polizei am frühen Mor­gen mehrere Objek­te in den Land­kreisen Spree-Neiße, Dahme-Spree­wald, Ober­spree­wald-Lausitz sowie in Cot­tbus. Ein Ein­satzschw­er­punkt war Sprem­berg, wo eine Plat­ten­bau­woh­nung in der Straße des Kindes 2 Ziel der Polizeiak­tion wurde.

Seit 2009 fiel die Grup­pierung immer wieder durch unangemeldete Nacht­demon­stra­tio­nen, Flash­mobs und Street Art auf. Während der kon­spir­a­tiv vor­bere­it­eten Aktio­nen tru­gen die Beteiligten weiße Masken und propagierten ihre zen­trale These: Volk­stod durch Demokratie.

Die Aktions­for­men der Bran­den­burg­er Neon­azis und ihr PR-Konzept, in dessen Zen­trum pro­fes­sionell gestal­tete Inter­ne­tauftritte ste­hen, fan­den bun­desweit Res­o­nanz. Ein bre­ites medi­ales Echo löste ein Fack­el­marsch am 1. Mai 2011 im ost­säch­sis­chen Bautzen aus. Aber auch in Rhein­land-Pfalz, Hes­sen, Bay­ern und zulet­zt in Baden-Würt­tem­berg wurde das Vorge­hen bere­its kopiert.

Bere­its im Jan­u­ar hat­te es Razz­ien gegen das Net­zw­erk gegeben. Als Kopf der Grup­pierung gilt der Lübbe­nauer Web­mas­ter Mar­cel Forstmeier.

Nach­dem Bran­den­burgs rechte Szene in den ver­gan­genen Jahren durch einen bre­it­en antifaschis­tis­chen Protest- und Block­adekon­senz gesellschaftlich immer weit­er unter Druck ger­at­en ist, ver­schär­fen nun auch die Ermit­tlungs­be­hör­den ihre Gan­gart. Ob das Vere­insver­bot weit­ere der­ar­tige Aktio­nen unterbinden kann, bleibt abzuwarten. Recht­sradikale Medi­en mut­maßen der­weil, dass das Ver­bot der Bun­desre­pub­lik eine Rüge im Amnesty-Men­schen­recht­se­port ein­brin­gen werde.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen zu „Spreelichtern“ und „Unsterblichen“ im Antifaschis­tis­chen Infoblatt und beim MBT Cot­tbus.

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