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Staatsanwalt griff gegen Besucher durch

NEURUPPIN Die recht­sex­treme Szene in Bran­den­burg wird offen­sichtlich immer dreis­ter. Der 18-jährige Mar­co S. hat­te auf seinem T‑Shirt den Schriftzug “NSDAP” im Neu­rup­pin­er Amts­gericht so pro­voka­tiv zur Schau gestellt, dass der Staat­san­walt den Prozess­be­such­er noch während der Ver­hand­lung vor­läu­fig fes­t­nehmen ließ. Die etwa 25 Gesin­nungsgenossen, die zu dem Prozess gegen fünf Angeklagte aus der Witt­stock­er Neon­azi-Szene angereist waren, reagierten schweigend auf die Fes­t­nahme. “Die waren wohl geschockt, dass ein Staat­san­walt so durch­greift”, sagte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt von Neu­rup­pin, Gerd Schnittch­er, gestern. Seine Behörde habe keinen Haft­be­fehl beantragt, weil Mar­co S. wegen dieses Vor­falls und ander­er Delik­te im Zusam­men­hang angeklagt wer­den soll.
Der Prozess selb­st endete am Mon­tag mit der Verurteilung des Witt­stock­ers Den­nis St. Nach Auskun­ft des Neu­rup­pin­er Amts­gericht­es wurde der 18-Jährige wegen gemein­schaftlich began­gener Kör­per­ver­let­zung und zahlre­ichen anderen Delik­ten zu ein­er Ein­heit­sju­gend­strafe von drei Jahren und drei Monat­en verurteilt. Das Ver­fahren gegen die vier anderen Angeklagten wurde abge­tren­nt. Es wird zu einem späteren Zeit­punkt ver­han­delt. Laut Anklage sollen sie, wie der verurteilte 18-Jährige, im Mai dieses Jahres in die Woh­nung eines Schwarzafrikan­ers in Witt­stock einge­drun­gen sein. Dabei hät­ten sie “Wo ist der Neger?” gerufen.
Der 23-jährige Manuel G. sei aus Furcht vor seinen Ver­fol­gern zunächst auf den Balkon sein­er Woh­nung geflüchtet und dann auf einen Nach­bar­balkon gek­let­tert. Von dort sei er abgerutscht, so Neu­rup­pins Chefan­kläger Schnittch­er. Bei seinem Sturz aus dem drit­ten Stock­w­erk habe G. sich schw­er verletzt.
Laut Ober­staat­san­walt Schnittch­er ist in jüng­ster Zeit “in beden­klich kurzen Abstän­den” eine Zunahme recht­sex­tremer Gewalt in Witt­stock zu beobacht­en. “Das bere­it­et uns erhe­bliche Sorge”, sagte er. Seine Behörde habe das Prob­lem bere­its mit der Polizei erörtert und über geeignete Gegen­maß­nah­men beraten. 

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