Obwohl die Polizeibefugnisse mit der Änderung des Polizeigesetzes im Dezember 2000 erneut erheblich ausgeweitet wurden, ist die brandenburgische Polizei in den letzten Monaten mehrfach sogar ueber ihre weitreichenden Befugnisse hinausgegangen. Bereits vor einigen Wochen wurde dem Widerspruch gegen die anlaesslich des Castortransportes verhaengten Aufenthaltsverbote durch das Oranienburger Polizeipraesidium stattgegeben. Wenig spaeter erklaerte das Potsdamer Amtsgericht die Durchsuchung des Wohnprojektes in der Potsdamer Breitscheidstrasse 6 fuer rechtswidrig.
NUNMEHR GAB DAS POLIZEIPRÄSIDIUM ORANIENBURG AUCH NOCH EINEM WIDERSPRUCH GEGEN DIE ANLÄSSLICH DES G 8‑GIPFELS IN GENUA ERTEILTEN MELDEAUFLAGEN ZUR VERHINDERUNG EINER AUSREISE STATT.
Alle drei Polizeieinsaetze waren vom Innenausschuss des Landtages diskutiert und fuer rechtmaessig erklaert worden. Offenbar ist nicht nur die Polizei damit ueberfordert, den Stellenwert der Individualrechte hinreichend bei ihren Massnahmen zu beruecksichtigen, sondern auch der dafuer zustaendige Landtag nicht in der Lage, eine effektive Kontrolle der Polizei sicherzustellen.
GERADE DIE IN DER FORM VON MELDEAUFLAGEN VERHÄNGTEN REISEVERBOTE SIND EIN TIEFER EINGRIFF FÜR DIE BETROFFENEN. MEHRERE PERSONEN WURDEN LEDIGLICH AUFGRUND IHRER POLITISCHEN MEINUNG DARAN GEHINDERT, IN DEN URLAUB ZU FAHREN. DABEI WURDEN FEHLERHAFTE DATENSPEICHERUNGEN DER POLIZEI ÜBER EINZELNE PERSONEN UND VÖLLIG ABWEGIGE BEDROHUNGSSZENARIEN ZUGRUNDEGELEGT.
Reiseverbote und Aufenthaltsverbote erinnern nicht nur stark an Massnahmen von Staatssicherheit und Volkspolizei, sondern belegen, dass die DDR-Sicherheitsorgane offenbar fuer das CDU-gefuehrte Innenministerium noch heute eine Vorbildwirkung innehaben.
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