Die Staatsanwaltschaft erwägt Beschwerde wegen der abgelehnten Haftanträge nach der Schändung des Synagogen-Gedenksteins in Frankfurt (Oder). „Wir prüfen, ob wir Rechtsmittel einlegen“, sagte ein Sprecher der Frankfurter Anklagebehörde gestern.
Die Haftrichterin hatte am Freitagabend alle neun Anträge unter anderem wegen mangelnder Fluchtgefahr abgelehnt.
Die Staatsanwaltschaft gehe dagegen davon aus, dass der Vorwurf der Volksverhetzung schwerwiegend sei und eine hohe Strafe zu erwarten sei, so der Sprecher. Daher bestehe Fluchtgefahr. Die Ermittlungen liefen aber weiter.