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Staatsanwalt prüft abgelehnte Haftanträge

Die Staat­san­waltschaft erwägt Beschw­erde wegen der abgelehn­ten Haf­tanträge nach der Schän­dung des Syn­a­gogen-Gedenksteins in Frank­furt (Oder). „Wir prüfen, ob wir Rechtsmit­tel ein­le­gen“, sagte ein Sprech­er der Frank­furter Anklage­be­hörde gestern.

Die Haftrich­terin hat­te am Fre­itagabend alle neun Anträge unter anderem wegen man­gel­nder Flucht­ge­fahr abgelehnt.
Die Staat­san­waltschaft gehe dage­gen davon aus, dass der Vor­wurf der Volksver­het­zung schw­er­wiegend sei und eine hohe Strafe zu erwarten sei, so der Sprech­er. Daher beste­he Flucht­ge­fahr. Die Ermit­tlun­gen liefen aber weiter.

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