Kategorien
Uncategorized

Staatsanwaltschaft fordert harte Strafen für Mord an Punk

(Tagesspiegel, Frank Jansen) Frank­furt (Oder). Der Staat­san­walt spricht hastig, als wollte er dieses
Plä­doy­er möglichst schnell hin­ter sich brin­gen. “Es war eine Gewal­torgie ohne Beispiel”, sagt Anklagev­ertreter Christoph Schüler zu Beginn seines Plä­doy­ers. Er blickt auf die drei kurz- bis kahl geschore­nen Angeklagten und
schildert dann mit mech­a­nis­ch­er Stimme vor der Großen Strafkam­mer des Frank­furter Landgerichts, was sich in der Nacht zum 29. März in ein­er Frank­furter Plat­ten­bau­woh­nung abge­spielt hat. Wie Stephan B. (20) und die Brüder Mar­co (29) und Daniel S. (21) in die Räume ein­drangen und auf den
zufäl­lig dort anwe­senden Enri­co S. trafen. Wie die drei mit Fäusten, Schuhen, Bier­flaschen, ein­er Kaf­feekanne und zulet­zt ein­er Met­all­stange das wehrlose, betrunk­ene Opfer mal­trätierten. Und neben­bei den in seinem Blut
liegen­den, 25 Jahre alten Enri­co S. aus­raubten und die Woh­nung plünderten. 

Mit den grausi­gen Details begrün­det der Staat­san­walt die Notwendigkeit har­ter Strafen. Für Mar­co S. fordert er lebenslange Haft. Daniel S. soll neun Jahre und drei Monate hin­ter Git­ter, Stephan B. neun Jahre. Im Fall von
Stephan B., der mit seinen 110 Kilo Kör­pergewicht auf dem Gesicht des Opfers herum­sprang und mit zwei Messern mehrmals zus­tach, zählt Schüler gle­ich vier Mord­merk­male auf: Habgi­er, Grausamkeit, Verdeck­ungsab­sicht — gemeint ist die Angst, der den Angeklagten schon vorher bekan­nte Enri­co S. kön­nte sich an die Polizei wen­den — und Mord­lust. Der Angeklagte habe “Freude an der Ver­nich­tung eines Men­schen­lebens” emp­fun­den, sagt Schüler. Bei den Brüdern
S. sind es “nur” die drei erst­ge­nan­nten Merk­male. Der Staat­san­walt betont, obwohl das neben dem Mord­vor­wurf beina­he neben­säch­lich erscheint, alle drei Angeklagten hät­ten sich auch des schw­eren Raubes mit Todes­folge schuldig
gemacht. Und B. solle für immer die Fahrerlaub­nis ver­weigert wer­den: Der Angeklagte war Tage nach dem Mord mit mehr als drei Promille von der Polizei am Steuer eines Autos erwis­cht worden. 

Die Mut­ter des Opfers sitzt den Tätern gegenüber. Eine kleine, ein­fache Frau, die mit den Trä­nen kämpft. Ihre Anwältin spricht nach dem Anklagev­ertreter — und trägt vor, was sie in dessen Plä­doy­er ver­mis­ste: Dass die Angeklagten bewusst “einen Punk fer­tig gemacht haben”, ein Feind­bild der
recht­en Skin­head­szene. Mehrere Zeu­gen sagten im Prozess aus, sie hät­ten von den Tätern Sätze gehört wie: “Es war ja nur ein Punk”. Die Anwältin fordert, das Gericht müsse auch das Mord­merk­mal der niederen Beweg­gründe berück­sichti­gen. Und Daniel S., der inzwis­chen 21 Jahre alt ist, solle wie
ein Erwach­sen­er bestraft wer­den: mit lebenslanger Haft. 

Am Nach­mit­tag plädieren die Vertei­di­ger. Sie werten die Tat nicht als Mord, son­dern als gefährliche Kör­per­ver­let­zung. Enri­co S. sollte nicht getötet wer­den, son­dern sei möglicher­weise Stun­den später wegen Behandlungsfehlern
in der Klinik gestor­ben. Tat­säch­lich geht die Staat­san­waltschaft diesem Ver­dacht nach. Doch Ankläger Schüler sagt, dass die Ermit­tlun­gen wohl eingestellt wür­den, weil sich der Ver­dacht nicht bestätigt habe. 

Das Urteil gegen die drei Män­ner soll am 18. Dezem­ber verkün­det werden. 

Hohe Strafen für Mord an Punker gefordert

Für einen gemein­schaftlichen Mord an einem 25-jähri­gen Punker in Frank­furt (Oder) hat die Staat­san­waltschaft langjährige Haft­strafen für die drei Täter
gefordert.

(MOZ) Vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) beantragte sie gestern lebenslange Haft
für einen 29-jähri­gen Mann. Für zwei 20 und 21 Jahre alte Täter wur­den nach
dem Jugend­strafrecht neun Jahre sowie neun Jahre und drei Monate
Frei­heit­sentzug beantragt. 

Die Anwälte des Trios wiesen den Mord­vor­wurf ein­hel­lig zurück. Nie­mand habe
das Opfer töten wollen, argu­men­tierten sie. Alle drei Vertei­di­ger forderten
aber kein konkretes Straf­maß. Es habe sich bei der Tat aber um
gemein­schaftliche gefährliche Kör­per­ver­let­zung gehan­delt, beton­ten sie. Das
Opfer war wenige Stun­den nach der Tat im Kranken­haus verblutet. Ermittelt
wird, ob der Mann dort seinen schw­eren Ver­let­zun­gen entsprechend behandelt
wurde. 

Das Trio gehöre der recht­en Szene an und sei mehrfach einschlägig
vorbe­straft. Die Tat sei aber nicht recht­sex­trem­istisch motiviert gewesen,
sagte der Staatsanwalt. 

Drei Frank­furtern dro­hen hohe Haft­strafen für gemein­schaftlichen Mord

(LR) Frank­furt (Oder) (dpa) Für den gemein­schaftlichen Mord an einem 25-Jährigen
im März in Frank­furt (Oder) hat die Anklage langjährige Haftstrafen
gefordert. Die drei Täter hät­ten ihr Opfer grausam zu Tode gequält, sagte
Staat­san­walt Christoph Schüler am Dien­stag vor dem Landgericht Frankfurt
(Oder). Ein 29-jähriger Mann soll lebenslang hin­ter Git­ter. Für zwei 20 und
21 Jahre alte Täter wur­den nach dem Jugend­strafrecht neun Jahren
beziehungsweise neun Jahren und drei Monat­en Frei­heit­sentzug gefordert. 

“Es sieht so aus, als sollte hier mit allen Mit­teln ein Men­sch erledigt
wer­den”, sagte Schüler. Das Trio gehöre der recht­en Szene an und sei
mehrfach ein­schlägig vorbe­straft. Die Tat sei aber nicht rechtsextremistisch
motiviert gewe­sen, sagte der Staat­san­walt. Die Angeklagten wollten
eigentlich einen Mann über­fall­en, der die Fre­undin des 21-Jähri­gen belästigt
haben sollte. Aus­gerüstet mit Wurfmessern hät­ten sie stattdessen ihr
schlafend­es Opfer vorgefunden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot