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Stellungnahme der Recherchegruppe Frankfurt/Oder

Die Entschei­dung der Frank­furter Staat­san­waltschaft vom 5. Juni 2008 im Ver­fahren gegen fünf
stadt­bekan­nte Neon­azis ein “Frieden­sange­bot” zu unter­bre­it­en trifft bei uns auf völliges
Unver­ständ­nis. Die Anklage wegen gemein­schaftlich­er Kör­per­ver­let­zung würde gegen Zahlung von
Geld­strafen bzw. Ableis­tung von Arbeitsstun­den fall­en gelassen (mehr). Die ein­schlägig bekannten
Angeklagten mussten alle mit Bewährungsstrafen rech­nen und nah­men das Angebot
selb­stver­ständlich an. Dieser Akt kann nur als Geschenk an die gewalt­tätige Naziszene in Frankfurt
(Oder) ver­standen wer­den und als Ein­ladung weit­er­hin unges­traft Men­schen anzugreifen.

Den fünf Angeklagten Andreas Bres­sel (31), Mario Lenz (28), Jon­ny Schmidt (28), Mario Schreiber
(25) und Tobias Wein­berg (25) — sowie dem inzwis­chen dafür zu ein­er zwei jährigen
Bewährungsstrafe verurteil­ten Tom­my Keller (20) — wurde vorge­wor­fen, am 1. April 2006 am
Rande eines NPD-Stands in der Frank­furter Innen­stadt zusam­men mit weit­eren Neon­azis vier
AntifaschistIn­nen ver­fol­gt, umstellt und ange­grif­f­en zu haben. Ein­er der Ange­grif­f­e­nen flüchtete
sich in die Aldi-Fil­iale in den Lenné-Pas­sagen und wurde dort mit Reiz­gas von den Angreifern
besprüht.

Alle Angeklagten gehören zum harten Kern der Frank­furter Naziszene und sind regelmäßige
Teil­nehmer an bun­desweit­en Demon­stra­tio­nen der recht­en Szene, so z.B. in Wun­siedel zum Rudolf
Hess Gedenken, sowie bei den Aufmärschen Halbe und auch Dres­den. Sie sind in der gewalttätigen
Naz­i­hooli­gan-Grup­pierung FCV organ­isiert, die immer wieder mit Angrif­f­en auf geg­ner­ische Fans
bei Spie­len des FFC Vik­to­ria von sich Reden machte (mehr). Bei Andreas
Bres­sel wurde im Zuge ein­er Haus­durch­suchung gar ein Pam­phlet zum Auf­bau brauner Terrorzellen
durch die Polizei gefunden.

Die Beweis­lage war schon am Ende des ersten Ver­hand­lungstages klar, allen fünf kon­nte eine
Tat­beteili­gung nachgewiesen wer­den, so sagte es die Rich­terin am Ende in ihrer Urteilsverkündung,
doch auch sie war über­rascht vom „Frieden­sange­bot“ der Staat­san­waltschaft. Dass dieses Urteil
zum einen ein schw­er­er Schlag für die Geschädigten ist, muss wohl nie­man­den erk­lärt wer­den. Zum
anderen ist an diesem Tag ganz klar ein falsches Sig­nal nach Rechts gegan­gen: In Frank­furt (Oder)
kön­nen Neon­azis machen was sie wollen, sie brauchen für ihr Tun und Han­deln keine Strafen zu
befürchten.

Der poli­tis­che Flurschaden, den diese Entschei­dung mit sich bringt ist noch nicht abschätzbar — klar
ist, dass der gesellschaftliche Kon­sens zum harten Durch­greifen gegen Rechts hier gebrochen
wurde. Offen bleibt aber vor­erst die Frage, ob die Staat­san­waltschaft Frank­furt (Oder) die
Ver­ant­wor­tung für die näch­sten Angriffe der Angeklagten übernehmen wird, denn diese sind
überzeugte Neon­azis, die den Weg der Gewalt gewählt haben und ihn auch wieder wählen werden.

Mehr Infor­ma­tio­nen zu Andreas Bres­sel, Mario Schreiber, Tom­my Keller und weit­eren Frank­furter Neon­azis auf der Home­page der Antifaschis­tis­chen Recherchegruppe Frank­furt (Oder).

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