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Strafanzeige gegen Strafrichterin in Eisenhüttenstadt

Pet­zoldt verurteilte in ein­er Vielzahl von Fällen regelmäßig Flüchtlinge» im Namen des Volkes« in Schnel­lver­fahren zu Frei­heitsstrafen. Der RAV und die VDJ unter­stützen diese Strafanzeige und stellen hierzu fest:

Eine Rich­terin, die in ihren Urteilen Flüchtlinge »Asyl­touris­ten« nen­nt, die sich zu einem »Heer von Ille­galen« formierten, um in Deutsch­land ihren »Leben­sun­ter­halt durch Straftat­en« zu sich­ern, ist für einen demokratis­chen Rechtsstaat untrag­bar. Eine Rich­terin, die behauptet, Asy­lanträge führten »in Bal­lungs­ge­bi­eten immer mehr zu Span­nun­gen«, die sich »dann in der Regel durch weit­ere Straftat­en ent­laden«, betreibt ras­sis­tis­che Pro­pa­gan­da im Schnell­durch­gang, statt Recht zu prüfen (Akten­ze­ichen 22 Ds 278 Js 18154/12, 183112; 22 Ds 270 Js 18152112, 184/12; 22 Ds 273 Js 15273/13, 138/13).

Das Poli­tik­magazin Report Mainz berichtete bere­its in sein­er Sendung vom 2. Juli 2013 unter dem Titel »Jus­tiz gnaden­los« von den Zustän­den beim Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt (Bran­den­burg). Dort wer­den Flüchtlinge, die über Polen nach Deutsch­land ein­reisen, um hier Asyl zu beantra­gen, inhaftiert und als »Asyl­touris­ten« krim­i­nal­isiert. Der Bre­mer Völk­er­rechtler Andreas Fis­ch­er-Les­cano charak­ter­isierte in der Sendung die Dimen­sion des Unrechts­ge­halts der Urteils­be­grün­dun­gen von Pet­zold als so schw­er­wiegend, dass sie »den Boden des Rechts ver­lassen« habe.

Recht­san­walt Volk­er Gerloff hat nun gegen die Rich­terin Pet­zoldt Strafanzeige gestellt. Die Rich­terin habe durch die Ver­hän­gung von Frei­heitsstrafen im sog. Schnel­lver­fahren das Recht gebeugt: »Kurze Frei­heitsstrafen sind nur in krassen Aus­nah­me­fällen zuläs­sig, wenn unter keinen Umstän­den mehr darauf verzichtet wer­den kann. Im Schnel­lver­fahren und bei Erst­tätern ist dies rechtsstaatlich unmöglich«, so Gerloff. Im Übri­gen sei der Text der Urteils­gründe so weit von juris­tis­chen Dar­legun­gen ent­fer­nt, dass auch darin eine Beu­gung des Rechts erkan­nt wer­den müsse. Die von der Rich­terin erkan­nten Span­nun­gen, die »weit­ere Straftat­en« provozieren wür­den, seien als Volksver­het­zung einzustufen. Die Rich­terin erk­läre damit schließlich, dass eine gewalt­tätige Reak­tion der deutschen Bevölkerung (»durch weit­ere Straftat­en«) auf das »Heer der Ille­galen« logisch und ger­adezu zwangsläu­fig sei.

Der RAV-Vor­sitzende Mar­tin Heim­ing stellt dazu fest, »dass durch die Verurteilun­gen eine Stig­ma­tisierung erfolge und durch die Wort­wahl der Rich­terin in den Urteils­be­grün­dun­gen eine Dif­famierung von Men­schen stat­tfinde, die Schutz sucht­en und ihre Rechte wahrnehmen woll­ten. Ihre Äußerun­gen kön­nen Ras­sis­ten sog­ar zu Gewalt­tat­en ermuti­gen. Die Staat­san­waltschaft sollte die Strafanzeige des Kol­le­gen Gerloff sehr sorgfältig prüfen.«

weit­ere Informationen:

Report Mainz:
www.swr.de/report/justiz-gnadenlos/-/id=233454/nid=233454/did=11478690/1pr3i56/index.html

Süd­deutsche Zeitung:
www.sueddeutsche.de/politik/fluechtlingspolitik-in-deutschland-zynischer-geht-es-kaum‑1.1774063

Berlin­er Mor­gen­post:
www.morgenpost.de/berlin-aktuell/article118050595/Umstrittene-Abschiebehaft-Fluechtlinge-treten-in-Hungerstreik.html

RAV:
www.rav.de/publikationen/mitteilungen/mitteilung/justiz-darf-nicht-kritisiert-werden-br-landgericht-ffo-schuetzt-entgleisungen-am-amtsgericht-eisenhuettenstadt-306/page1/

VDJ:
www.vdj.de/index.php

Für Nach­fra­gen:
Recht­san­walt Volk­er Gerloff:
www.aufenthaltundsoziales.de

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