Frankfurt (Oder). Bedienstete der Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt (Oder-Spree) durften einem Gerichtsurteil zufolge eine Kenianerin zweimal über Stunden an Händen und Füßen auf einem Tisch fesseln.
An den beiden Tagen im Oktober 2003 habe die Gefahr bestanden, dass sich die Frau selbst verletzen oder das Mobiliar der Anstalt beschädigen würde, urteilte gestern das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder). Es wies damit eine Klage der Frau gegen die Zentrale Ausländerbehörde Brandenburgs ab.