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Streit um Abschiebehafteinrichtung

Frank­furt (Oder). Bedi­en­stete der Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt (Oder-Spree) durften einem Gericht­surteil zufolge eine Keni­aner­in zweimal über Stun­den an Hän­den und Füßen auf einem Tisch fesseln. 

An den bei­den Tagen im Okto­ber 2003 habe die Gefahr bestanden, dass sich die Frau selb­st ver­let­zen oder das Mobil­iar der Anstalt beschädi­gen würde, urteilte gestern das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder). Es wies damit eine Klage der Frau gegen die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde Bran­den­burgs ab. 

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