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Fesselung war »rechtmäßig«

Frank­furt (Oder). Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) hat die Fes­selung ein­er Keni­aner­in in der Abschiebe­haf­tanstalt Eisen­hüt­ten­stadt für recht­mäßig erk­lärt. Die 5. Kam­mer wies am Fre­itag eine Klage der Afrikaner­in, die 2003 nach Kenia abgeschoben wurde, gegen die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde des Lan­des Bran­den­burg ab. Nach Ansicht der Richter durften die Mitar­beit­er der Haf­tanstalt die Frau am 1. und 2. Okto­ber 2003 über mehrere Stun­den an Hän­den und Füßen auf einen Tisch binden. Es habe die Gefahr bestanden, daß sich die Keni­aner­in selb­st ver­let­zen oder »Mobil­iar beschädi­gen kön­nte«, heißt es zur Begrün­dung. Die Keni­aner­in hat­te den Angaben zufolge einen Schaum­stoff­ball in Brand geset­zt, eine Zelle mit Wass­er aus der Toi­let­ten­spülungn über­schwemmt und ver­sucht, einen Spülka­s­ten zu zer­stören. Daraufhin sei sie gefes­selt worden. 

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