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Struktureller Rassismus – ein Tabu in Brandenburg?

Maulko­rb für den Flüchtlingsrat Brandenburg
wegen Ver­lei­hung des DENKZETTELS

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg (FR) erhält eine einst­weilige Ver­fü­gung – der DENKZETTEL an Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde Elbe-Elster darf nicht öffentlich gemacht werden! 

Der FR ver­lei­ht seit eini­gen Jahren zum „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus“ im März einen Denkzettel für sys­tem­inter­nen und struk­turellen Ras­sis­mus. 2004 geht der Denkzettel u.a. an zwei Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde Elbe-Elster, die hauptver­ant­wortlich für Pla­nung und Durch­set­zung der Abschiebung ein­er fün­fköp­fi­gen, kur­disch-türkischen Fam­i­lie im Jan­u­ar 2004 sind. 

Durch diese einst­weilige Ver­fü­gung wurde dem Flüchtlingsrat unter­sagt, die Abschiebung der Fam­i­lie als struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus anzuprangern. Trotz aus­führlichen Gutacht­ens ein­er Fachärztin, in dem der Ehe­frau eine schwere Trau­ma­tisierung attestiert wurde, set­zt der Land­kreis Elbe-Elster die Abschiebung durch. Unter hoher Geheimhal­tungsstufe und mit starkem Aufge­bot an Polizei und Ret­tungskräften wird die Fam­i­lie im Jan­u­ar 2004 mit den drei kleinen Kindern in ein­er eigens für sie bere­it­gestell­ten Char­ter­mas­chine ausgeflogen. 

Im April des ver­gan­genen Jahres wurde das Kirchenasyl, in dem sich die Fam­i­lie in Tröb­itz befand, von der Polizei gebrochen. Die Eltern kamen in Abschiebe­haft, die damals einein­halb, drei und fünf Jahre alten Kinder wur­den in ein Heim ver­bracht. Erst heftiger öffentlich­er Protest brachte den Land­kreis zum Einlenken. 

Der Lan­drat des Land­kreis­es beantragt in ein­er einst­weili­gen Ver­fü­gung: „… es zu unter­lassen, a) Her­rn Dr. Erhard Haase, b) Sach­bear­beit­er Her­rn Andreas Ram­bow 1. direkt oder indi­rekt als Ras­sis­ten, rück­sicht­s­los, unmen­schlich oder ähn­lich belei­di­gend oder ver­leumderisch zu beze­ich­nen. 2. Der Antrags­geg­n­er hat es zuun­ter­lassen, die unter Zif­fer 1. Aufge­führten oder ähn­liche Behaup­tun­gen, die nicht wahrheits­gemäß sind, Drit­ten gegenüber zu äußern oder in son­stiger Weise durch die Medi­en öffentlich zu machen.“ Das Amts­gericht Pots­dam fol­gte dem Antrag ohne dem FR Gele­gen­heit zur Stel­lung­nahme zu geben. 

Gegen diesen Beschluss des Amts­gerichts Pots­dam legt der Flüchtlingsrat Wider­spruch ein. Darauf hin wird es am 12.05.2004 um 11:15 Uhr im Amts­gericht Pots­dam eine mündliche Ver­hand­lung geben. 

Diese Ver­hand­lung ist öffentlich. Damit hat jed­eR die Gele­gen­heit, sich selb­st ein Bild zum Umgang mit der freien Mei­n­ungsäußerung im Land Bran­den­burg zu machen! 

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