Maulkorb für den Flüchtlingsrat Brandenburg
wegen Verleihung des DENKZETTELS
Der Flüchtlingsrat Brandenburg (FR) erhält eine einstweilige Verfügung – der DENKZETTEL an Mitarbeiter der Ausländerbehörde Elbe-Elster darf nicht öffentlich gemacht werden!
Der FR verleiht seit einigen Jahren zum „Internationalen Tag zur Überwindung von Rassismus“ im März einen Denkzettel für systeminternen und strukturellen Rassismus. 2004 geht der Denkzettel u.a. an zwei Mitarbeiter der Ausländerbehörde Elbe-Elster, die hauptverantwortlich für Planung und Durchsetzung der Abschiebung einer fünfköpfigen, kurdisch-türkischen Familie im Januar 2004 sind.
Durch diese einstweilige Verfügung wurde dem Flüchtlingsrat untersagt, die Abschiebung der Familie als strukturellen und systeminternen Rassismus anzuprangern. Trotz ausführlichen Gutachtens einer Fachärztin, in dem der Ehefrau eine schwere Traumatisierung attestiert wurde, setzt der Landkreis Elbe-Elster die Abschiebung durch. Unter hoher Geheimhaltungsstufe und mit starkem Aufgebot an Polizei und Rettungskräften wird die Familie im Januar 2004 mit den drei kleinen Kindern in einer eigens für sie bereitgestellten Chartermaschine ausgeflogen.
Im April des vergangenen Jahres wurde das Kirchenasyl, in dem sich die Familie in Tröbitz befand, von der Polizei gebrochen. Die Eltern kamen in Abschiebehaft, die damals eineinhalb, drei und fünf Jahre alten Kinder wurden in ein Heim verbracht. Erst heftiger öffentlicher Protest brachte den Landkreis zum Einlenken.
Der Landrat des Landkreises beantragt in einer einstweiligen Verfügung: „… es zu unterlassen, a) Herrn Dr. Erhard Haase, b) Sachbearbeiter Herrn Andreas Rambow 1. direkt oder indirekt als Rassisten, rücksichtslos, unmenschlich oder ähnlich beleidigend oder verleumderisch zu bezeichnen. 2. Der Antragsgegner hat es zuunterlassen, die unter Ziffer 1. Aufgeführten oder ähnliche Behauptungen, die nicht wahrheitsgemäß sind, Dritten gegenüber zu äußern oder in sonstiger Weise durch die Medien öffentlich zu machen.“ Das Amtsgericht Potsdam folgte dem Antrag ohne dem FR Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Gegen diesen Beschluss des Amtsgerichts Potsdam legt der Flüchtlingsrat Widerspruch ein. Darauf hin wird es am 12.05.2004 um 11:15 Uhr im Amtsgericht Potsdam eine mündliche Verhandlung geben.
Diese Verhandlung ist öffentlich. Damit hat jedeR die Gelegenheit, sich selbst ein Bild zum Umgang mit der freien Meinungsäußerung im Land Brandenburg zu machen!