Am Donnerstag, den 14. April 2005, findet um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Rathenow, Raum 2.13, ein Prozess gegen Norman S. statt. Norman S., ein Mitglied der am Dienstag verbotenen neonazistischen Kameradschaft „Sturm 27“ in Rathenow, wird vorgeworfen, am 12.09.2004 einen linksorientierten Jugendlichen zusammengeschlagen zu haben.
Stadtfeste in Rathenow sind traditionell Orte, wo die rechtsextreme Kameradschaftsszene ihre Gruppenmacht demonstriert. Um dem nachzuhelfen, werden nebenbei unliebsame Gegner krankenhausreif geschlagen. So auch letztes Jahr im Oktober am Rande des Märkischen Platzes in Rathenow. Norman S., aktives Mitglied der neonazistischen und nunmehr verbotenen Kameradschaft „Sturm 27“, trug an jenem Abend das nicht zu übersehende Emblem „Good night – left side“ auf seiner Regenjacke. Abgesehen hatte er es auf den 23-jährigen Linken Björn B. Ohne Vorwarnung trat Norman S. an sein Opfer heran und versetzte ihm einen so heftigen Faustschlag – S. ist Kickboxer -, dass Björn ohnmächtig auf das Pflaster schlug. Dann trat er Björn mehrmals auf den Kopf. Björn musste mit einem Schädel-Hirn-Trauma ins Krankenhaus eingeliefert werden. Sein Gesicht war völlig zugeschwollen.
Das Amtsgericht Rathenow hat am Donnerstag über diese Körperverletzung zu befinden. Kay Wendel vom Verein Opferperspektive merkt dazu an: „Ich befürchte, dass das Amtsgericht wie üblich den rechtsextremen Hintergrund der Tat ausblendet und die Tat in die Nähe einer unerfindlichen Schlägerei zwischen jungen Männern rückt. Aber vielleicht lässt sich das Gericht ja dieses Mal vom Verbot der Kameradschaft „Sturm 27“ anregen und nimmt sich vor, die neonazistische Motivation und Einbindung des Täters aufzuklären.“