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Sturm 27“-Schläger vor Gericht

Am Don­ner­stag, den 14. April 2005, find­et um 13 Uhr vor dem Amts­gericht Rathenow, Raum 2.13, ein Prozess gegen Nor­man S. statt. Nor­man S., ein Mit­glied der am Dien­stag ver­bote­nen neon­azis­tis­chen Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“ in Rathenow, wird vorge­wor­fen, am 12.09.2004 einen linksori­en­tierten Jugendlichen zusam­mengeschla­gen zu haben.

Stadt­feste in Rathenow sind tra­di­tionell Orte, wo die recht­sex­treme Kam­er­ad­schaftsszene ihre Grup­pen­macht demon­stri­ert. Um dem nachzuhelfen, wer­den neben­bei unlieb­same Geg­n­er kranken­haus­reif geschla­gen. So auch let­ztes Jahr im Okto­ber am Rande des Märkischen Platzes in Rathenow. Nor­man S., aktives Mit­glied der neon­azis­tis­chen und nun­mehr ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“, trug an jen­em Abend das nicht zu überse­hende Emblem „Good night – left side“ auf sein­er Regen­jacke. Abge­se­hen hat­te er es auf den 23-jähri­gen Linken Björn B. Ohne Vor­war­nung trat Nor­man S. an sein Opfer her­an und ver­set­zte ihm einen so hefti­gen Faustschlag – S. ist Kick­box­er -, dass Björn ohn­mächtig auf das Pflaster schlug. Dann trat er Björn mehrmals auf den Kopf. Björn musste mit einem Schädel-Hirn-Trau­ma ins Kranken­haus ein­geliefert wer­den. Sein Gesicht war völ­lig zugeschwollen.

Das Amts­gericht Rathenow hat am Don­ner­stag über diese Kör­per­ver­let­zung zu befind­en. Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive merkt dazu an: „Ich befürchte, dass das Amts­gericht wie üblich den recht­sex­tremen Hin­ter­grund der Tat aus­blendet und die Tat in die Nähe ein­er unerfind­lichen Schlägerei zwis­chen jun­gen Män­nern rückt. Aber vielle­icht lässt sich das Gericht ja dieses Mal vom Ver­bot der Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“ anre­gen und nimmt sich vor, die neon­azis­tis­che Moti­va­tion und Ein­bindung des Täters aufzuklären.“

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