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Antifaschismus

Sven P. darf auf Verringerung seiner Strafe hoffen

Neu­rup­pin (ipr) Auf Nach­frage bestätigte die Sprecherin des Landgerichts Neu­rup­pin, Iris le Claire, dass der Bun­des­gericht­shof seine Entschei­dung zu den Revi­sion­santrä­gen der recht­sex­trem­istis­chen Tem­plin­er Mörder von Bernd K., Sven P. und Chris­t­ian W. bekan­nt gegeben hat. Mit Beschluss vom 14.01.2010 hat der Bun­des­gericht­shof die Revi­sion von Chris­t­ian W. ver­wor­fen und bei Sven P. das Urteil über die Höhe der gegen ihn ver­hängten Jugend­strafe aufgehoben.

Das Urteil vom 05.05.2009 ist gegen Chris­t­ian W. ist somit recht­skräftig. Er wurde wegen Bei­hil­fe zum Mord und vorsät­zlich­er Kör­per­ver­let­zung zu 9 Jahren und 3 Monat­en Frei­heitsstrafe verurteilt.

Bei der Revi­sion von Sven P. hat der BGH das Urteil bei der Höhe der gegen ihn ver­hängten Jugend­strafe aufge­hoben. Das bedeutet, dass die Verurteilung wegen Mordes Bestand hat, aber über die Höhe der Jugend­strafe neu zu ver­han­deln und entschei­den ist.

Nach Auf­fas­sung des BGH ist nicht auszuschließen, dass der Tat­beitrag von Chris­t­ian W. tat­säch­lich größer war, als sich in der Beweisauf­nahme fest­stellen ließ. Daher habe das Landgericht im Rah­men der Strafzumes­sung nicht zu Las­ten von Sven P. unter­stellen dür­fen, dass dieser als Allein­täter gehan­delt habe.

Es sei nicht auszuschließen, dass die Jugend­strafe, deren Fest­set­zung im ober­sten Bere­ich des Strafrah­mens uner­lässlich erscheine, nicht mit dem geset­zlichen Höch­st­maß bemessen wor­den wäre, wenn das Landgericht zugun­sten des P. von ein­er Mit­täter­schaft des erwach­se­nen, uneingeschränkt schuld­fähi­gen W. aus­ge­gan­gen wäre, heißt es in der Begrün­dung des Bundesgerichtshofes.

Die Sache wird nun­mehr wegen der Fest­set­zung der Strafe vor der 2. großen Strafkam­mer vor dem Landgericht Neu­rup­pin neu ver­han­delt wer­den. Wann das sein wird, ste­ht noch nicht fest. Zum jet­zi­gen Zeit­punkt seien noch nicht ein­mal die Ver­fahren­sak­ten zum Landgericht zurück­gekehrt, teilte die Gerichtssprecherin mit.

Rück­blick

In sein­er Urteils­be­grün­dung im Mai 2009 hat­te sich das Gericht weit­ge­hend der Argu­men­ta­tion von Staat­san­waltschaft und Neben­klage angeschlossen: Bernd K. wurde grausam mis­shan­delt und getötet, weil die Täter sich als Her­ren über Leben und Tod auf­spiel­ten und sich anmaßten, sein Leben als “min­der­w­er­tig” und “ver­acht­enswert” zu betra­cht­en. Dass Chris­t­ian W. in den Monat­en zuvor ein kumpel­haftes Ver­hält­nis zum Opfer gehabt hat­te, erscheint nur auf den ersten Blick wider­sprüch­lich. Solange er sich durch den Kon­takt Vorteile erhoffte – Bernd K. schenk­te ihm unter anderem ein Fahrrad und teilte Alko­hol mit ihm –, hat­te er nichts gegen ihn einzuwen­den. Aber schon auf dem Weg zur Werk­statt in der die Tat verübt wurde, zeigte sich die tiefe Mis­sach­tung für Bernd K. Chris­t­ian W. war es, der ihn mit ein­er, so das Gericht, “erstaunlichen Men­schen­ver­ach­tung” als “Pen­ner” und “Vieh” beschimpfte und vor sich her trieb.

Bei seinem Urteil hat­te sich das Gericht lediglich auf wenige Spuren vom Tatort und auf die Aus­sage von Chris­t­ian W. und dessen dama­liger Fre­undin vor der Polizei stützen kön­nen. Diese Aus­sagen hielt das Gericht allerd­ings für glaub­würdig. Die Angeklagten selb­st hat­ten während des Prozess­es geschwiegen. Lediglich am let­zten Ver­hand­lungstag hat­te der Anwalt eine Erk­lärung von Sven P. ver­lesen, wonach der das Opfer in der Tat­nacht “nur leicht anges­tupst” haben will und dass Bernd K. noch gelebt haben soll als er die Werk­statt verließ.

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