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Tatverdächtiger zur Haftprüfung

Im Fall des Angriffs auf einen Deutsch-Äthiopi­er in Pots­dam wird ein­er der bei­den Tatverdächti­gen am Don­ner­stag erneut dem Ermit­tlungsrichter des Bun­des­gericht­shofs (BGH) in Karl­sruhe vorgeführt.

Der Richter entschei­det darüber, ob der Haft­be­fehl gegen den 29-jähri­gen Björn L. aus der Gemeinde Bergholz-Rehbrücke bei Pots­dam aufrechter­hal­ten bleibt. Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm ermit­telt gegen Björn L. sowie gegen den zweit­en Beschuldigten Thomas M. wegen ver­sucht­en Mordes.

Nehm hat­te die Ermit­tlun­gen an sich gezo­gen, weil er von einem frem­den­feindlichem Hin­ter­grund der Tat aus­ging. Der 30 Jahre alte Thomas M. aus Pots­dam wird am 10. Mai wieder vor dem Haftrichter in Karl­sruhe erscheinen.

Der gebür­tige Äthiopi­er Ermyas M. war am Oster­son­ntag in Pots­dam niedergeschla­gen wor­den und hat­te schwere Schädel-Hirn-Ver­let­zun­gen erlit­ten. Der 37-jährige Fam­i­lien­vater mit deutschem Pass ist inzwis­chen wieder ansprech­bar und wurde am Mittwoch zur Reha­bil­i­ta­tion in ein Berlin­er Unfal­lkranken­haus verlegt.

Die bei­den Tatverdächti­gen waren am 20. April festgenom­men wor­den. Der Ermit­tlungsrichter des BGH hat­te am 21. April Haft­be­fehle gegen sie wegen des Ver­dachts des ver­sucht­en Mordes erlassen. Bis­lang haben bei­de die Tat bestrit­ten. Ermit­tler bekräftigten laut Zeitungs­bericht­en, das Opfer habe den Stre­it selb­st begonnen.

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