Kategorien
Uncategorized

Hungerstreik in Abschiebehaftanstalt Eisenhüttenstadt

Am Sam­stag den 29. April 2006 habe ich, Col­li­van Sow, geboren in
Kamerun und seit drei Jahren in der Bun­desre­pub­lik Deutschland,
einen Hunger­streik in der Abschiebe­haf­tanstalt Eisenhüttenstadt
begonnen. 

Am Vortag, Fre­itag den 28. April 2006 wurde ich in Eisenhüttenstadt
festgenom­men, verurteilt und gle­ich darauf zur Abschiebehaftanstalt
Eisen­hüt­ten­stadt gebracht. Ich war in Begleitung meiner
Recht­san­wältin zu der dor­ti­gen Vertre­tung der Bun­de­sanstalt für
Migra­tion und Flüchtlinge. Offiziell hat­te mich die Bundesanstalt
nach Oranien­burg zu einem Gespräch bestellt, um meinen zweiten
Antraf auf Asyl zu besprechen. Aber unmit­tel­bar nach diesem
Gespräch wurde ich festgenom­men, zu einem Gerichtssaal gebracht
und daraufhin zu 3 Monate Abschiebe­haft verurteilt
Offen­sichtlich waren die Aus­län­der­be­hör­den über meine
Anwe­sen­heit in Ein­sen­hüt­ten­stadt informiert, und sie hat­ten die
Polizei verständigt.

Der Schritt, mit einem Hunger­streik zu begin­nen, habe ich nach
reich­lich­er Über­legung in Folge mein­er Fes­t­nahme in Oranienburg
aus fol­gen­den Grün­den beschlossen: 

Die von den Aus­län­der­be­hör­den in Oranien­burg gegen mich
angelegte Verschwörung:

Obwohl die Aus­län­der­be­hör­den in Oranien­burg mir –
schriftlich — die Ver­sicherung gegeben hat­ten, dass sie es nicht
tun wer­den, haben sie ver­trauliche Doku­mente über mich an die
Botschaft von Kamerun in Bonn weit­ergeleit­et. Es han­delt sich
um ver­trauliche Doku­mente über meine Mit­glied­schaft in der
SCYL, ein­er von der kamerunis­chen Regierung verfolgten
Partei. Die SCYL set­zt sich für die Unab­hängigkeit von
Süd­west­kameruns und das Ende der bluti­gen Unterdrückung
und Verfolgung. 

Die Ver­weigerung der Aus­län­der­be­hör­den, mir meinen
Ausweis zurück­zugeben, obwohl sie nach meinem zweiten
Antrag dazu verpflichtet waren. Sie haben absichtlich versucht,
meinem Aufen­thalt jed­wede geset­zliche Grund­la­gen zu
entbehren. 

2) Der vom Bun­de­samt für Migra­tion und
Flüchtlinge begangene
Vertrauensbruch

Obwohl das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge
verpflichtet ist, mir Schutz zu gewähren, haben sie den
Aus­län­der­be­hör­den über meine Anwe­sen­heit in
Ein­sen­hüt­ten­stadt informiert.
Aus den oben genan­nten Grün­den fordere ich:

meine sofor­tige Freilas­sung aus der Abschiebehaft

die Aus­län­der­be­hör­den in Oranien­burg auf, meinen
Aufen­thalt zu regeln. 

die Aus­län­der­be­hör­den dazu auf, mich für die Verletzung
mein­er Grun­drechte und für die Tat­sache um Entschuldigung
zu bit­ten, dass sie ver­sucht haben, mich in die Ille­gal­ität zu
vertreiben 

das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge dazu auf, sich
für die Ver­let­zung ihrer Schutzpflicht mich um
Entschuldigung zu bitten. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot