Am 16.3.2006 soll der aus Togo stammende Flüchtlinge HOUDOU TCHANILEY aus er Abschiebungshaft Eisenhüttenstadt über den Flughafen Berlin-Tegel abgeschoben werden. Durch die Teilnahme an öffentlichen Protestveranstaltungen gegen das Militärregime ist Herr Tchaniley den Sicherheitsorganen Togos bekannt. Wir fürchten im Falle einer Zwangsrückführung, dass sein Leben und seine persönliche Sicherheit in Gefahr sind.
Leider konnten alle rechtlichen Schritte bisher die geplante Abschiebung nicht verhindern. So wird in einem oberflächlich verfassten Beschluss des VG Potsdam vom 02.03.2006 ausgeführt, dass die exilpolitische Tätigkeit von Herrn T. und seine Mitgliedschaft in einer oppositionellen Exilorganisation keine Gefahrenprognose begründe. Das Gericht berücksichtigt damit in keiner Weise, dass sowohl UNHCR als auch jüngste Augenzeugenberichte von Menschenrechtlern zu völlig entgegen gesetzten Erkenntnissen gekommen sind und eindrücklich vor Abschiebungen nach Togo warnen.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hatte sich bereits Ende August 2005 vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Togo für ein Moratorium zwangsweiser Rückführungen abgelehnter Asylbewerber eingesetzt. Die gewaltsame Unterdrückung oppositioneller Kräfte unterscheide inzwischen nicht mehr zwischen ranghohen Vertretern und einfachen Anhängern der Oppositionsbewegung. Die Argumentation, nur herausgehobene Regimegegner seien im Falle einer Rückkehr gefährdet, Opfer von Verfolgung zu werden, lässt sich deshalb nicht aufrecht erhalten.
Auch die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern sieht nach den Vorfällen um die Rückschiebung des Togoers Alassane Mousbaou im letzten Monat eine deutliche Gefährdung – sie hat einen zeitweiligen Abschiebungsstopp nach Togo verhängt.
Aufgrund der prekären Lage in Togo hat auch die Schweiz reagiert – hier wurden im Jahr 2005 71,6 % der Flüchtlinge aus Togo anerkannt (im Gegensatz dazu in Deutschland: nur 7,45 %!).
Dem Bericht des Auswärtigen Amtes, es sei keine Verfolgung nach Rückkehr nachweisbar wird von dem togoischen Menschenrechtler Siméon Clumson-Eklu widersprochen – er habe sehr wohl erlebt, wie Alassane M. bei seiner Rückkehr im Flughafen zum Verhör geführt wurde und seine Adresse hinterlassen musste – dort tauchten kurze Zeit später die bewaffneten Milizen der Regierungspartei RPT auf. Alassane M. ist seit dem auf der Flucht.
Aus diesem Grunde fordern wir die sofortige Aussetzung der Abschiebung von Herrn TCHANILEY sowie einen Abschiebestop für togoische Flüchtlinge!
Wir fordern zudem die Fluggesellschaften auf, sich nicht an diesen menschenrechtswidrigen Abschiebungen zu beteiligen.