Bad Freienwalde. Das Schöffengericht hat einen 24-jährigen Eberswalder wegen gemeinschaftlich begangener gefährlicher Körperverletzung zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Dem jungen Mann wurde keine Bewährung eingeräumt. Zwei Mitangeklagte aus Bad Freienwalde
kamen mit sechs Monaten bzw. einem Jahr Gefängnis auf Bewährung davon. Das Trio hatte an Christi Himmelfahrt 2003 (Männertag) mehrere Jugendliche am Neuenhagener Döbbelinsee angegriffen und verletzt.
Rückblende. Wie so manch andere Zeitgenossen haben im Vorjahr auch drei junge Männer im Alter zwischen 22 und 24 Jahren an dem auch als Vater- oder Männertag bekannten Feiertag Christi Himmelfahrt im wahrsten Sinne des
Wortes eine Sauforgie veranstaltet. Petrus zeigte sich von seiner schönsten Seite und so ließ das Trio den lieben Gott einen guten Mann sein. Gemeinsam mit einem Dutzend Gleichaltriger machten sie es sich am Hohenwutzener
Krebssee bequem. Vier Kasten Bier und etliche Flaschen Hochprozentige sorgten schnell für gute Stimmung.
Nachdem das Trio bereits stark angetrunken war, klingelte bei Mike M., dem 24-jährigen Eberswalder, das Handy. Wie später die Polizei protokollierte, habe sich sein Bruder vom Döbbelinsee aus gemeldet und mitgeteilt, dass er
dort mit “einigen Langhaarigen” aneinander geraten sei und Hilfe benötige. Und zwar dringend.
Kurzentschlossen machten sich Mike M. und seine zwei Kumpane Richtung Neuenhagen/Insel auf, um dem Bruder Beistand zu leisten. Doch von diesem war am Döbbelinsee weit und breit nichts zu sehen.
Das Trio nahm es gelassen. Es sorgte erst einmal für alkoholischen Nachschub, damit der Promillepegel nicht allzu sehr absinkt. Während die Flaschen kreisten, entdeckten sie am Ufer eine Gruppe junger Leute. “Langhaarige”, wie sie sagten. Durchweg Jugendliche, die sich dort zusammengefunden hatten, um sich zu unterhalten, die Sonne zu genießen, zu
baden und zu grillen. Dass dieser schöne Tag ein blutiges Ende nehmen sollte, hätte sich keiner von ihnen träumen lassen.
“Wir hatten zwar auch etwas getrunken, aber durchaus in Maßen. Als die Dämmerung hereinbrach, wollte ich gerade den Grill anzünden, als einige Typen auf uns zukamen”, erzählte ein 23-jähriger Student den Beginn des nachfolgenden Dramas. “Einer der beiden schlug einem Kumpel von mir die Faust ins Gesicht, während ein anderer gegen mich trat und mir ins Gesicht schlug. Ich hatte das Gefühl, dass mir die Beine weggerissen werden. Als ich blutend am Boden lag, hatte ich nur noch das Bedürfnis, nicht das Bewusstsein zu verlieren”.
Ähnlich erging es einem weiteren Studenten. Er erhielt einen Schlag mit einer Flasche auf den Hinterkopf und musste danach mit Springerstiefeln ausgeführte Tritte hinnehmen. Insgesamt wurden vier junge Leute “aus nichtigem Anlass”, wie der Staatsanwalt ausführte, verletzt.
Vor Gericht wollte das Trio nicht mehr viel von all dem wissen. “Das können Sie Ihrer Oma erzählen”, konterte Sylvio Seidel. “Offensichtlich haben Sie ähnliche Gedächtnisstörungen wie ein Greis, der sich nur noch vage an seine Kriegserlebnisse erinnert”, fügte der Vorsitzende Richter hinzu.
Wobei der von Arbeitslosenhilfe seinen Lebensunterhalt bestreitende Eberswalder nicht zum ersten Male mit dem Gesetz in Konflik kam. Bereits mit 14 Jahren musste er sich wegen einem Diebstahl verantworten. Danach ging es
Schlag auf Schlag. Von Körperverletzung und Nötigung bis hin zu schwerem Raub reicht sein Strafregister. Auch eine Haftstrafe konnte ihn nicht von weiteren Straftaten abhalten. Deshalb gab es für ihn auch keine Bewährung.