(MAZ, Dagmar Simons) RHEINSBERG Offensichtlich können Frank M. und Ron W. Ausländer nicht leiden. Denn zweimal wurde der Rheinsberger Imbissbesitzer Mehmet Cimendag Opfer der
beiden jungen Männer. Laut Anklage beleidigten sie ihn am 7. August vergangenen Jahres. Vier Tage später versuchten sie, den Imbisswagen des Kurden in Brand zu stecken.
Wegen Beleidigung und versuchter Brandstiftung musste sich gestern der arbeitslose Frank M. aus Rheinsberg vor dem Neuruppiner Amtsgericht verantworten. Der inzwischen 18-jährige Ron W. war im August kurz nach dem Brandanschlag vor dem Jugendrichter in einem beschleunigten Verfahren zu
vier Wochen Dauerarrest verurteilt worden. “Es war meine Idee, den Imbisswagen anzuzünden”, sagte Ron W. gestern. Beide mögen Türken nicht. Sie meinen, die hätten in Deutschland nichts zu suchen, lautete der Vorwurf der
Staatsanwaltschaft.
Gegen 23.20 Uhr zogen beide durch Rheinsberg. Nicht gezielt zum Döner — nur so. Als sie dort angelangt waren, nahm sich Ron W. eine Plastetüte aus einer Mülltonne, zündete sie mit einem Feuerzeug an und warf sie unter den Wagen.
Dann zogen beide ab. Was sie nicht wussten: Das Wagenunterteil war aus Metall und brannte nicht.
Noch bei der Polizei hatte Ron W. seinen älteren Komplizen belastet. Frank M. habe auch mit seinem Feuerzeug eine Ecke angesteckt. “Das kann nicht sein”, bestritt der 21-Jährige vehement. Er habe sogar noch versucht, Ron abzuhalten: “Lass die Scheiße sein.” Dass er noch das Rücklicht eingetreten
habe, räumte Frank M. aber ein. Der Schaden belief sich auf 25 Euro. “Heute habe ich keine Einstellung zu Ausländern”, nuschelte der 21-Jährige. Früher habe er anders gedacht. Dass er den Imbissbesitzer mit “Scheiß-Döner” und
“Scheiß-Mehmo” beschimpft hat, daran konnte sich der Angeklagte gestern nicht mehr erinnern.
Frank M. machte den Eindruck, als wolle er die Fragen des Richters nicht verstehen. Dass das kein böser Wille war, zeigte eine ärztliche Stellungnahme. Danach ist Frank M. “mittelgradig schwachsinnig”. Seit zwei Jahren steht er unter Betreuung. Für alle Besorgungen wie Arztbesuche,
Behördengänge, Einkaufen braucht der ehemalige Förderschüler einen Betreuer. Und der beschrieb seinen Schützling als sehr leicht beeinflussbar. Grund genug für das Gericht, ein Gutachten über die Schuldfähigkeit des Angeklagten einzuholen. Das Verfahren wurde ausgesetzt.