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Psychiatrisches Gutachten gefordert

(MAZ, Dag­mar Simons) RHEINSBERG Offen­sichtlich kön­nen Frank M. und Ron W. Aus­län­der nicht lei­den. Denn zweimal wurde der Rheins­berg­er Imbiss­be­sitzer Mehmet Cimendag Opfer der
bei­den jun­gen Män­ner. Laut Anklage belei­digten sie ihn am 7. August ver­gan­genen Jahres. Vier Tage später ver­sucht­en sie, den Imbis­s­wa­gen des Kur­den in Brand zu stecken. 

Wegen Belei­di­gung und ver­suchter Brand­s­tiftung musste sich gestern der arbeit­slose Frank M. aus Rheins­berg vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht ver­ant­worten. Der inzwis­chen 18-jährige Ron W. war im August kurz nach dem Bran­dan­schlag vor dem Jugen­drichter in einem beschle­u­nigten Ver­fahren zu
vier Wochen Dauer­ar­rest verurteilt wor­den. “Es war meine Idee, den Imbis­s­wa­gen anzuzün­den”, sagte Ron W. gestern. Bei­de mögen Türken nicht. Sie meinen, die hät­ten in Deutsch­land nichts zu suchen, lautete der Vor­wurf der
Staatsanwaltschaft. 

Gegen 23.20 Uhr zogen bei­de durch Rheins­berg. Nicht gezielt zum Dön­er — nur so. Als sie dort ange­langt waren, nahm sich Ron W. eine Plas­tetüte aus ein­er Müll­tonne, zün­dete sie mit einem Feuerzeug an und warf sie unter den Wagen.
Dann zogen bei­de ab. Was sie nicht wussten: Das Wage­nun­terteil war aus Met­all und bran­nte nicht. 

Noch bei der Polizei hat­te Ron W. seinen älteren Kom­plizen belastet. Frank M. habe auch mit seinem Feuerzeug eine Ecke angesteckt. “Das kann nicht sein”, bestritt der 21-Jährige vehe­ment. Er habe sog­ar noch ver­sucht, Ron abzuhal­ten: “Lass die Scheiße sein.” Dass er noch das Rück­licht eingetreten
habe, räumte Frank M. aber ein. Der Schaden belief sich auf 25 Euro. “Heute habe ich keine Ein­stel­lung zu Aus­län­dern”, nuschelte der 21-Jährige. Früher habe er anders gedacht. Dass er den Imbiss­be­sitzer mit “Scheiß-Dön­er” und
“Scheiß-Mehmo” beschimpft hat, daran kon­nte sich der Angeklagte gestern nicht mehr erinnern. 

Frank M. machte den Ein­druck, als wolle er die Fra­gen des Richters nicht ver­ste­hen. Dass das kein bös­er Wille war, zeigte eine ärztliche Stel­lung­nahme. Danach ist Frank M. “mit­tel­gr­a­dig schwachsin­nig”. Seit zwei Jahren ste­ht er unter Betreu­ung. Für alle Besorgun­gen wie Arztbesuche,
Behör­dengänge, Einkaufen braucht der ehe­ma­lige Förder­schüler einen Betreuer. Und der beschrieb seinen Schüt­zling als sehr leicht bee­in­fluss­bar. Grund genug für das Gericht, ein Gutacht­en über die Schuld­fähigkeit des Angeklagten einzu­holen. Das Ver­fahren wurde ausgesetzt.

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