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Unberechtigter Datenzugriff in Potsdam

POTSDAM. Die Stadt Pots­dam hat gestern Fahrläs­sigkeit beim Umgang mit per­sön­lichen Dat­en ihrer Bürg­er eingeräumt. Pots­dam, Hen­nigs­dorf und Neuhard­en­berg sind die betrof­fe­nen Kom­munen in Bran­den­burg, aus deren Meldereg­is­ter drei Monate lang uner­laubt Dat­en hät­ten abgerufen wer­den kön­nen. Die Soft­ware­fir­ma HSH, Mark­t­führerin bei Pro­gram­men für Melde­be­hör­den, hat­te im März das soge­nan­nte Supe­ruser-Pass­wort für die Daten­banken online gestellt.

Es war eine Fahrläs­sigkeit der Fir­ma, das Pass­wort auf ihrer Inter­net­seite zu veröf­fentlichen”, sagte Pots­dams Ord­nungs-Beige­ord­nete Elona Müller. Aber auch die Stadt habe fahrläs­sig gehan­delt, als sie das Ken­nwort nach der Instal­la­tion des Pro­gramms nicht änderte. Müller schloss per­son­elle Kon­se­quen­zen nicht aus.

Laut Müller zeigten die Abfrage-Pro­tokolle, dass seit dem 16. Juni zwei Mal unberechtigt auf die Dat­en zuge­grif­f­en wurde. Zunächst durch einen Jour­nal­is­ten des ARD-Mag­a­zins “Report München”, das die Sicher­heit­slücke aufgedeckt hat. Der zweite Zugriff werde noch über­prüft. Die Pro­tokolle seien dem Lan­des­beauf­tragten für den Daten­schutz und dem Innen­min­is­teri­um zur Auswer­tung übergeben worden.

In Pots­dam kann bei einem nachgewiese­nen berechtigten Inter­esse die kleine Meldereg­is­ter­auskun­ft gegen eine Gebühr von fünf Euro online etwa von Finanzbe­hör­den oder Recht­san­wäl­ten abgerufen wer­den. 4 000 der 150 000 Pots­damer haben ihre Dat­en dafür sper­ren lassen — ähn­lich wie beim Ein­trag ins Tele­fon­buch. Das Gesetz sieht 18 Kri­te­rien vor, in Pots­dam sind nur fünf abruf­bar: Name, Vor­name, Adresse, Geburts­da­tum und Geschlecht. “Aus Daten­schutz­grün­den ste­ht nur der sehr begren­zte Datenum­fang zur Ver­fü­gung”, sagte Elona Müller. Das Pro­gramm sei sich­er, betonte sie. “Nur der Zugang war es nicht.” Dies sei umge­hend geän­dert worden.

Unklar ist, ob HSH die Stadtver­wal­tung aufge­fordert hat, nach dem Instal­lieren des Pro­gramms das Ken­nwort für den Zugriff zu ändern. Nach Bekan­ntwer­den der Sicher­heit­slücke wurde das Ver­fahren zum Onlin­ev­erkehr in den betrof­fe­nen Kom­munen zunächst abgeschaltet. 

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