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Ungenehmigten Aufmarsch verhindert

Am Sam­stag ver­sucht­en Recht­sex­trem­is­ten zum Wald­fried­hof Halbe bzw. dessen Vor­platz zu gelan­gen. Eine geplante Ver­samm­lung vom 3. März war ver­boten wor­den. Um ein erneutes gerichtlich­es Ver­bot zu umge­hen, erfol­gte diemal Fall keine Anmel­dung. Um einem Ver­stoß gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz, auch im Sinne des Gräber­stät­ten-Ver­samm­lungs­ge­set­zes, ent­ge­gen­zuwirken, ver­hin­derte die Polizei die unter Umstän­den als Spon­tan­ver­samm­lung deklar­i­erte Ersatzkundge­bung. Etwa 150 Beamte des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder) waren hier­für im Einsatz.

Bei Fahrzeug- und Per­so­n­enkon­trollen an den Zufahrtsstraßen der Ortschaften Teupitz kon­nten Trans­par­ente und ein Schal mit recht­sex­tremen Auf­schriften sichergestellt wer­den. Wegen des Mit­führens ein­er ver­bote­nen Waffe (Nun-Chaku) erhielt ein Leipziger eine Anzeige. Eine Frau und drei Män­ner, die ver­sucht­en über einen Wald­weg auf den Fried­hof zu gelan­gen, erhiel­ten einen Platzverweis.

Ins­ge­samt wur­den 21 Platzver­weise aus­ge­sprochen, eine Anzeige wegen des Ver­stoßes gegen das Waf­fenge­setz aufgenom­men sowie zwei Verkehrsverge­hen­sanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaub­nis bzw. wegen Ver­stoß gegen das Pflichtver­sicherungs­ge­setz gefertigt.

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