Am Samstag versuchten Rechtsextremisten zum Waldfriedhof Halbe bzw. dessen Vorplatz zu gelangen. Eine geplante Versammlung vom 3. März war verboten worden. Um ein erneutes gerichtliches Verbot zu umgehen, erfolgte diemal Fall keine Anmeldung. Um einem Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, auch im Sinne des Gräberstätten-Versammlungsgesetzes, entgegenzuwirken, verhinderte die Polizei die unter Umständen als Spontanversammlung deklarierte Ersatzkundgebung. Etwa 150 Beamte des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder) waren hierfür im Einsatz.
Bei Fahrzeug- und Personenkontrollen an den Zufahrtsstraßen der Ortschaften Teupitz konnten Transparente und ein Schal mit rechtsextremen Aufschriften sichergestellt werden. Wegen des Mitführens einer verbotenen Waffe (Nun-Chaku) erhielt ein Leipziger eine Anzeige. Eine Frau und drei Männer, die versuchten über einen Waldweg auf den Friedhof zu gelangen, erhielten einen Platzverweis.
Insgesamt wurden 21 Platzverweise ausgesprochen, eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz aufgenommen sowie zwei Verkehrsvergehensanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. wegen Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz gefertigt.