Damit ist Usman, der heute nach Ungarn abgeschoben werden sollte, endlich auch aus fast dreimonatiger, rechtswidriger Abschiebehaft entlassen worden und vorerst vor einer erneuten Abschiebung nach Ungarn sicher. Strafrechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen werden geprüft. Eine zweite Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den zuständigen Richter am Amtsgericht Eisenhüttenstadt ist in Vorbereitung. Gegen den Usman im Auftrag der Bundespolizei untersuchenden Arzt wird ebenfalls ein Verfahren vor der Ärztekammer eingeleitet werden. Es wird eine angemessene Haftentschädigung beantragt werden. Der Fall von Usman M. zeigt die strukturellen und systemischen Mängel und Rechtsschutzlücken im Asylverfahren auf. Weder hatte Usman M. das Recht, überhaupt einen Asylantrag zu stellen, noch wurde seine gesundheitliche Situation angemessen berücksichtigt. Nur durch Zivilcourage eines Einzelnen wurde eine Abschiebung verhindert, die wie das Verwaltungsgericht jetzt festgestellt hat, rechtswidrig gewesen wäre.
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