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(Anti-)Rassismus

Untersagung der Abschiebung von Usman M.

Damit ist Usman, der heute nach Ungarn abgeschoben wer­den sollte, endlich auch aus fast drei­monatiger, rechtswidriger Abschiebe­haft ent­lassen wor­den und vor­erst vor ein­er erneuten Abschiebung nach Ungarn sich­er. Strafrechtliche Schritte gegen die Ver­ant­wortlichen wer­den geprüft. Eine zweite Dien­stauf­sichts­beschw­erde gegen den zuständi­gen Richter am Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt ist in Vor­bere­itung. Gegen den Usman im Auf­trag der Bun­de­spolizei unter­suchen­den Arzt wird eben­falls ein Ver­fahren vor der Ärztekam­mer ein­geleit­et wer­den. Es wird eine angemessene Haf­tentschädi­gung beantragt wer­den. Der Fall von Usman M. zeigt die struk­turellen und sys­temis­chen Män­gel und Rechtss­chut­zlück­en im Asylver­fahren auf. Wed­er hat­te Usman M. das Recht, über­haupt einen Asy­lantrag zu stellen, noch wurde seine gesund­heitliche Sit­u­a­tion angemessen berück­sichtigt. Nur durch Zivil­courage eines Einzel­nen wurde eine Abschiebung ver­hin­dert, die wie das Ver­wal­tungs­gericht jet­zt fest­gestellt hat, rechtswidrig gewe­sen wäre.

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