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Unterschriftensammlung für Thälmann-Gedenkstätte

Eine Ini­tia­tive aus dem Fre­un­deskreis Ernst-Thäl­mann-Gedenkstätte Ziegen­hals führt
seit einiger Zeit eine Unter­schriften­samm­lung gegen den dro­hen­den Abriss der
Gedenkstätte durch. Anbei der dazuge­hörige Text. Inter­essierte sind aufgerufen, diesen auszu­druck­en und Unter­stützerIn­nen darunter unter Angabe von Namen, voller Adresse und ihrer Unter­schrift ein­tra­gen zu lassen. Fer­tige For­mu­la­re zum Unter­schriften­sam­meln kön­nen auch ange­fordert wer­den unter der Adresse Fuer_Ziegenhals(at)gmx.de.

Unter­schriften­samm­lung

Die Ernst-Thäl­mann-Gedenkstätte Ziegen­hals darf wed­er abgeris­sen noch ver­legt werden!

Der Abriss dieser Gedenkstätte würde sich in die Bilder aus diesem Land ein­rei­hen, die bere­its die Men­schen in Europa in Angst und Sorge ver­set­zen. Er würde nur denen nützen, die den Krieg Hitlerdeutsch­lands doch noch gewin­nen wollen, er würde Nazior­gan­i­sa­tio­nen neuen Auftrieb geben. Dieser Abriss wäre ein Bruch gel­tenden inter­na­tionalen Rechts, da er dem Zwei-Plus-Vier-Ver­trag wider­spricht: „Die auf deutschem Boden errichteten Denkmäler, die den Opfern des Krieges und der Gewaltherrschaft gewid­met sind, wer­den geachtet und ste­hen unter dem Schutz deutsch­er Geset­ze.“ (Gemein­samer Brief von Gen­sch­er und de Maiziere an die Außen­min­is­ter der UdSSR, Frankre­ichs, Großbri­tan­niens und der USA vom 12.9.90 in Ergänzung zum Zwei-Plus-Vier-Vertrag) 

Die Ernst-Thäl­mann-Gedenkstätte zu ver­legen, würde ihre Zer­störung bedeuten. Es han­delt sich um den authen­tis­chen Ort der ille­galen Tagung des ZK der KPD mit dem orig­i­nal erhal­te­nen Zim­mer, in dem die Tagung mit Ernst Thäl­mann stat­tfand. Er dient zur antifaschis­tis­chen und demokratis­chen Mah­nung und Erziehung wie andere Gedenkstät­ten an his­torischen Orten, z.B. an der früheren Hin­rich­tungsstätte Plötzensee oder in den früheren Konzen­tra­tionslagern. Die Gedenkstätte wegen des Geschäftsin­ter­ess­es des Eigen­tümers des Grund­stücks zu ver­legen hieße auch, das Andenken ermorde­ter antifaschis­tis­ch­er Wider­stand­skämpfer, die dort seit Jahrzehn­ten geehrt wer­den, zu schänden. 

Das Lan­drat­samt Dahme-Spree­wald behauptet, dass nach dem neuen Denkmalschutzge­setz von 2004 dem Eigen­tümer des Grund­stück­es die Erhal­tung des Denkmals nicht zumut­bar sei. Das entspricht nicht den Tat­sachen. Der Erwerb des Grund­stück­es im Jahr 2002 war mit klaren Aufla­gen zum Erhalt der Gedenkstätte ver­bun­den. Der hohe Min­is­te­ri­al­beamte, der im Land Bran­den­burg für die Ober­ste Bauauf­sicht ver­ant­wortlich ist und „in dessen Abteilung das neue Gesetz erar­beit­et wor­den ist“ (Berlin­er Zeitung, 21.4.05), hätte leicht erken­nen kön­nen, dass mit dem extrem niedri­gen Preis für das Grund­stück die Verpflich­tung ver­bun­den war, die Gedenkstätte zu pfle­gen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Wenn der Eigen­tümer diese von ihm zuge­sagte Verpflich­tung gar nicht erfüllen kann, muss er selb­st die Kon­se­quen­zen tra­gen. Das Lan­drat­samt darf die Fol­gen seines Han­delns nicht den Teilen der Gesellschaft auf­bür­den, die an Demokratie und Antifaschis­mus inter­essiert sind. 

Infos

Bitte die Unter­schriften­lis­ten bis zum 1.September 2005 zurückschick­en an

Eri­ka Wehling-Pangerl

Lil­li-Henoch-Str. 17

10405 Berlin

Die Unter­schriften wer­den an den Peti­tion­sauss­chuss des Land­tages Bran­den­burg weit­ergeleit­et. Kopi­en der Lis­ten wer­den geschickt an: den Peti­tion­sauss­chuss des Bun­destages, den Präsi­den­ten des Europäis­chen Par­la­ments, den UNO-Hochkom­mis­sar für Men­schen­rechte, die Regierun­gen der Unterze­ich­n­er­staat­en (bzw. deren Nach­folges­taat­en) des Pots­damer Abkommens.

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