3. August 2005 · Quelle: MOZ

Vorsicht, Versammlung!

Bernau (thu/MOZ) Die Recht­slage bei Ver­samm­lun­gen im öffentlichen Raum scheint in diesem Som­mer zu einem beson­ders sen­si­blen The­ma zu wer­den. Die Land­tagsab­ge­ord­neten Dag­mar Enkel­mann und Mar­git­ta Mächtig erlebten es ger­ade bei ihrer “Sprech­stunde unter freiem Himmel”.

Schon das dritte Jahr ziehen die bei­den Frauen von der Linkspartei mit Klapp­tisch und ein paar Stühlen durch den Barn­im, um Bürg­ern an Straßen und Plätzen Rede und Antwort zu ste­hen. Diese nutzen die Gele­gen­heit gern zu einem meist kurzen Gespräch.

Das Prob­lem: Gesellen sich zwei Bürg­er gle­ichzeit­ig zu den bei­den Abge­ord­neten, gilt das streng rechtlich bere­its als Ver­samm­lung. Und die muss dann angemeldet sein.

Zwei Jahre lief alles prob­lem­los, dies­mal bestand die Polizei darauf, dass wir jede Sprech­stunde anmelden. Und zwar richtig: mit Ort, Zeit, Ver­samm­lungsziel und ‑leit­er”, sagt Dag­mar Enkel­mann. “Das hieß konkret, 60 Sprech­stun­den an 54 Orten anzumelden.” In Friedrich­swalde sei dann auch noch das Ord­nungsamt gekom­men und habe nach ein­er Genehmi­gung gefragt. “So viel zum The­ma Bürokratieab­bau”, meint die Abgeordnete.

Als Folge der Anmel­dun­gen nahm die Polizei dann auch ihre Pflicht wahr, die Ver­samm­lungs­frei­heit bei der Sprech­stunde zu schützen. “Wir wur­den stets von der Polizei begleit­et, allerd­ings sehr fre­undlich”, berichtet Enkel­mann. Viele Bürg­er hät­ten trotz­dem nur den Kopf geschüt­telt. Hielt die Polizei die bei­den Frauen, die stets viel Rotes tra­gen, denn für brandgefährlich?

Nein, damit hat das nichts zu tun”, sagt Polizeis­precherin Mar­ti­na Schaub. “Wir müssen aber unsere Auf­gabe erfüllen.” Worin beste­ht die? “Darin, das Recht auf Ver­samm­lungs­frei­heit zu schützen, die öffentliche Sicher­heit zu wahren und Störun­gen aus der Ver­samm­lung her­aus zu verhindern.”

Ob ein “Kaf­fee-Plausch” zu viert wirk­lich eine Ver­samm­lung ist — darüber sollte der Geset­zge­ber aber vielle­icht noch ein­mal nachdenken. 

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