Bernau (thu/MOZ) Die Rechtslage bei Versammlungen im öffentlichen Raum scheint in diesem Sommer zu einem besonders sensiblen Thema zu werden. Die Landtagsabgeordneten Dagmar Enkelmann und Margitta Mächtig erlebten es gerade bei ihrer “Sprechstunde unter freiem Himmel”.
Schon das dritte Jahr ziehen die beiden Frauen von der Linkspartei mit Klapptisch und ein paar Stühlen durch den Barnim, um Bürgern an Straßen und Plätzen Rede und Antwort zu stehen. Diese nutzen die Gelegenheit gern zu einem meist kurzen Gespräch.
Das Problem: Gesellen sich zwei Bürger gleichzeitig zu den beiden Abgeordneten, gilt das streng rechtlich bereits als Versammlung. Und die muss dann angemeldet sein.
“Zwei Jahre lief alles problemlos, diesmal bestand die Polizei darauf, dass wir jede Sprechstunde anmelden. Und zwar richtig: mit Ort, Zeit, Versammlungsziel und ‑leiter”, sagt Dagmar Enkelmann. “Das hieß konkret, 60 Sprechstunden an 54 Orten anzumelden.” In Friedrichswalde sei dann auch noch das Ordnungsamt gekommen und habe nach einer Genehmigung gefragt. “So viel zum Thema Bürokratieabbau”, meint die Abgeordnete.
Als Folge der Anmeldungen nahm die Polizei dann auch ihre Pflicht wahr, die Versammlungsfreiheit bei der Sprechstunde zu schützen. “Wir wurden stets von der Polizei begleitet, allerdings sehr freundlich”, berichtet Enkelmann. Viele Bürger hätten trotzdem nur den Kopf geschüttelt. Hielt die Polizei die beiden Frauen, die stets viel Rotes tragen, denn für brandgefährlich?
“Nein, damit hat das nichts zu tun”, sagt Polizeisprecherin Martina Schaub. “Wir müssen aber unsere Aufgabe erfüllen.” Worin besteht die? “Darin, das Recht auf Versammlungsfreiheit zu schützen, die öffentliche Sicherheit zu wahren und Störungen aus der Versammlung heraus zu verhindern.”
Ob ein “Kaffee-Plausch” zu viert wirklich eine Versammlung ist — darüber sollte der Gesetzgeber aber vielleicht noch einmal nachdenken.