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Urteil im Mordprozess: Gericht bestätigt rechtsextremes Motiv

Neu­rup­pin — Am Dien­stag, den 5. Mai verkün­dete Gert Weg­n­er, Vor­sitzen­der Richter am Landgericht Neu­rup­pin, das Urteil im Tem­plin­er Mord­prozess. Die Kam­mer
sprach nach zwölf Ver­hand­lungsta­gen den Angeklagten Sven P. des Mordes
schuldig und verurteilte ihn zu ein­er Jugend­frei­heitsstrafe von zehn
Jahren. Der Mitangeklagte Chris­t­ian W. wurde der Bei­hil­fe zum Mord durch
Unter­lassen für schuldig befun­den und erhielt eine Gesamt­frei­heitsstrafe
von neun Jahren und drei Monaten.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die bei­den jun­gen Män­ner den
55-jähri­gen Fam­i­lien­vater Bernd K. in der Nacht vom 21. zum 22. Juli
2008 bru­tal mis­shan­delt und zu Tode geprügelt hat­ten, weil sie ihn
auf­grund seines sozialen Sta­tus als Alko­ho­lik­er ver­achteten. Das »völ­lig
wehrlose« Opfer sei nicht zufäl­lig gewählt wor­den, so das Gericht;
vielmehr habe das »neon­azis­tis­che Men­schen­bild« der Täter eine wichtige
Rolle gespielt. Der Haupt­täter Sven P. habe zudem aus Mord­lust gehandelt.

Bis zum Schluss hat­te die Vertei­di­gung in Abrede gestellt, dass die
recht­sex­treme Ein­stel­lung der Täter Ursache für die bru­tale Tat gewe­sen
sein kön­nte. Die neon­azis­tis­che Überzeu­gung der Bei­den hat­ten sie
verniedlichend als »ver­queres Welt­bild« beze­ich­net. Wie die Kam­mer das
Motiv der Tat bew­erten würde, war während des Ver­fahrens nicht abse­hbar.
Zwis­chen­zeitlich hat­te der Vor­sitzende Richter geäußert, er könne kein
recht­sex­tremes Tat­mo­tiv erken­nen, son­dern gehe von ein­er »typ­is­chen Tat
im Trinker­m­i­lieu« aus.

Urteilsbegründung:

Mit der Urteils­be­grün­dung schloss sich das Gericht weit­ge­hend der
Argu­men­ta­tion von Staat­san­waltschaft und Neben­klage an: Bernd K. wurde
grausam mis­shan­delt und getötet, weil die Täter sich als Her­ren über
Leben und Tod auf­spiel­ten und sich anmaßten, sein Leben als
»min­der­w­er­tig« und »ver­acht­enswert« zu betra­cht­en. Dass Chris­t­ian W. in
den Monat­en vor der Tat ein kumpel­haftes Ver­hält­nis zum Opfer gehabt
hat­te, erscheint nur auf den ersten Blick wider­sprüch­lich. Solange er
sich durch den Kon­takt Vorteile erhoffte – Bernd K. schenk­te ihm unter
anderem ein Fahrrad und teilte Alko­hol mit ihm –, hat­te er nichts gegen
ihn einzuwen­den. Aber schon auf dem Weg zur Werk­statt, in der die Tat
verübt wurde, zeigte sich die tiefe Mis­sach­tung der Per­son des Bernd K.
Chris­t­ian W. war es, der ihn mit ein­er, so das Gericht, »erstaunlichen
Men­schen­ver­ach­tung« als »Pen­ner« und »alten Sack« beschimpfte, mit einem
Tier gle­ich­set­zte und vor sich her trieb.

Während der Mis­shand­lun­gen – über 30-mal soll Sven P. in das Gesicht des
Opfers getreten haben – sah Chris­t­ian W. keinen Grund, sich schützend
vor ihn zu stellen. Ob er sich selb­st in größerem Maße aktiv an der
Gewalt beteiligte, bleibt aus Sicht des Gerichts ungek­lärt. Zugegeben
hat­te er lediglich zwei Schläge und Tritte.

Für die Hin­terbliebe­nen war es erle­ichternd, dass der Prozess nach
vie­len Verzögerun­gen endlich zu Ende ging. Dass die Mor­dan­klage gegen
Chris­t­ian W. fall­en gelassen wurde, bleibt für die Fam­i­lie
unver­ständlich. Angesichts dessen, dass der Fall in den Medi­en und
teil­weise auch vor Gericht als »Schlägerei unter Saufkumpa­nen«
dargestellt wurde, ist die Bedeu­tung, die der neon­azis­tis­chen
Ein­stel­lung der Täter in der Urteils­be­grün­dung beigemessen wurde, von
großer Wichtigkeit.

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