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Urteil im Residenzpflicht Prozess

Pots­dam — Das Landgericht Pots­dam hat gestern Bis­so G. wegen eines Ver­stoßes gegen die ‘Res­i­den­zpflicht’ im Jahre 2009 verurteilt. Alle Anträge zur Prü­fung der Ver­fas­sungsmäßigkeit der ‘Res­i­den­zpflicht’ wur­den abgelehnt. Die Vertei­di­gung prüft, ob Revi­sion­s­gründe vorliegen.

Ent­ge­gen ihrer Ankündi­gung, am 5. März das Urteil zu sprechen, machte die Vor­sitzende Rich­terin Eibisch kurzen Prozess: Der 35-jähri­gen Kameruner wurde zu ein­er Geld­strafe von 15 Tagessätzen à 2 Euro verurteilt. Das Amts­gericht Rathenow hat­te gegen ihn im Mai 2011 eine Strafe von 150 Euro verhängt.

Abgelehnt wur­den alle Anträge der Vertei­di­gung, u.a. zur Frage der Ver­fas­sungsmäßigkeit der ‘Res­i­den­zpflicht’. Dies war das erk­lärte Ziel von Bis­so G. und seines Vertei­di­gers, des Recht­san­walts Volk­er Gerloff, gewesen.

Das Urteil und die pauschale Ablehnung aller Anträge erschüt­terten Bis­so G., der jedoch ankündigte, weit­er gegen das Unrecht der ‘Res­i­den­zpflicht’ kämpfen zu wollen. Dazu werde derzeit geprüft, ob Revi­sion­s­gründe vor­liegen. Würde das Ober­lan­des­gericht diesen stattgeben, würde das Ver­fahren erneut ans Landgericht Pots­dam ver­wiesen, dieses Mal aber an eine andere Kam­mer, die für die Fra­gen der Ver­fas­sungsmäßigkeit offen­er ist, so die Hoff­nung von Bis­so G.

Weit­ere Infor­ma­tio­nen: www.residenzpflicht.info
Mehr Infor­ma­tion zur Res­i­den­zpflicht auch in unserm näch­sten Jour Fixe am 20.2.2013

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