Kategorien
Uncategorized

Urteile nach Randale im Klub

(MAZ, Dag­mar Simons, 10.4.) WITTSTOCK Der gesamte Fan­club der Angeklagten hat­te sich am Don­ner­stag im Saal 2 des Neu­rup­pin­er Landgerichts einge­fun­den. Doch bis auf
durch­drin­gen­des Handyk­lin­geln unter­brach kein Laut die Urteilsverkündung. 

Es ging um den Polizeiein­satz am 13. Okto­ber 2001 im Witt­stock­er Jugend­klub “Havan­na”. Die Polizei wollte eine Geburt­stagspar­ty über­wiegend rechter Jugendlich­er auflösen. Doch die Klubbe­such­er hat­ten sich dem Versuch
gewalt­sam wider­set­zt. Neun der dama­li­gen Gäste mussten sich unter anderem wegen Land­friedens­bruchs in beson­ders schw­erem Fall verantworten. 

Doch nur bei drei Angeklagten sah das Gericht diese Anklage bestätigt. Bei Denis F. (28), Jeff Sch. (18) und Andy R. (20) war sich das Gericht auf­grund von Zeu­ge­naus­sagen sich­er, dass sie beteiligt waren. Für die Verurteilung
der anderen reicht­en die Beweise nicht. “Nur die Anwe­sen­heit im Klub ist nicht straf­bar”, begrün­dete die Rich­terin die Freisprüche. 

Bei den drei Verurteil­ten musste das Gericht noch Urteile aus vor­ange­gan­genen Ver­fahren ein­beziehen. So kam es beim Neu­rup­pin­er Denis F. zu ein­er acht­monati­gen Frei­heitsstrafe, bei Jeff Sch. zu ein­er Jugend­strafe von einem Jahr und neun Monat­en, bei Andy R. zu ein­er Ver­war­nung sowie einer
Geld­strafe in Höhe von 800 Euro. Ein viert­er Angeklagter wurde zu ein­er Jugend­strafe von zehn Monat­en verurteilt. Der 19-jährige Christo­pher H. hat­te zugegeben, den Hit­ler­gruß gezeigt zu haben. Alle Strafen wur­den zur Bewährung aus­ge­set­zt, bei allen ging das Gericht zu Gun­sten der Angeklagten von ein­er erhe­blich eingeschränk­ten Steuerungs­fähigkeit aus. Sie hat­ten zur Tatzeit einen Blutalko­hol­ge­halt von über zwei Promille. 

Aus Sicht des Gerichts war der Polizeiein­satz recht­mäßig. “Es bestand der Ver­dacht, dass wegen Volksver­het­zung ver­botene Musik auf dieser Geburt­stags­feier gespielt wurde. Und dieser Ver­dacht bestand zu Recht”, sagte Rich­terin Bech­er. Das Abspie­len indiziert­er CDs sei eine Straftat. Das
hät­ten die Ver­anstal­ter auch gewusst. Sie hät­ten sich im Vor­feld in einem Gespräch mit der Polizei und der Jugend­clublei­t­erin verpflichtet, während der Feier für Ord­nung zu sor­gen und keine ver­botene Musik zu spie­len. Doch
die szene­typ­is­che Oi-Musik wurde so laut mit­ge­sun­gen, dass die Polizeibeamten auf dem Gelände den Refrain “Berlin bleibt deutsch” ver­ste­hen kon­nten. Die Polizei sei zu Recht eingeschrit­ten, so die Vor­sitzende Rich­terin. Daraufhin hat­ten sich die Jugendlichen mit Stühlen und Tischen
ver­bar­rikadiert und Bier­flaschen in Rich­tung der Polizis­ten geworfen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot