(MAZ, Dagmar Simons, 10.4.) WITTSTOCK Der gesamte Fanclub der Angeklagten hatte sich am Donnerstag im Saal 2 des Neuruppiner Landgerichts eingefunden. Doch bis auf
durchdringendes Handyklingeln unterbrach kein Laut die Urteilsverkündung.
Es ging um den Polizeieinsatz am 13. Oktober 2001 im Wittstocker Jugendklub “Havanna”. Die Polizei wollte eine Geburtstagsparty überwiegend rechter Jugendlicher auflösen. Doch die Klubbesucher hatten sich dem Versuch
gewaltsam widersetzt. Neun der damaligen Gäste mussten sich unter anderem wegen Landfriedensbruchs in besonders schwerem Fall verantworten.
Doch nur bei drei Angeklagten sah das Gericht diese Anklage bestätigt. Bei Denis F. (28), Jeff Sch. (18) und Andy R. (20) war sich das Gericht aufgrund von Zeugenaussagen sicher, dass sie beteiligt waren. Für die Verurteilung
der anderen reichten die Beweise nicht. “Nur die Anwesenheit im Klub ist nicht strafbar”, begründete die Richterin die Freisprüche.
Bei den drei Verurteilten musste das Gericht noch Urteile aus vorangegangenen Verfahren einbeziehen. So kam es beim Neuruppiner Denis F. zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe, bei Jeff Sch. zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und neun Monaten, bei Andy R. zu einer Verwarnung sowie einer
Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Ein vierter Angeklagter wurde zu einer Jugendstrafe von zehn Monaten verurteilt. Der 19-jährige Christopher H. hatte zugegeben, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Alle Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, bei allen ging das Gericht zu Gunsten der Angeklagten von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit aus. Sie hatten zur Tatzeit einen Blutalkoholgehalt von über zwei Promille.
Aus Sicht des Gerichts war der Polizeieinsatz rechtmäßig. “Es bestand der Verdacht, dass wegen Volksverhetzung verbotene Musik auf dieser Geburtstagsfeier gespielt wurde. Und dieser Verdacht bestand zu Recht”, sagte Richterin Becher. Das Abspielen indizierter CDs sei eine Straftat. Das
hätten die Veranstalter auch gewusst. Sie hätten sich im Vorfeld in einem Gespräch mit der Polizei und der Jugendclubleiterin verpflichtet, während der Feier für Ordnung zu sorgen und keine verbotene Musik zu spielen. Doch
die szenetypische Oi-Musik wurde so laut mitgesungen, dass die Polizeibeamten auf dem Gelände den Refrain “Berlin bleibt deutsch” verstehen konnten. Die Polizei sei zu Recht eingeschritten, so die Vorsitzende Richterin. Daraufhin hatten sich die Jugendlichen mit Stühlen und Tischen
verbarrikadiert und Bierflaschen in Richtung der Polizisten geworfen.