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(Anti-)Rassismus Law & Order

Urteilsverkündung im Jüterboger Brandanschlagsprozess

Chris P. gab an, die Tat gemein­sam mit seinem Fre­und Felix G. began­gen zu haben. Die bei­den Män­ner seien durch den Vater des Angeklagten, der auch die Brand­sätze gebaut habe, zu der Tat anges­tiftet wor­den. Ein Zeuge berichtete im Ver­fahren, dass im Laufe des Tatabends gemein­sam neon­azis­tis­che Lieder am Lager­feuer gesun­gen wur­den. Der ras­sis­tisch motivierte Bran­dan­schlag vom 01. Okto­ber 2016 war eine der schw­er­sten recht­en Gewalt­tat­en im Land Bran­den­burg, die vom Vere­in Opfer­per­spek­tive im ver­gan­genen Jahr erfasst wurde. Einige der Bewohn­er der Unterkun­ft lit­ten noch Monate nach der Tat unter den psy­chis­chen Fol­gen des Anschlags. Nur auf­grund glück­lich­er Umstände ist in der Tat­nacht kein­er der Bewohn­er und Betreuer*innen kör­per­lich schw­er ver­let­zt wor­den oder zu Tode gekommen.
„Die öffentliche Wahrnehmung des Ver­fahrens beschränkt sich lei­der auf die Beschrei­bung des Tather­gangs und die Äußerun­gen der Täter. Es ist zu wün­schen, dass sowohl die Tat­fol­gen für die Betrof­fe­nen jugendlichen Geflüchteten, als auch der ras­sis­tis­che Nor­malzu­s­tand in Jüter­bog und Umge­bung stärk­er in den Fokus der Öffentlichkeit gelan­gen“, so Mar­tin Vese­ly vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. So war der Bran­dan­schlag im ver­gan­genen Jahr ein­er von ins­ge­samt neun ras­sis­tisch motivierten Angrif­f­en im Land­kreis Tel­tow-Fläming. Auch in diesem Jahr erfasste der Vere­in bere­its sechs ras­sis­tisch motivierte Angriffe in Jüter­bog und benach­barten Gemein­den. Darunter am 07. Feb­ru­ar ein mas­siv­er Angriff von Recht­en auf einen Jugend­club in Jüter­bog, der auch von Geflüchteten fre­quen­tiert wird.
Geflüchtete und deren Unterstützer_innen bericht­en der Opfer­per­spek­tive immer wieder von einem feindlichen Kli­ma in der Region. Dies äußert sich, neben direk­ten kör­per­lichen Angrif­f­en auf Geflüchtete, auch in Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen in All­t­agssi­t­u­a­tio­nen, beispiel­sweise beim Einkaufen im Super­markt. „Men­schen, die sich sol­i­darisch auf der Seite von Geflüchteten posi­tion­ieren, haben Angst dies in der Öffentlichkeit zu zeigen, weil sie Anfein­dun­gen von Recht­en befürcht­en oder bere­its real bedro­ht wer­den. Dieser Zus­tand ist für die Betrof­fe­nen unerträglich. Wenn dann auch noch der örtliche Bürg­er­meis­ter bewusst Äng­ste vor Geflüchteten schürt, ver­schärft dies die Sit­u­a­tion zusät­zlich. Es müssen – auch über Jüter­bog und Umge­bung hin­aus – drin­gend Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, rechte Ein­stel­lun­gen in der Region zurück­zu­drän­gen“, so Mar­tin Vese­ly weiter.
Die morgige Urteilsverkün­dung fällt zufäl­lig mit dem 25. Jahrestag des ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlags in Mölln vom 23. Novem­ber 1992 zusam­men, und ver­weist somit auf eine bedrück­ende Kon­ti­nu­ität ras­sis­tis­ch­er Gewalt in der Bun­desre­pub­lik. In der Kle­in­stadt in Schleswig-Hol­stein ermorde­ten damals Neon­azis die zehn- und vierzehn­jähri­gen Mäd­chen Yeliz Arslan und Ay?e Y?lmaz, sowie ihre 51-jährige Groß­mut­ter Bahide Arslan.

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