22. November 2017 · Quelle: Opferpespektive e.V.

Urteilsverkündung im Jüterboger Brandanschlagsprozess

Am morgigen Donnerstag wird am Landgericht Potsdam das Urteil gegen Chris P. verkündet, welcher im Lauf des Verfahrens gestand, einen Brandsatz auf die von jugendlichen Geflüchteten bewohnte Unterkunft in Jüterbog geworfen zu haben.

Chris P. gab an, die Tat gemein­sam mit seinem Fre­und Felix G. began­gen zu haben. Die bei­den Män­ner seien durch den Vater des Angeklagten, der auch die Brand­sätze gebaut habe, zu der Tat anges­tiftet wor­den. Ein Zeuge berichtete im Ver­fahren, dass im Laufe des Tatabends gemein­sam neon­azis­tis­che Lieder am Lager­feuer gesun­gen wur­den. Der ras­sis­tisch motivierte Bran­dan­schlag vom 01. Okto­ber 2016 war eine der schw­er­sten recht­en Gewalt­tat­en im Land Bran­den­burg, die vom Vere­in Opfer­per­spek­tive im ver­gan­genen Jahr erfasst wurde. Einige der Bewohn­er der Unterkun­ft lit­ten noch Monate nach der Tat unter den psy­chis­chen Fol­gen des Anschlags. Nur auf­grund glück­lich­er Umstände ist in der Tat­nacht kein­er der Bewohn­er und Betreuer*innen kör­per­lich schw­er ver­let­zt wor­den oder zu Tode gekommen.
„Die öffentliche Wahrnehmung des Ver­fahrens beschränkt sich lei­der auf die Beschrei­bung des Tather­gangs und die Äußerun­gen der Täter. Es ist zu wün­schen, dass sowohl die Tat­fol­gen für die Betrof­fe­nen jugendlichen Geflüchteten, als auch der ras­sis­tis­che Nor­malzu­s­tand in Jüter­bog und Umge­bung stärk­er in den Fokus der Öffentlichkeit gelan­gen“, so Mar­tin Vese­ly vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. So war der Bran­dan­schlag im ver­gan­genen Jahr ein­er von ins­ge­samt neun ras­sis­tisch motivierten Angrif­f­en im Land­kreis Tel­tow-Fläming. Auch in diesem Jahr erfasste der Vere­in bere­its sechs ras­sis­tisch motivierte Angriffe in Jüter­bog und benach­barten Gemein­den. Darunter am 07. Feb­ru­ar ein mas­siv­er Angriff von Recht­en auf einen Jugend­club in Jüter­bog, der auch von Geflüchteten fre­quen­tiert wird.
Geflüchtete und deren Unterstützer_innen bericht­en der Opfer­per­spek­tive immer wieder von einem feindlichen Kli­ma in der Region. Dies äußert sich, neben direk­ten kör­per­lichen Angrif­f­en auf Geflüchtete, auch in Bedro­hun­gen und Belei­di­gun­gen in All­t­agssi­t­u­a­tio­nen, beispiel­sweise beim Einkaufen im Super­markt. „Men­schen, die sich sol­i­darisch auf der Seite von Geflüchteten posi­tion­ieren, haben Angst dies in der Öffentlichkeit zu zeigen, weil sie Anfein­dun­gen von Recht­en befürcht­en oder bere­its real bedro­ht wer­den. Dieser Zus­tand ist für die Betrof­fe­nen unerträglich. Wenn dann auch noch der örtliche Bürg­er­meis­ter bewusst Äng­ste vor Geflüchteten schürt, ver­schärft dies die Sit­u­a­tion zusät­zlich. Es müssen – auch über Jüter­bog und Umge­bung hin­aus – drin­gend Anstren­gun­gen unter­nom­men wer­den, rechte Ein­stel­lun­gen in der Region zurück­zu­drän­gen“, so Mar­tin Vese­ly weiter.
Die morgige Urteilsverkün­dung fällt zufäl­lig mit dem 25. Jahrestag des ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlags in Mölln vom 23. Novem­ber 1992 zusam­men, und ver­weist somit auf eine bedrück­ende Kon­ti­nu­ität ras­sis­tis­ch­er Gewalt in der Bun­desre­pub­lik. In der Kle­in­stadt in Schleswig-Hol­stein ermorde­ten damals Neon­azis die zehn- und vierzehn­jähri­gen Mäd­chen Yeliz Arslan und Ay?e Y?lmaz, sowie ihre 51-jährige Groß­mut­ter Bahide Arslan.

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