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V‑Mann-Affäre: Doppelte Affäre

Der Ver­fas­sungss­chutz steckt offen­bar in ein­er dop­pel­ten V‑Mann-Affäre. Nach Infor­ma­tio­nen des Tagesspiegels sollen gle­ich zwei Spitzel am Ver­trieb der CD der Neon­azi-Band „White Aryan Rebels“ mit­gewirkt haben. 


Diese ruft auf der Plat­te „Noten des Has­s­es“ zum Mord an Michel Fried­man, Rita Süss­muth, Alfred Biolek und anderen Promi­nen­ten auf. Bei den V‑Männern han­delt es sich um den vom Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz geführten Toni S., der seit der umstrit­te­nen Razz­ia der Berlin­er Polizei gegen die Band in Unter­suchung­shaft sitzt, und um den säch­sis­chen Neon­azi-Anführer Mirko H., den das Köl­ner Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz jahre­lang dirigiert hat.

 

Damit haben von den ver­mut­lich drei Neon­azis, die tausende Exem­plare der „Noten des Has­s­es“ in Umlauf gebracht haben, zwei für den Ver­fas­sungss­chutz gear­beit­et. Bei­de ste­hen im Mit­telpunkt von V‑Mann-Affären, zwis­chen denen bis­lang kaum eine Verbindung sicht­bar war.

 

Affäre eins: Um die Fes­t­nahme von Toni S. stre­it­en sich Berlin und Bran­den­burg. Das Pots­damer Innen­min­is­teri­um wirft der Berlin­er Polizei vor, sie habe Toni S. bei der Razz­ia gegen die „White Aryan Rebels“ festgenom­men, ohne sich vorher mit Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz abzus­prechen. Die Berlin­er Behör­den ver­weisen dage­gen auf den Ver­trieb der „Noten des Has­s­es“ und weit­ere Tat­en, die der V‑Mann verübt haben soll.

 

Affäre zwei: Der Fall Mirko H. hat das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz in Bedräng­nis gebracht, weil der V‑Mann mehrere Straftat­en began­gen hat und deshalb schon zwei Jahre Haft ver­büsst. Die innen­poli­tis­chen Sprech­er der Bun­destags­frak­tio­nen von Union, FDP und PDS haben kür­zlich Innen­min­is­ter Otto Schi­ly aufge­fordert, vor dem Innenauss­chuss des Bun­destages Fra­gen zu den Aktiv­itäten des Spitzels zu beantworten.

 

In der Per­son des V‑Manns Mirko H. tre­f­fen nun bei­de Affären aufeinan­der. Die Dres­d­ner Staat­san­waltschaft hat gegen den Neon­azi, wie erst jet­zt bekan­nt wurde, im Juni Anklage erhoben. Dem inzwis­chen vom Bun­de­samt „abgeschal­teten“ V‑Mann wird vorge­wor­fen, er habe die „Noten des Has­s­es“ sowie zehn weit­ere, ein­schlägige CDs mit­pro­duziert und ‑ver­trieben. Laut Staat­san­waltschaft ist der frühere V‑Mann der Volksver­het­zung sowie der Ver­wen­dung und Ver­bre­itung von Nazi-Kennze­ichen schuldig.

 

Das Landgericht Dres­den hat am Mon­tag die Anklage zuge­lassen. Da H. bere­its eine Strafe absitzt, wurde „Über­haft“ ange­ord­net. Läuft die Strafe ab, bevor der neue Prozess begonnen hat, wird H. in Unter­suchung­shaft über­führt. Das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz in Köln äußerte sich am Mon­tag zu der V‑Mann-Dop­pelaf­färe nur knapp: „Zu oper­a­tiv­en Angele­gen­heit­en geben wir keine Stel­lung­nahme ab“. 

 

 


Kom­men­tar aus dem Tagesspiegel: 

Auftragsarbeit 

DIE V‑MÄNNER UND DER VERFASSUNGSSCHUTZ 

Wür­den alle V‑Männer aus der recht­sex­tremen Szene abge­zo­gen, bliebe wenig von ihr übrig, spöt­teln Kri­tik­er des Ver­fas­sungss­chutzes. Sie wer­den sich nun bestätigt fühlen: Angesichts der Spitzel-Affären in Bran­den­burg und im Bund ist die Frage unver­mei­dlich, in welchem Aus­maß der Nachrich­t­en­di­enst für rechte Has­spro­pa­gan­da mitver­ant­wortlich ist. Da „schützen“ zwei V‑Leute die Ver­fas­sung, indem sie eine Neon­azi-CD vertreiben, auf der zum Mord an Michel Fried­man, Rita Süss­muth, Alfred Biolek und anderen Promi­nen­ten aufgerufen wird. Diesel­ben Spitzel beteili­gen sich auch an der Pro­duk­tion ein­er Plat­te mit bru­tal­en Parolen gegen Bun­destagsab­ge­ord­nete, Migranten und Juden. Dem­nach warnt der Ver­fas­sungss­chutz auch vor sich selb­st, wenn er über die Gefahr der recht­en Has­s­musik berichtet? Sie treibe gewalt­tätige Nazi-Skin­heads an wie ein Auf­putschmit­tel, verkün­det der Nachrich­t­en­di­enst, und: Beson­ders riskant sei die Wirkung der Musik auf Kinder und Jugendliche. Der braune Sound ziehe sie als Ein­stiegs­droge in die Szene. Aber manch­mal auch mit dem Ein­ver­ständ­nis des Bun­de­samtes und der Lan­des­be­hör­den für Ver­fas­sungss­chutz? Man möchte es nicht glauben. Doch der Ver­fas­sungss­chutz hat offenkundig zu viel riskiert, um die Szene zu durch­leucht­en – anstatt die lei­der notwendi­gen Spitzel ohne Aus­nahme strafrechtlich kor­rekt zu führen. Es prof­i­tiert die NPD, deren Ver­bot mit jed­er weit­eren V‑Mann-Affäre stärk­er gefährdet scheint.

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