(Tagesspiegel) Potsdam. Das Amtsgericht Brandenburg/Havel hat einen ehemaligen Spitzel des Verfassungsschutzes zu fünf Monaten Haft verurteilt, weil er eine Polizeirazzia verraten hat. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung
ausgesetzt. Der rechtsextreme V‑Mann Christian K. hatte, wie berichtet, am 6. Februar 2001 von einer für den 17. Februar geplanten Razzia der Potsdamer Polizei erfahren und dann den Neonazi Sven S. telefonisch informiert. Das
Landeskriminalamt hörte das Gespräch ab, dann zog das Potsdamer Präsidium eilig die Durchsuchungen in der rechtsextremen Szene auf den 7. Februar vor.
Gefunden wurden jedoch nur Baseballschläger, CDs und Propagandamaterial.
Den Termin der Razzia hatte ein Verfassungsschützer dem V‑Mann genannt. Der Beamte bestritt dies später jedoch in sechs dienstlichen Erklärungen. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelte aber in diesem Sommer, dass der Beamte
gelogen hatte. Gegen den einstigen V‑Mann-Führer, der inzwischen an anderer Stelle im Innenministerium tätig ist, läuft ein Disziplinarverfahren. Unklar bleibt, warum der Beamte dem Spitzel das Datum der Razzia nannte. Und warum
der Verfassungsschutz den V‑Mann trotz des Verrats noch 18 Monate führte.
Die V‑Mann-Affäre wurde erst im Mai dieses Jahres bekannt. Möglicherweise hat der Spitzel nicht nur den Erfolg einer Razzia vereitelt, sondern auch ein Verfahren von Generalbundesanwalt Kay Nehm gestört. Nehm ermittelt seit
Januar 2001 vergebens gegen die Terrorgruppe “Nationale Bewegung”, die zahlreiche Straftaten bis hin zu Brandanschlägen verübt hat.
Bewährungsstrafe für V‑Mann
(BM) Potsdam — Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist der ehemalige
Brandenburger V‑Mann Christian K. vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe
von fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies teilte die Potsdamer
Staatsanwaltschaft gestern mit. Das Gericht habe den Vorwurf, Christian K.
habe den konkreten Termin einer polizeilichen Durchsuchung verraten, als
erwiesen angesehen. Der Termin war ihm zuvor von seinem V‑Mann-Führer
mitgeteilt worden. Spitzel Christian K. soll dem Neonazi Sven S. im Februar
des Jahres 2001 berichtet haben, er wisse von einer geplanten Razzia.
V‑Mann für Verrat von Polizei-Razzia verurteilt
Disziplinarische Maßnahmen gegen V‑Mann-Führer
(LR) Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist der ehemalige Brandenburger
V‑Mann Christian K. vom Amtsgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünf
Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Dies teilte die Potsdamer
Staatsanwaltschaft gestern mit. Das Gericht habe den Vorwurf, Christian K.
habe den konkreten Termin einer polizeilichen Durchsuchung verraten (die
RUNDSCHAU berichtete), als erwiesen angesehen. Der Termin war ihm zuvor von
seinem V‑Mann-Führer mitgeteilt worden.
Gegen den V‑Mann-Führer, laufen noch disziplinarische Maßnahmen. Nach
Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft gebe es für seine Mitteilung an den
V‑Mann unter bestimmten Umständen keine strafrechtliche Relevanz.
So sei die Weitergabe eines geplanten Durchsuchungstermins an einen zur
Verschwiegenheit verpflichteten V‑Mann dann keine unbefugte Weitergabe von
Dienstgeheimnissen, wenn damit verhindert werden sollte, dass der Spitzel im
Interesse der Geheimhaltung seiner Funktion der Aktion fern bleiben sollte,
so die Generalstaatsanwaltschaft.