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V‑Mann-Affäre: Ex-Spitzel verurteilt

(Tagesspiegel) Pots­dam. Das Amts­gericht Brandenburg/Havel hat einen ehe­ma­li­gen Spitzel des Ver­fas­sungss­chutzes zu fünf Monat­en Haft verurteilt, weil er eine Polizeirazz­ia ver­rat­en hat. Die Strafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung
aus­ge­set­zt. Der recht­sex­treme V‑Mann Chris­t­ian K. hat­te, wie berichtet, am 6. Feb­ru­ar 2001 von ein­er für den 17. Feb­ru­ar geplanten Razz­ia der Pots­damer Polizei erfahren und dann den Neon­azi Sven S. tele­fonisch informiert. Das
Lan­deskrim­i­nalamt hörte das Gespräch ab, dann zog das Pots­damer Prä­sid­i­um eilig die Durch­suchun­gen in der recht­sex­tremen Szene auf den 7. Feb­ru­ar vor.
Gefun­den wur­den jedoch nur Base­ballschläger, CDs und Propagandamaterial. 

Den Ter­min der Razz­ia hat­te ein Ver­fas­sungss­chützer dem V‑Mann genan­nt. Der Beamte bestritt dies später jedoch in sechs dien­stlichen Erk­lärun­gen. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam ermit­telte aber in diesem Som­mer, dass der Beamte
gel­o­gen hat­te. Gegen den ein­sti­gen V‑Mann-Führer, der inzwis­chen an ander­er Stelle im Innen­min­is­teri­um tätig ist, läuft ein Diszi­pli­narver­fahren. Unklar bleibt, warum der Beamte dem Spitzel das Datum der Razz­ia nan­nte. Und warum
der Ver­fas­sungss­chutz den V‑Mann trotz des Ver­rats noch 18 Monate führte. 

Die V‑Mann-Affäre wurde erst im Mai dieses Jahres bekan­nt. Möglicher­weise hat der Spitzel nicht nur den Erfolg ein­er Razz­ia vere­it­elt, son­dern auch ein Ver­fahren von Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm gestört. Nehm ermit­telt seit
Jan­u­ar 2001 vergebens gegen die Ter­ror­gruppe “Nationale Bewe­gung”, die zahlre­iche Straftat­en bis hin zu Bran­dan­schlä­gen verübt hat. 

Bewährungsstrafe für V‑Mann

(BM) Pots­dam — Wegen Ver­let­zung des Dien­st­ge­heimniss­es ist der ehemalige
Bran­den­burg­er V‑Mann Chris­t­ian K. vom Amts­gericht zu ein­er Freiheitsstrafe
von fünf Monat­en auf Bewährung verurteilt wor­den. Dies teilte die Potsdamer
Staat­san­waltschaft gestern mit. Das Gericht habe den Vor­wurf, Chris­t­ian K.
habe den konkreten Ter­min ein­er polizeilichen Durch­suchung ver­rat­en, als
erwiesen ange­se­hen. Der Ter­min war ihm zuvor von seinem V‑Mann-Führer
mit­geteilt wor­den. Spitzel Chris­t­ian K. soll dem Neon­azi Sven S. im Februar
des Jahres 2001 berichtet haben, er wisse von ein­er geplanten Razzia. 

V‑Mann für Ver­rat von Polizei-Razz­ia verurteilt

Diszi­pli­nar­ische Maß­nah­men gegen V‑Mann-Führer

(LR) Wegen Ver­let­zung des Dien­st­ge­heimniss­es ist der ehe­ma­lige Brandenburger
V‑Mann Chris­t­ian K. vom Amts­gericht zu ein­er Frei­heitsstrafe von fünf
Monat­en auf Bewährung verurteilt wor­den. Dies teilte die Potsdamer
Staat­san­waltschaft gestern mit. Das Gericht habe den Vor­wurf, Chris­t­ian K.
habe den konkreten Ter­min ein­er polizeilichen Durch­suchung ver­rat­en (die
RUNDSCHAU berichtete), als erwiesen ange­se­hen. Der Ter­min war ihm zuvor von
seinem V‑Mann-Führer mit­geteilt worden. 

Gegen den V‑Mann-Führer, laufen noch diszi­pli­nar­ische Maß­nah­men. Nach
Auf­fas­sung der Gen­er­al­staat­san­waltschaft gebe es für seine Mit­teilung an den
V‑Mann unter bes­timmten Umstän­den keine strafrechtliche Relevanz. 

So sei die Weit­er­gabe eines geplanten Durch­suchung­ster­mins an einen zur
Ver­schwiegen­heit verpflichteten V‑Mann dann keine unbefugte Weit­er­gabe von
Dien­st­ge­heimnis­sen, wenn damit ver­hin­dert wer­den sollte, dass der Spitzel im
Inter­esse der Geheimhal­tung sein­er Funk­tion der Aktion fern bleiben sollte,
so die Generalstaatsanwaltschaft.

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