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20 Monate Jugendstrafe wegen Bedrohung von Zeugen

Ein 17-jähriges Mäd­chen ist vom Amts­gericht Pren­zlau zu einer
Bewährungsstrafe von 20 Monat­en Jugend­haft verurteilt wor­den, weil sie
Zeu­gen eines frem­den­feindlichen Über­falls bedro­ht und ange­grif­f­en hatte. 

Nach einem Angriff auf einen Asyl­be­wer­ber aus Sier­ra Leone im August 2002 in
Pren­zlau hat­te sie die Zeu­gen mit den Worten bedro­ht: “Wenn Du aussagst,
bist du tot”. Das Gericht befand das Mäd­chen der Nöti­gung und der
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung für schuldig. 

Der 34-Jährige West­afrikan­er war von vier Män­nern über­fall­en wor­den. Zeugen
sagten aus, alle vier hät­ten auf den Asyl­be­wer­ber eingeschla­gen. Zwei Wochen
danach wur­den die Zeu­gen anonym tele­fonisch bedro­ht. Einen weit­eren Zeugen
hat­te das Mäd­chen mit ein­er Sprayflasche attackiert.

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