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V‑Mann-Affäre: PDS zieht vor Gericht

POTSDAM Als auf dem Höhep­unkt der bran­den­bur­gis­chen V‑Mann-Affäre die PDS-Abge­ord­nete Ker­stin Kaiser-Nicht um Aktenein­sicht ersuchte, gab es in der geheim tagen­den Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) des Land­tags eine über­raschende Auszeit. Die drei Abge­ord­neten von SPD und CDU zogen sich mit den Vertretern der Lan­desregierung — Innen­staatssekretär und Ver­fas­sungss­chutzchef — zur Beratung zurück.


“Das war eine absurde Sit­u­a­tion”, erin­nert sich Kaiser-Nicht. Wer kon­trol­liert hier eigentlich wen, fragt sie sich jet­zt. “Oder soll etwas ver­tuscht wer­den?” Die Abge­ord­nete glaubt nun, obwohl sie sich als gewähltes PKK-Mit­glied (mit den Stim­men der SPD) zur Geheimhal­tung verpflichtet hat, dass sie nicht in die Akten schauen soll, weil sie Vertreterin der PDS ist. 

 

PKK-Chef Christoph Schulze (SPD) argu­men­tiert so: Die PDS wolle nur in die Akten schauen, weil sie Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin mis­straue. Er aber ver­traue ihm. Im übri­gen sei der Fall Toni S. gek­lärt, es lägen keine Fehler der Behör­den vor. Überdies wür­den bei ein­er Ein­sicht in die Akten auch Unter­la­gen ander­er Län­der und des Bun­des betrof­fen sein. 

 

Die Regierungs­frak­tio­nen SPD und CDU nah­men gestern mit ihrer Mehrheit im Land­tag den Antrag der PDS von der Tage­sor­d­nung, über die Kon­troll­rechte der PKK zu reden. Red­ner begrün­de­ten das damit, dass der Antrag rechts- und ver­fas­sungswidrig sei. Es ste­he dem Land­tag nicht zu, über die Arbeit der PKK zu beschließen, so deren Chef Schulze. 

 

Nun wird die PDS vor Gericht ziehen. Frak­tion­schef Lothar Bisky kündigte eine Organ­klage vor dem Lan­desver­fas­sungs­gericht an, um das Aktenein­sicht­srecht durchzuset­zen. Bisky: “Nicht der Antrag der PDS, son­dern dessen Abset­zung von der Tage­sor­d­nung ist verfassungswidrig.” 

 

Das Innen­min­is­teri­um soll intern gewarnt haben, der PDS-Vertreterin Ein­sicht in die Akten des Ver­fas­sungss­chutzes zu ges­tat­ten. Dies kön­nte, so die Befürch­tung, die Zusam­me­nar­beit mit anderen Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den belas­ten. Bis­lang soll es bun­desweit noch keinen Fall gegeben haben, wo ein PKK-Mit­glied, das der PDS ange­hört, Aktenein­sicht bekam.

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