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V‑Mann-Affäre: Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Brandenburger V‑Mann Volksverhetzung vor

Die Berlin­er Staat­san­waltschaft hat gegen den V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S. Anklage erhoben. Die Anklage­be­hörde wirft dem V‑Mann Ver­bre­it­en von Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al sowie Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen, Volksver­het­zung, Gewalt­darstel­lung und Ver­stoß gegen das Jugend­schutzge­setz vor, sagte Jus­tizsprecherin Ari­ane Faust gestern. Ein Prozesster­min ste­he noch nicht fest.


Toni S. soll zusam­men mit einem bere­its verurteil­ten Kom­plizen für Her­stel­lung und Ver­trieb der CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­trem­istis­chen Band White Aryan Rebels ver­ant­wortlich sein. Die CD ruft zur Ermor­dung des Vizepräsi­den­ten des Zen­tral­rates der Juden, Michel Fried­man, und weit­er­er Promi­nen­ter auf. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft hat­te bei Durch­suchun­gen in einem dem Angeschuldigten zugeschriebe­nen Lager eine Vielzahl von Ton­trägern mit krim­inellen Tex­ten sowie Plakate und Klei­dung mit recht­sex­trem­istis­chen Auf­druck­en beschlagnahmt. Toni S. war bei ein­er Razz­ia gegen die recht­sex­trem­istis­che Musik­szene am 20. Juli festgenom­men wor­den, die nicht mit den Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den abges­timmt war. Dies hat­te zu schw­eren Ver­stim­mungen zwis­chen den Bun­deslän­dern geführt.

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