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V‑Mann-Affäre zeigt Wirkung

POTSDAM. Als Kon­se­quenz aus der V‑Mann-Affäre drängt die SPD auf eine Änderung des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz-Geset­zes. Gestrichen wer­den solle ein Pas­sus, der “recht­spoli­tisch beden­klich” sei, sagte Frak­tion­ssprech­er Ingo Decker.


Zu den Befug­nis­sen des Ver­fas­sungss­chutzes beim Ein­satz nachrich­t­en­di­en­stlich­er Mit­tel heißt es dort: “Die abschließende Aufzäh­lung der Straftatbestände, die ver­wirk­licht wer­den dür­fen, erfol­gt in ein­er Dien­stvorschrift nach Vor­lage in der Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion.” Dies erwecke den Ein­druck, als legit­imiere eine solche Vorschrift das Bege­hen von Straftat­en, sagte Deck­er. Dies sei aber nicht der Fall. Kurz zuvor ist im Gesetz klar for­muliert: “Beim Ein­satz nachrich­t­en­di­en­stlich­er Mit­tel dür­fen keine Straftat­en began­gen wer­den”. Aus “gutem Grund” sei die geset­zlich vorgegebene Dien­stvorschrift nie erlassen wor­den, sagte Deck­er. Die Stre­ichung dieser Pas­sage diene auch der Recht­sklarheit, die von Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg zu Recht einge­fordert wor­den sei. Aus­gangspunkt der Affäre war die Fes­t­nahme eines Bran­den­burg­er V‑Mannes in Berlin, der an Pro­duk­tion und Ver­trieb volksver­het­zen­der CDs beteiligt war.

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