POTSDAM. Als Konsequenz aus der V‑Mann-Affäre drängt die SPD auf eine Änderung des Brandenburger Verfassungsschutz-Gesetzes. Gestrichen werden solle ein Passus, der “rechtspolitisch bedenklich” sei, sagte Fraktionssprecher Ingo Decker.
Zu den Befugnissen des Verfassungsschutzes beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel heißt es dort: “Die abschließende Aufzählung der Straftatbestände, die verwirklicht werden dürfen, erfolgt in einer Dienstvorschrift nach Vorlage in der Parlamentarischen Kontrollkommission.” Dies erwecke den Eindruck, als legitimiere eine solche Vorschrift das Begehen von Straftaten, sagte Decker. Dies sei aber nicht der Fall. Kurz zuvor ist im Gesetz klar formuliert: “Beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel dürfen keine Straftaten begangen werden”. Aus “gutem Grund” sei die gesetzlich vorgegebene Dienstvorschrift nie erlassen worden, sagte Decker. Die Streichung dieser Passage diene auch der Rechtsklarheit, die von Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg zu Recht eingefordert worden sei. Ausgangspunkt der Affäre war die Festnahme eines Brandenburger V‑Mannes in Berlin, der an Produktion und Vertrieb volksverhetzender CDs beteiligt war.