Kategorien
Uncategorized

V‑Mann-Affäre: Stadler sagt vor Gericht aus


Mor­gen begin­nt vor dem Berlin­er Landgericht der Prozess gegen den Infor­man­ten des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes Toni S.. Noch immer sorgt die Ver­haf­tung des V‑Mannes und Recht­sex­trem­is­ten durch Berlin­er Polizeibeamte bei einem von Recht­en besucht­en Konz­ert für Ver­stim­mungen zwis­chen Bran­den­burg­er und Berlin­er Sicherheitsbehörden. 

Toni S. muss sich wegen Volksver­het­zung, des Ver­wen­dens und der Ver­bre­itung ver­fas­sungswidriger Pro­pa­gan­da sowie Gewalt­darstel­lung ver­ant­worten. Die Anklage wirft ihm vor, als “Haup­tini­tia­tor” für den Ver­trieb und die Pro­duk­tion der Neon­azi-CD “Noten des Has­s­es” der recht­sex­tremen Grup­pierung “White Aryan Rebels” ver­ant­wortlich gewe­sen zu sein. Auf der vor zwei Jahren in ein­er Auflage von dre­itausend Stück ver­bre­it­eten CD wird zum Mord an Juden, Aus­län­dern und Poli­tik­ern aufgerufen. Im Sep­tem­ber war der gemein­sam mit Toni S. ver­haftete Berlin­er Neon­azikad­er Lars Burmeis­ter wegen Her­stel­lung und Ver­bre­itung der CDs zu ein­er Haft­strafe von 22 Monat­en auf Bewährung verurteilt worden. 

Toni S. hofft nun auf eine Bewährungsstrafe. Sein Vertei­di­ger, der Cot­tbuser Recht­san­walt Klaus Lin­ten, betont, S. sei geständig. Im Ver­fahren müsse zudem gek­lärt wer­den, wie viel Ver­ant­wor­tung der Ver­fas­sungss­chutz für die Aktiv­itäten seines Man­dan­ten trage. Damit aber kön­nten mor­gen vor dem Berlin­er Landgericht eine Rei­he Fra­gen behan­delt wer­den, die für die bran­den­bur­gis­chen Sicher­heits­be­hör­den unan­genehm sind. Beispiel­sweise die Behaup­tung von Toni S., sein Vorge­set­zter habe ihm im Falle ein­er Strafver­fol­gung Rück­endeck­ung durch Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin zugesichert. Auch die Frage, ob dieser V‑Mann-Führer mit dem Deck­na­men Dirk Bar­tok seinen Schüt­zling vor ein­er Woh­nungs­durch­suchung gewarnt hat, ist bis­lang ungek­lärt. Gegen Bar­tok ermit­telt derzeit die Staat­san­waltschaft Cot­tbus. Die Berlin­er Sicher­heits­be­hör­den ver­muten, dass er bestens über die strafrel­e­van­ten Aktiv­itäten seines Schüt­zlings informiert war und diese gedeckt hat. Toni S. gilt über die rechte Szene Gubens hin­aus seit Jahren als Liefer­ant indiziert­er Neon­az­imusik mit besten Verbindun­gen. Als langjähriger Vor­sitzen­der der Reservis­tenkam­er­ad­schaft der Bun­deswehr in Guben und als Kon­tak­t­per­son für die recht­sex­treme “Wan­der­ju­gend Gibor” sorgte Toni S. für Freizei­tange­bote aller Art. 

Sollte Toni S. mor­gen zu ein­er Bewährungsstrafe verurteilt und aus der Haft ent­lassen wer­den, kön­nen sich die Berlin­er und Bran­den­burg­er Sicher­heits­be­hör­den munter weit­er stre­it­en: darüber, ob Toni S. for­t­an in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm aufgenom­men wird und, wenn ja, darüber, wer die Kosten dafür übernimmt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot