COTTBUS/POTSDAM. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) unterstützt die Forderung von Brandenburgs Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) nach einer zentralen Erfassung aller Straftäter in einer Gen-Datei beim Bundeskriminalamt. Die Entnahme einer Speichelprobe bei Beschuldigten und die Speicherung in der “Gendatei” müsse endlich Standard bei erkennungsdienstlichen Behandlungen werden, erklärte der Brandenburger BDK-Landesvorsitzende Wolfgang Bauch am Sonntag in Cottbus. Zudem müsse der Richtervorbehalt abgeschafft werden.
Schönbohm hatte seine Forderung damit begründet, dass sich so erheblich mehr Verbrechen aufklären ließen als bisher. Die Resozialisierung von Straftätern dürfe außerdem nicht dazu führen, dass das Strafrecht ad absurdum geführt werde, schreibt der CDU-Landeschef in einem Gastbeitrag für die “Bild am Sonntag”. Dies träfe zu, “wenn zweifelhafte Gutachter-Prognosen menschlichen Bestien den Weg in die Freiheit eröffnen”.
Der BDK erklärte, DNA-Analysen hätten nichts Geheimnisvolles mehr. Sie seien zum Standardmittel kriminalpolizeilicher Arbeit geworden. Dem muss der Gesetzgeber endlich Rechnung tragen.
Für die Speichelprobe müsse man lediglich ein Wattestäbchen in den Mund nehmen. Das Ergebnis sei eine anonymisierte, per Computer recherchierbare Formel und sonst nichts. Die Speichelprobe werde nach der Untersuchung vernichtet.
CDU-Landeschef Schönbohm sprach sich in dem Zeitungsbeitrag ferner für eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aus. Damit hätte sich in den letzten Monaten viel schreckliches Leid verhindern lassen. Radikal umdenken müsste die Politik auch bei der Strafmündigkeit, meinte der CDU-Politiker. “Wer volljährig ist, darf keinen Anspruch auf Anwendung des milden Jugendstrafrechts mehr haben.”
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