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Innenminister will alle Straftäter in Gendatei erfassen

COTTBUS/POTSDAM. Der Bund Deutsch­er Krim­i­nal­beamter (BDK) unter­stützt die Forderung von Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nach ein­er zen­tralen Erfas­sung aller Straftäter in ein­er Gen-Datei beim Bun­deskrim­i­nalamt. Die Ent­nahme ein­er Spe­ichel­probe bei Beschuldigten und die Spe­icherung in der “Gen­datei” müsse endlich Stan­dard bei erken­nungs­di­en­stlichen Behand­lun­gen wer­den, erk­lärte der Bran­den­burg­er BDK-Lan­desvor­sitzende Wolf­gang Bauch am Son­ntag in Cot­tbus. Zudem müsse der Richter­vor­be­halt abgeschafft werden.
Schön­bohm hat­te seine Forderung damit begrün­det, dass sich so erhe­blich mehr Ver­brechen aufk­lären ließen als bish­er. Die Resozial­isierung von Straftätern dürfe außer­dem nicht dazu führen, dass das Strafrecht ad absur­dum geführt werde, schreibt der CDU-Lan­deschef in einem Gast­beitrag für die “Bild am Son­ntag”. Dies träfe zu, “wenn zweifel­hafte Gutachter-Prog­nosen men­schlichen Bestien den Weg in die Frei­heit eröffnen”.
Der BDK erk­lärte, DNA-Analy­sen hät­ten nichts Geheimnisvolles mehr. Sie seien zum Stan­dard­mit­tel krim­i­nalpolizeilich­er Arbeit gewor­den. Dem muss der Geset­zge­ber endlich Rech­nung tragen.
Für die Spe­ichel­probe müsse man lediglich ein Wat­testäbchen in den Mund nehmen. Das Ergeb­nis sei eine anonymisierte, per Com­put­er recher­chier­bare Formel und son­st nichts. Die Spe­ichel­probe werde nach der Unter­suchung vernichtet.
CDU-Lan­deschef Schön­bohm sprach sich in dem Zeitungs­beitrag fern­er für eine nachträgliche Sicherungsver­wahrung aus. Damit hätte sich in den let­zten Monat­en viel schreck­lich­es Leid ver­hin­dern lassen. Radikal umdenken müsste die Poli­tik auch bei der Strafmündigkeit, meinte der CDU-Poli­tik­er. “Wer volljährig ist, darf keinen Anspruch auf Anwen­dung des milden Jugend­strafrechts mehr haben.”

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