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Vater soll ohne Sohn abgeschoben werden

Ein allein erziehen­der Asyl­be­wer­ber aus dem bran­den­bur­gis­chen Ort Hen­nigs­dorf bei Berlin soll am heuti­gen Mon­tag ohne seinen fün­fjähri­gen Sohn nach Viet­nam abgeschoben werden. 

HENNIGSDORF, 15. Sep­tem­ber (epd). Nach Angaben des Kirchenkreis­es Oranien­burg wurde Xuan Khang Ha am 5. August 2002 unter dem Vor­wand ein­er Iden­tität­süber­prü­fung zu seinem Asyl­fol­geantrag zur Aus­län­der­be­hörde des zuständi­gen Land­kreis­es Ober­hav­el vorge­laden und dort festgenom­men. Der Viet­namese, der bei der Vor­ladung seinen Sohn nicht dabei hat­te, kam umge­hend in Abschiebe­haft nach Eisen­hüt­ten­stadt und wurde wenige Tage später auf den Flughafen Frank­furt am Main gebracht. Das Kind ist seit­dem ver­schwun­den und wird von der Polizei gesucht.

Proteste des Kirchenkreis­es erwirk­ten zunächst, dass der Mann nach Eisen­hüt­ten­stadt zurück­ver­legt wurde, wo er nach wie vor in Abschiebe­haft sitzt. Nach Angaben der Ref­er­entin für Flüchtlinge und Aus­län­der des Kirchenkreis­es, Simone Tet­zlaff, beste­ht die Behörde jedoch auf ein­er Abschiebung am heuti­gen Mon­tag, auch wenn der Sohn des Viet­name­sen bis dahin nicht gefun­den wird. Wie aus einem Schreiben des Land­kreis­es her­vorge­ht, soll das Kind zu einem späteren Zeit­punkt mit ein­er “sozialpäd­a­gogis­chen Begleitung” nach Viet­nam aus­ge­flo­gen werden.

Der Kirchenkreis Oranien­burg habe deshalb dem Kind, das wenige Tage nach der Ver­haf­tung des Vaters seinen fün­ften Geburt­stag hat­te, Kirchenasyl ange­boten, sagte Tet­zlaff am Woch­enende dem Evan­ge­lis­chen Presse­di­enst (epd). Nach Infor­ma­tio­nen des Vaters soll das Kind derzeit bei Bekan­nten unterge­bracht sein. Über den genauen Aufen­thalt­sort wisse aber auch er nicht Bescheid. Den let­zten Kon­takt zu seinem Sohn hat­te er vor fünf Wochen.

Die Forderun­gen der Kirche nach ein­er Haf­taufhe­bung, der Aus­set­zung der Abschiebung sowie ein­er Begeg­nungsmöglichkeit von Vater und Sohn habe die Aus­län­der­be­hörde bish­er zurück­gewiesen. “Jedes Ver­mit­tlungsange­bot von unser­er Seite wurde strikt abgelehnt”, sagte die Ref­er­entin. Das Ganze sei ein Fall von “unglaublich­er Ver­ant­wor­tungslosigkeit im Amt” und ein Ver­stoß gegen die UN-Kinder­recht­skon­ven­tion. “Wir hof­fen nur noch, dass der Bun­des­gren­zschutz in Frank­furt am Main die Trag­weite erken­nt und entsprechend han­delt”, sagte Tetzlaff.

Xuan Khang Ha kam den Angaben zufolge 1988 als so genan­nter viet­name­sis­ch­er Ver­tragsar­beit­er in die DDR. Nach der Schließung seines Betriebes Anfang der 90er Jahre wurde er nach Viet­nam abgeschoben, reiste aber 1992 wieder nach Deutsch­land ein und stellte einen Asy­lantrag. In Hen­nigs­dorf hat­te er zulet­zt eine eigene Woh­nung und Arbeit. Sein Antrag auf die so genan­nte Alt­fall­regelung für ehe­ma­lige DDR-Ver­tragsar­beit­er wurde von der Aus­län­der­be­hörde abgelehnt. Eine Klage dage­gen ist noch anhängig, hat aber keine auf­schiebende Wirkung. 

Zulet­zt hat­te in Bran­den­burg der Fall der viet­name­sis­chen Fam­i­lie Nguyen Auf­se­hen erregt. Nach Inter­ven­tion der Kirche wurde der Fam­i­lie eine erneute Dul­dung bis zum 24. Jan­u­ar 2003 erteilt.

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