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(Anti-)Rassismus Law & Order

Vater und Kinder dürfen nach Abschiebung zur Mutter zurück

Die Proteste haben Wirkung gezeigt: Die Fam­i­lie soll nun nach zwei­monatiger Tren­nung wieder zusam­menge­führt wer­den. Das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge stimmte nun endlich ein­er Rück­kehr des Vaters und der vier Kinder zu der erkrank­ten Mut­ter zu.

Die tschetschenis­che Fam­i­lie war im Novem­ber 2012 aus Tschetsche­nien über Polen nach Deutsch­land geflo­hen. Das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge stellte daraufhin eine Zuständigkeit Polens für das Asylver­fahren fest und ord­nete die Abschiebung an. Vor der ange­ord­neten Über­stel­lung musste die Mut­ter im Kranken­haus aufgenom­men wer­den. Noch während sie sich in sta­tionär­er Behand­lung befand, schob die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis Barn­im am 15. Juli 2013 den Vater und die vier Kinder nach Polen ab. Damit mis­sachtete die Aus­län­der­be­hörde den grundge­set­zlich garantierten Schutz der Fam­i­lie und eben­so einen laufend­en Peti­tion­santrag beim Deutschen Bun­destag, der zu diesem Zeit­punkt noch anhängig war.

Daraufhin ver­schlechterte sich der Gesund­heit­szu­s­tand der erkrank­ten Mut­ter weit­er. Am 27. August 2013 ver­suchte dieselbe Aus­län­der­be­hörde, die Mut­ter aus dem Kranken­haus nach Polen abzuschieben, obwohl ersichtlich war, dass sie, da noch in Kranken­be­hand­lung, nicht reise­fähig ist. Nur unter engagiertem Ein­satz des medi­zinis­chen Per­son­als kon­nte eine Abschiebung aus dem Kranken­haus ver­hin­dert werden.

Hier zeigen sich die Auswirkun­gen europäis­ch­er Asylpoli­tik, die mis­sachtet, dass Flüchtlinge nicht in allen europäis­chen Län­dern die gle­iche Chance auf Schutz und ein­heitliche Auf­nah­mebe­din­gun­gen haben. Die Staat­en im Inneren der EU erk­lären sich für nicht zuständig, schutz­suchende Flüchtlinge wer­den in die Gren­zs­taat­en der Europäis­chen Union abgeschoben. So wird derzeit jed­er vierte Asy­lantrag von deutschen Behör­den inhaltlich nicht mehr geprüft. Stattdessen wird lediglich fest­gestellt, dass ein ander­er EU-Staat zuständig ist und fol­glich eine soge­nan­nte „Über­stel­lung“ erfol­gen kann. Danach sucht man, jede Ver­ant­wor­tung für die schutz­suchen­den Men­schen, seien sie krank oder son­stig beson­ders schutzbedürftig, von sich zu weisen.

Wir fordern die Poli­tik im Land Bran­den­burg auf, eine Weisungslage zu schaf­fen, nach der die Behör­den verpflichtet wer­den, den Schutz der Fam­i­lie auch bei Flüchtlin­gen zu respek­tieren, Abschiebun­gen aus dem Kranken­haus in jedem Fall zu unter­lassen und ab sofort das Peti­tion­srecht zu beachten!

Siehe auch: Tagesspiegel 06.09.2013

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