11. August 2007 · Quelle: Internetwache

Verdacht der Volksverhetzung und Bedrohung in Fürstenwalde

Am 09.08.2007 gab es im Schutzbere­ich zwei Vor­fälle, bei denen es zu rechts gerichteten Straftat­en kam.
Gegen 19:30 Uhr stell­ten zivile Kräfte der Polizei eine Gruppe von 10 Jugendlichen auf dem Zelt­platz am Hele­ne­see fest, welche an ihrem Lager­platz u.a. eine Reich­skriegs­flagge gehisst hatten.
Erste Ermit­tlun­gen ergaben, dass sich die Per­so­n­en seit dem Vor­mit­tag auf dem Zelt­platz befan­den und unter Ein­wirkung von Alko­hol standen.

Die Fah­nen sowie ins­ge­samt 42 CDs bei denen der Ver­dacht beste­ht, dass sie indizierte bzw. Musik mit volksver­het­zen­dem Charak­ter enthal­ten, wur­den sichergestellt.
Vom den Betreiber des Camp­ing­platzes vertre­tenden Wach­schutz wurde der Gruppe in Ausübung des Haus­rechts ein Ver­bot für den Bere­ich des Hele­ne­sees erteilt.
Durch die einge­set­zten Polizeikräfte wurde ein Platzver­weis für die Stadt Frank­furt (Oder) aus­ge­sprochen, da die Grup­pierung sich dor­thin begeben wollte und weit­ere Straftat­en aus dem recht­en Spek­trum ver­hin­dert wer­den sollten.
In diesem Fall wird wegen dem Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen ermittelt.

Der zweite Vor­fall ereignete sich gegen 23:00 Uhr in Fürstenwalde.
Im Richard-Soland-Ring hat­te ein 22- Jähriger Stre­it mit sein­er ehe­ma­li­gen Freundin.
Zu diesem Zeit­punkt kam eine in Kenia geborene Frau mit ihrem Begleit­er und ihrem Kind zum Wohn­haus. Der Mann ver­suchte sie am Betreten des Hau­sein­ganges zu hin­dern und beschimpfte bzw. bedro­hte diese sowie seine Ex- Fre­undin mit ras­sis­tis­chen und het­zerischen Aussprüchen. In der Folge kam es zwis­chen ihm und dem Begleit­er der jun­gen Mut­ter zu ein­er Rangelei, bei der ein Stromverteil­erkas­ten sowie ein Kinder­wa­gen im Haus­flur beschädigt wur­den. Der Täter stand zur Tatzeit unter Ein­wirkung von Alko­hol (1,53 Promille).
Er wurde zur Ver­hin­derung weit­er­er Straftat­en in Gewahrsam genommen.

Der Sach­schaden beträgt ca. 200,- ?.
Jet­zt wird gegen den Täter wegen Volksver­het­zung, Bedro­hung und Sachbeschädi­gung ermittelt. 

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