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Verfahren gegen Verfassungsschützer

POTSDAM. In der V‑Mann-Affäre ermit­telt die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft gegen Mitar­beit­er des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes. Anlass sind Presse­berichte, wonach die Behörde den Neon­azi Toni S. “erpresst” haben soll, um ihn als V‑Mann zu gewin­nen. Das Mag­a­zin “Focus” hat­te gemeldet, S. habe 1998 wegen Trunk­en­heit am Steuer seinen Führerschein ver­loren und sei Anfang 2001 von zwei Ver­fas­sungss­chützern bei ein­er Fahrt mit seinem Pkw gestellt wor­den. Die Män­ner sollen S. ange­boten haben, die ille­gale Fahrt zu vergessen, wenn er in der recht­en Szene spi­oniere. Die Cot­tbuser Staat­san­waltschaft hat nun ein Ver­fahren wegen des Ver­dachts der Nöti­gung gegen die namentlich nicht bekan­nten Ver­fas­sungss­chutz-Mitar­beit­er ein­geleit­et. In Sicher­heit­skreisen hieß es, S. sei lediglich “aufgezeigt wor­den, wie er wieder an den Führerschein her­ankom­men kön­nte”. Von Nöti­gung könne keine Rede sein. Der Ärg­er mit ehe­ma­li­gen V‑Männern nimmt kein Ende. Während die Affäre um den Spitzel Toni S. noch schwelt, sieht sich Bran­den­burgs Ver­fas­sungss­chutz mit einem neuen Prob­lem kon­fron­tiert: Der frühere, im Som­mer 2000 ent­tarnte V‑Mann Carsten S. wird verdächtigt, er habe bei ille­galen Waf­fengeschäften mit­gemis­cht. Die Staat­san­waltschaft Pots­dam hat, wie erst jet­zt bekan­nt wurde, bere­its vor mehreren Monat­en gegen S. und drei weit­ere Neon­azis Anklage erhoben. Der Vor­wurf lautet: Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz. Carsten S. soll Ende 1999 eine in Berlin besorgte Pis­tole, Kaliber neun Mil­lime­ter, samt Muni­tion an den Mitangeklagten Uwe M. weit­ergegeben haben. In der Anklage gegen Uwe M., Mit­glied der recht­sex­tremen Pots­damer Rock­band “Prois­senheads”, sowie Chris­t­ian W. und Tino W., wird außer­dem eine “Lang­waffe” (Gewehr) und eine nicht mehr funk­tion­stüchtige Maschi­nen­pis­tole der Wehrma­cht erwäh­nt. Am 9. Dezem­ber begin­nt vor dem Amts­gericht Pots­dam der Prozess. S. bestre­it­et jeden Vor­wurf. Sicher­heit­sex­perten glauben, die Mitangeklagten hät­ten sich an Carsten S. wegen sein­er Spitzeltätigkeit rächen wollen und ihn deshalb mit Aus­sagen belastet.

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