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Verfahren wegen “Verleumdung der Polizei” gegen Sprecher der Brandenburger Flüchtlingsinitiative

Ver­fahren wegen „Ver­leum­dung der Polizei“ gegen Sprech­er der Bran­den­burg­er Flüchtlingsinitiative
Am Dien­stag, den 24. Sep­tem­ber 2002, find­et um 10 Uhr vor dem Amts­gericht Rathenow, Bahn­hof­str. 19, Saal 1, ein Prozess gegen Christo­pher Nsoh, einen Sprech­er der „Bran­den­burg­er Flüchtlingsin­ti­tia­tive“, statt. 

 

Vorge­wor­fen wird Nsoh ein Vor­fall im August 2000. Damals begleit­ete Nsoh den britisch-chi­ne­sis­chen Fotore­porter Justin Jin, der für eine Fotore­portage über Ras­sis­mus in Bran­den­burg nach Rathenow gekom­men war. Der Abend des 25. August endete mit einem Angriff auf Justin Jin. Ein 21-jähriger Recht­sradikaler schrie die Gruppe um Justin Jin an, sie soll­ten ver­schwinden, der Bürg­er­steig sei nur für Deutsche. Als Jin den mit einem Stein in der Hand dro­hen­den Angreifer fotografierte, ver­set­zte ihm der 1,90 m große Hüne einen Schlag ins Gesicht. 

 

Was nach dem Ein­tr­e­f­fen von zwei Polizeibeamtin­nen geschah, darüber gehen die Ver­sio­nen auseinan­der. Christo­pher Nsoh berichtete wenige Tage nach dem Vor­fall auf ein­er Pressekon­ferenz, dass die Beamtin­nen Jin mit Ein­satz kör­per­lich­er Gewalt zum Polizei­wa­gen abge­führt hät­ten. Jin selb­st nahm die Behand­lung durch die Polizei als eine Fes­t­nahme wahr. Die Polizistin­nen bestre­it­en das. Sie hät­ten Jin nicht die Arme auf den Rück­en gedreht; Jin sei zu seinem eige­nen Schutz wegge­bracht worden. 

 

Der Vor­fall hat­te schon ein­mal ein juris­tis­ches Nach­spiel. Kay Wen­del, ein Mitar­beit­er des Vere­ins „Opfer­per­spek­tive“, war im Feb­ru­ar diesen Jahres wegen „übler Nachrede“ angeklagt. Er hat­te in ein­er Pressemit­teilung die Ver­sion der Opfer wiedergegeben. Das Ver­fahren endete mit ein­er Ein­stel­lung. Das Gericht kon­nte nur von einan­der abwe­ichende Ver­sio­nen der Opfer und der Polizistin­nen fest­stellen. Zweifel an der Glaub­würdigkeit des Foto­jour­nal­is­ten bestanden keine. 

 

Kay Wen­del merkt dazu an: „Der anste­hende Prozess gegen Christo­pher Nsoh wird eine Wieder­au­flage des Prozess­es gegen mich sein. Das Ergeb­nis wird das selbe sein: die Opferzeu­gen sind abso­lut glaub­würdig. Aus ihrer Sicht hat die Polizei das Opfer festgenom­men. Die Polizei, anstatt sich bei den Opfern zu entschuldigen, behar­rt auf ein­er Ver­fol­gung der Kri­tik­er dieses skan­dalösen Polizeiver­hal­tens. Es ist unglaublich, wieviel Geld und Kapaz­itäten der Jus­tiz mit diesem völ­lig über­flüs­si­gen Ver­fahren ver­schwen­det werden.“ 

 

 

Hintergrund-Informationen: 

 

taz vom 20.02.2002 zum
Prozess gegen Opferperspektive

Berlin­er Zeitung vom 20.02.2002 zum
Prozess

 

Neues Deutsch­land vom
20.02.2002

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