20. November 2019 · Quelle: Gegenrede

Vom Lautsprecher zum Leiseträger

Schwedt – Ein frühere Administrator der flüchtlingsfeindlichen Facebook-Gruppe "Uckermark gegen Überfremdung und Asylmissbrauch" ist am Dienstag vor der Strafrichterin beim Amtsgericht Schwedt mit einem blauen Auge davongekommen.

Schwedt (ipr) Ein frühere Admin­is­tra­tor der flüchtlings­feindlichen Face­book-Gruppe “Uck­er­mark gegen Über­frem­dung und Asylmiss­brauch” ist am Dien­stag vor der Strafrich­terin beim Amts­gericht Schwedt mit einem blauen Auge davongekom­men. Ein Ver­fahren wegen Volksver­het­zung in Tatein­heit mit öffentlichem Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen wurde vor­läu­fig eingestellt. Er muss in den näch­sten drei Monat­en 80 Stun­den gemein­nützige Arbeit­et leisten.

Vorge­wor­fen wurde dem heute 25-jähri­gen Max M. auf einem frem­den Face­book-Pro­fil eine Nazi-Darstel­lung gelikt und dadurch mit seinen Face­book-Fre­un­den geteilt zu haben. Unklar in der Ver­hand­lung blieb, ob er mit dem Pro­fil­in­hab­er befre­un­det war oder ob ein­er sein­er Face­book-Fre­unde das Bild eben­falls gelikt hat­te und er so das straf­bare Bild ent­deckt haben könnte.

Die Fotomon­tage – heute noch prob­lem­los im Netz zu find­en — zeigt einen NSDAP-Parteiauf­marsch mit vie­len Hak­enkreuz-Stan­darten und Adolf Hitler im Wei­h­nachts­mannkostüm. Darauf ist der Text zu lesen: “HO-HO-HOLOCAUST”.

Max M. bestätigte vor Gericht, dass er das Bild kenne, dass er das aber nicht bewusst gelikt habe. Es muss zufäl­lig beim Scrollen passiert sein. Außer­dem habe er bis zu sein­er Vernehmung nicht gewusst, dass Liken auch Teilen bedeute. Der ermit­tel­nde Polizeibeamte bestätigte im Zeu­gen­stand, dass alle, die er in diesem Kom­plex anhörte, darüber ver­wun­dert waren.

Der ehe­ma­lige Bäck­er­lehrling erläuterte, dass er sich nach seinen Haft­strafen, die zu drei Jahren auf Bewährung aus­ge­set­zt wor­den waren, von der recht­en Szene ver­ab­schiedet habe. Er habe alle Bewährungsaufla­gen erfüllt. Er sei sog­ar aus Anger­münde wegge­zo­gen. Er küm­mere sich um seine 2‑jährige Tochter. Er mache eine neue Aus­bil­dung und sei im drit­ten Lehrjahr.

Dass mit dem Scrollen wollte die Rich­terin nicht so recht glauben, schlug let­z­tendlich aber doch vor, das Ver­fahren einzustellen. Die Staat­san­wältin stimmte zu.

Hak­enkreuz auf dem Oberschenkel

Die Vorstrafen von Max M. entsprangen eher unpoli­tis­chen Motiv­en. Anfang Feb­ru­ar 2015 war er in Anger­münde ver­prügelt wor­den. Zwei Per­so­n­en sollen dabei beobachtet wor­den sein, wie sie Max M. erst nieder­schlu­gen und sich dann mit einem Auto davon­macht­en. Als Ret­tungssan­itäter und Polizei zu Hil­fe eilen woll­ten, soll es zu gewalt­täti­gen Reak­tio­nen des Mannes gekom­men sein. Im Kranken­haus ent­deck­te man noch einen Schla­gring in der Hosen­tasche und eine Hak­enkreuztä­towierung auf dem Ober­schenkel. Verurteilt wurde er dann wegen uner­laubten Waf­fenbe­sitzes, Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte, Belei­di­gung und Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen.

Nur vier Tage nach dem Über­fall musste er sich in Schwedt vor dem Jugen­drichter ver­ant­worten. Im Juli 2014 wollte Max M. seine ehe­ma­lige Fre­undin heim­suchen. Das fand die gar nicht gut und rief die Polizei. Im Ergeb­nis brachte ihm das ein Jahr Jugend­haft auf Bewährung wegen Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte und Belei­di­gung. Dazwis­chen gab es noch eine Verurteilung wegen Unfall­flucht. Das ergab dann ein Jahr und zwei Monate Haft, die auf drei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt wurden.

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