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Vorspiel zu Halbe?

Eine Woche vor dem angekündigten, nun aber ver­bote­nen Auf­marsch in Halbe wollen sich Recht­sex­trem­is­ten in Bran­den­burg anscheinend warm laufen. Unter dem Mot­to “Heimat, Arbeit, Zukun­ft in einem nationalen und sozial­is­tis­chen Deutsch­land” gin­gen etwa 60 von ihnen in Belzig auf die Straße. Die Demon­stra­tion blieb störungs­frei, lediglich in einem Fall wurde die Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen fest­gestellt. Red­ner bei der Abschlusskundge­bung war der Lan­desvor­sitzende der NPD, Mario Schulz. 

Über­haupt keine Worte macht­en am Fol­ge­tag drei Dutzend jün­ger­er Män­ner, die am Kriegerdenkmal in Müh­len­beck einen Kranz nieder­legten. Daneben formierten sie aus bren­nen­den Kerzen eine so genan­nte Lebensrune. 

Ein “und” als Feigenblatt

“Nation­al” und “sozial­is­tisch” soll das Deutsch­land wer­den, das die Demon­stran­ten in Belzig erkämpfen wollen. Jed­er ver­ste­ht: Das “und” zwis­chen den bei­den Attribut­en darf man sich gerne in aller Stille weg­denken. Doch mit dem Etikett “sozial­is­tisch” will man nicht nur an den Nation­al­sozial­is­mus erin­nern, son­dern auch Sym­pa­thien bei denen wer­ben, die selb­st nach dem Unter­gang der DDR noch an der sozial­is­tis­chen Idee Gefall­en find­en. Sie müssten bloß den irri­gen Inter­na­tion­al­is­mus durch den “leben­srichti­gen” Nation­al­is­mus ersetzen … 

Ger­ade bei der NPD in Bran­den­burg find­en der­ar­tige antikap­i­tal­is­tisch-rev­o­lu­tionäre Vorstel­lun­gen eini­gen Wider­hall. Angemeldet hat­te die Demon­stra­tion jedoch nicht diese Partei, die den Haup­tred­ner stellte, son­dern eine “Preußis­che Aktionsfront”. 

Hin­ter dieser Beze­ich­nung ste­ht ein stadt­bekan­nter Neon­azi, der wegen recht­sex­trem­istisch motiviert­er Gewalt­tat­en mehrfach verurteilt wurde und in der Haft Verbindun­gen zur neon­azis­tis­chen “Hil­f­sor­gan­i­sa­tion für nationale poli­tis­che Gefan­gene und deren Ange­hörige e.V.” (HNG) auf­nahm: In deren monatlichem Nachricht­en­blatt war er als ein­er der “poli­tis­chen Gefan­genen” aufge­führt, die Briefkon­tak­te wünschen. 

Zunächst hat­te er selb­st die Demon­stra­tion angemeldet, dann aber — vielle­icht weil er ein­sah, dass sein Name Bürg­er und Polizei allzu sehr alarmieren kön­nte — über­ließ er die offizielle Ver­ant­wor­tung für den Aufzug einem weniger bekan­nten NPD-Mitglied. 

Die NPD schlug in die ihr hingestreck­te Hand bere­itwillig ein. Denn so bot sich ihr die Gele­gen­heit, in ein­er Region Bran­den­burgs aufzu­marschieren, in der sie bish­er kaum öffentlich präsent ist. 

Vorge­zo­genes Heldengedenken

Die schweigen­den Marschier­er, die mit Fack­eln zum Kriegerdenkmal in Müh­len­beck zogen, kamen über­wiegend aus Berlin. Da die Ver­anstal­tung nicht angemeldet war, stellte die Polizei die Per­son­alien fest. Dabei zeigte sich, dass neun der Teil­nehmer der Polizei bere­its bekan­nt waren, fünf von ihnen wegen Staatss­chutzde­lik­ten. Anson­sten boten die Ver­sam­melten wenig Anhalt­spunk­te, die ihre Absicht­en erk­lären kön­nten. Denn auch der Kranz, den sie nieder­legten, enthielt keine Aufschrift. 

Doch das Rit­u­al mit Fack­eln und Leben­srune lässt kaum einen anderen Schluss zu: Es war ein “Heldenge­denken” mit sehr wahrschein­lich recht­sex­trem­istis­chem Hintergrund. 

Möglicher­weise rech­neten die Teil­nehmer damit, dass der Großauf­marsch in Halbe am 15. Novem­ber ver­boten bleiben wird, und gön­nten sich deshalb eine kleine vorge­zo­gene Feier. 

Da der Volk­strauertag (in diesem Jahr der 16. Novem­ber), den die Ver­anstal­ter in nation­al­sozial­is­tis­ch­er Tra­di­tion in einen “Heldenge­denk­tag” umtaufen wollen, durch das Feiertags­ge­setz geschützt ist, war seit langem geplant, stattdessen am Tag zuvor zu demon­stri­eren. Aber auch diese Ver­anstal­tung wurde durch das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) ver­boten. Dage­gen hat jedoch der Anmelder beim Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) Klage ein­gere­icht. Die Entschei­dung des Gerichts ste­ht noch aus. Viele Recht­sex­trem­is­ten hof­fen aber noch, dass das Ver­bot des Aufzugs in Halbe aufge­hoben wird.

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