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(Anti-)Rassismus

WER UM ASYL NACHSUCHT, WIRD KRIMINALISIERT?

 

MONTAG, 22. APRIL
 09.00 UHR
 LANDGERICHT
FRANKFURT (ODER)
 MÜLLROSER CHAUSSEE 55
 Der unbehinderte Zugang zum
Asylverfahren ist ein fundamentaler Pfeiler des Flüchtlingsschutzes. Die
Praxis in Deutschland sieht jedoch anders aus. Immer wieder kommt es in
Brandenburg vor, dass die Bundespolizei Menschen ohne konkreten Verdacht
kontrolliert, nur auf Grundlage des Anscheins, sie seien nicht Deutsch.
Diese Praxis des „racial profiling" stellt für sich eine Diskriminierung
dar - doch damit nicht genug.
 Bei Frankfurt (Oder) kontrollierte die
Bundespolizei im Juli letzten Jahres einen Georgier, seine
Lebensgefährtin und deren zwei Kinder. Sie hatten zuvor in Polen einen
Asylantrag gestellt. Doch dort fühlte sich die Familie bedroht und
suchte nun in Deutschland um Asyl nach. Die Bundespolizei nahm sie
jedoch wegen „illegaler Einreise" fest und brachte sie nach
Eisenhüttenstadt in die Abschiebehaft. Dort wären sie nach einem
Schnellverfahren, ohne dass ihr Asylantrag geprüft worden wäre, nach
Polen abgeschoben worden, wenn nicht RechtsanwältInnen interveniert
hätten. Der Zugang zum Asylverfahren konnte gesichert werden. Inzwischen
lebt die Familie in Bayern.
 Die Geschichte hat jedoch kein
glückliches Ende. Das Strafverfahren wegen illegaler Einreise lief
weiter. Zwei Wochen später verurteilte das Amtsgericht Eisenhüttenstadt
die beiden Eltern zu jeweils einem Monat Haft auf Bewährung. Der
Richterin Petzoldt ging es um nichts weniger als um die „Verteidigung
der Rechtsordnung". Die beiden Asylsuchenden seien „Asyltouristen, deren
Zahl in den letzten Monaten sprunghaft angestiegen ist", so Petzoldt in
der Urteilsbegründung. Dadurch würde das „Heer der Illegalen" zunehmen,
die ihren Lebensunterhalt in den Ballungsgebieten durch Straftaten
sichern. Das führe dazu, „dass es in diesen Ballungsgebieten immer mehr
zu Spannungen kommt, die sich dann in der Regel durch weitere Straftaten
entladen".
 Der Flüchtlingsrat Brandenburg weist solche rassistischen
Konstrukte mit Nachdruck zurück. „Es spricht dem Menschenrecht auf Asyl
Hohn, wenn Flüchtlinge, ohne dass ihr individuelles Schicksal
wahrgenommen wird, wegen ihres Schutzgesuches als 'Aslytouristen'
kriminalisiert werden und damit in die Hände rassistischer Tendenzen in
der Gesellschaft gespielt wird. Asylgesuche müssen im Einzelfall
sorgfältig geprüft und das individuelle Schicksal der Schutzsuchenden in
Betracht genommen werden", sagte Kay Wendel vom Flüchtlingsrat.
PRESSEKONTAKT:     KAY WENDEL 0170-9659042 

 

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