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Wie es in den Wald hineinschallt…

In der Märkischen All­ge­meinen Zeitung von let­zter Woche und auch auf der am 10. Mai aktu­al­isierten bran­den­bur­gis­chen NPD Inter­net­präsen­tion echauffiert sich der Press­esprech­er der recht­sex­tremen Partei, Thomas Salomon, über einen “gewalt­täti­gen Angriff auf einen NPD — Amt­sträger” am 1.Mai 2006 in Rathenow.

Ange­blich haben zehn Linke den Vor­sitzen­den des NPD — Stadtver­ban­des, Mar­cell Hor­lebeck, auf dem Balkon sein­er Woh­nung in der Bahn­hof­sstraße 1 erkan­nt und ihn dann mit Flaschen und Pflaster­steinen bewor­fen. Zudem sollen, laut Thomas Salomon, “Link­sex­trem­is­ten” unter dem Syn­onym „Antifaschis­ten“ in den let­zten Wochen zunehmend Per­so­n­en in Rathenow belästi­gen, die sie als NPD-Mit­glieder zu erken­nen glauben.

Die Wahrheit sieht hinge­gen anders aus. Tat­säch­lich wur­den in den let­zten Monat­en mehrere linksori­en­tierte und “afrodeutsche” Jugendliche von (Neo)nazis ange­grif­f­en und zum Teil erhe­blich ver­let­zt, woge­gen die Anzahl der Über­griffe auf (Neo)nazis gegen Null läuft.

Auch der angeprangerte Sachver­halt vom 1. Mai scheint an dieser Tat­sache nur wenig zu ändern, son­dern ist tat­säch­lich als wech­sel­seit­ige Auseinan­der­set­zung zu werten. Zwar unter­stellt die NPD die Ein­seit­igkeit des Angriffes von Links, ver­schweigt aber gle­ichzeit­ig das der Ver­band­schef den Kon­flikt, laut Zeu­ge­naus­sagen, offen­bar ver­bal und durch den Wurf ein­er Flasche selb­st anzettelte.

Auch die von Thomas Salomon gerügte man­gel­nde Bere­itschaft der Polizei Anzeigen wegen “Land­friedens­bruch” und “Sachbeschädi­gung” aufzunehmen, scheint wohl weniger in der Parteilichkeit mit den ver­meintlichen Angreifern zu grün­den, als denn in den rechtlichen Vorschriften. Der Straftatbe­stand “Land­friedens­bruch” ist erst ab ein­er “Men­schen­menge” von zwölf Per­so­n­en gegeben und die tat­säch­lich ein­geleit­ete Anzeige wegen “ver­suchter (gefährlich­er) Kör­per­ver­let­zung” ist gerichtlich viel schw­er­wiegen­der als die der “Sachbeschädi­gung”.

Insofern kann Hor­lebeck sog­ar von Glück reden das er in ähn­lich­er Sache, nicht deswe­gen son­dern eben wegen “Sachbeschädi­gung” verurteilt wur­den war. Im März 2001 war der jet­zige Rathenow­er NPD Vor­sitzende im angetrunk­e­nen Zus­tand mit Kam­er­aden gegen 23 Uhr am Asyl­be­wer­ber­heim in Rathenow vor­beige­laufen und hat­te sich mit den Begleit­ern in neg­a­tiv­er Art über die dor­ti­gen Bewohn­er unter­hal­ten. Aufgeputscht durch die Gespräche begann die Truppe das Heim mit Flaschen zu bew­er­fen. Als dies nicht zum Erfolg führte über­wand Hor­lebeck den ca. 2 Meter hohen Schutz­za­un, näherte sich dem Gebäude und warf mit ein­er Flasche auf ein beleuchtetes Innen­fen­ster der Woh­nung 61, wodurch die Scheibe zu Bruch ging.

Bemerkenswert ist aber auf jeden Fall das die Märkische All­ge­meine Zeitung (MAZ) bzw. ihr Region­al­teil “West­havel­län­der” die NPD — Dro­hge­bärde durch einen Presseartikel aufw­ertet, die Anschuldigun­gen der recht­sex­tremen Partei offen­bar für richtig erachtet und ein Szenario sug­geriert, das dem absur­den Kon­strukt “Gewalt­spi­rale” in Pots­dam ähnelt. 

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