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Rathenower NPD Chef verurteilt

Vor weni­gen Stun­den endete der zweite Prozesstag gegen den Vor­sitzen­den des NPD Stadtver­ban­des Rathenow, Mar­cell Hor­lebeck, mit dem Schuld­spruch für den 24 Jähri­gen Neon­azi. Das Amts­gericht Rathenow sah jedoch nur den Straftatbe­stand “Trunk­en­heit am Steuer” als erwiesen an, verurteilte den mehrfach vorbe­straften Angeklagten aber trotz­dem zu ein­er Frei­heitsstrafe von sieben Monat­en ohne Bewährung.

Vom Straftatbe­stand der gemein­schaftlichen Kör­per­ver­let­zung wurde Hor­lebeck freigesprochen.

Ihm wurde zur Last gelegt nach ein­er antifaschis­tis­chen Demon­stra­tion am 10. Mai 2003 mit mehreren Kumpa­nen der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft “Sturm 27” ein Alter­na­tives Jugendzen­trum in Rathenow ange­grif­f­en zu haben und dabei linke Jugendliche tätlich ange­gan­gen zu sein. Nur eine der drei linksori­en­tierten Zeug­In­nen kon­nte Hor­lebeck jedoch zweifels­frei als Täter identifizieren.

Ein Tota­laus­fall waren dage­gen die Aus­sagen von PolizeibeamtIn­nen des vorge­blich gegen Rechts ini­ti­ierten Son­derkom­mis­sari­ats MEGA/TOMEG.

Die einge­set­zte Beamtin Ines P. kon­nte sich so beispiel­sweise über­haupt nicht daran erin­nern das Hor­lebeck über­haupt am Tatort war, obwohl sie am Tattag den heuti­gen NPD Vor­sitzen­den sog­ar namentlich ansprach und lau­thals das Ein­stellen von Straftat­en forderte. Doch bere­its laut ihrer polizeilichen Vernehmung im Jahre 2003, wollte P. nur drei linksori­en­tierte Jugendliche im Tat­bere­ich gese­hen haben, die dann prompt ein (inzwis­chen eingestelltes) Ermit­tlungsver­fahren wegen Land­friedens­bruch erhielten.

Der nicht einge­set­zte TOMEG Beamte Jür­gen B., der unmit­tel­bar vor dem Tatort wohnt, kon­nte oder wollte sich an über­haupt nie­man­den erin­nern, der an jen­em Tag dabei war. Er war betrunk­en und habe aus seinem Fen­ster nichts genaues erken­nen können.

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