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Wittstock-Prozess: „Das weiß ich nicht mehr“

NEURUPPIN Ob die Dro­hung von Bekan­nten oder die lange Zeit, die seit den Auss­chre­itun­gen im Witt­stock­er Jugend­club „Havan­na“ am 23. Okto­ber 2001 ver­gan­gen ist, am schlecht­en Erin­nerungsver­mö­gen der Zeu­gen Schuld ist, das kon­nte gestern vorm Neu­rup­pin­er Landgericht nicht gek­lärt werden. 

 

Zum drit­ten Ver­hand­lungstag gegen die neun Angeklagten aus Witt­stock und Umge­bung wur­den die ersten Zeu­gen geladen. Es kamen junge Men­schen, die selb­st bei dem als Geburt­stagfeuer angemelde­ten Tre­f­fen dabei waren. Karl P. aus Neu­rup­pin kon­nte sich zu Beginn der Befra­gung lediglich daran erin­nern, dass er bei ein­er Par­ty war und es schließlich zu Auss­chre­itun­gen gekom­men ist. Der 24-Jährige war sich aber sich­er, dass rechts­gerichtete Musik gespielt wurde. Als er auf die Frage der Rich­terin, welche Grup­pen dort gespielt wur­den, antwortete „Das weiß ich nicht mehr“, meinte diese nur: „Das sind noch recht ein­fache Fra­gen!“ Daraufhin hielt sie ihm die Aus­sagen vor, die er bei sein­er polizeilichen Vernehmung kurz nach den Ereignis­sen gemacht hat­te. Dort habe er gesagt, dass neben englis­chsprachiger Musik auch die CD „Ran an den Feind“ gespielt wurde. „Wenn es da so ste­ht, dann muss ich das wohl so gesagt haben“, sagte Karl P. Ob die Polizei vor Ort gewe­sen sei, kon­nte er nicht mehr so genau sagen. Spätestens bei sein­er Ver­haf­tung habe er aber die Beamten bemerkt. Zur versper­rten Ein­gangstür gab er eben­falls wenig Auskun­ft: „Es wur­den mit allem ver­bar­rikadiert, was da so drin stand.“ 

 

Die Richter gaben sich mit der fehlen­den Koop­er­a­tion nicht zufrieden. Ob er bedro­ht wor­den sei, fragten sie ihn. Bei ein­er Falschaus­sage oder man­gel­nden Auskün­ften könne er sich straf­bar machen. Der Zeuge erk­lärte, dass er von Drit­ten erfahren hätte, man würde ihn zusam­men­schla­gen. Jet­zt habe er Angst, dass dies wirk­lich ein­tritt und nicht nur eine Dro­hung ist. Die Rich­terin antwortete, dass er der­jenige sei, den sie verurteilen müsse, wenn sich alle Zeu­gen so verhielten. 

 

Ste­fanie K. kon­nte sich noch an den Abend erin­nern. Sie sei mit ihrem Fre­und und einem weit­eren Bekan­nten gegen 23 Uhr zu dieser Par­ty gefahren. „Die Stim­mung war gut.“ Als sie mit ihrem Fre­und von der Tankstelle zurück­kam – sie hat­ten Getränke geholt – soll die Polizei schon die Straße ges­per­rt haben. 

 

Um an weit­ere Details ranzukom­men, musste die Rich­terin auch ihr auf die Sprünge helfen: Bei ein­er Zeu­gen­vernehmung kurz nach dem besagten Abend hätte sie auf den ihr von der Polizei vorgelegten Fotos einen der Angeklagten erkan­nt. Er habe mit­ge­holfen, einen Tisch vor die Ein­gangstür zu platzieren. Jet­zt kon­nte sie ihn jedoch nicht mehr iden­ti­fizieren. Schließlich fügte sie aber hinzu: „Ja, es war so, wie ich es damals gesagt habe.“

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