Kategorien
(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Parlamentarismus

Zugang zu unabhängiger Rechtsmittelberatung in Gefahr?

Zugang zu unabhängiger Rechtsmittelberatung in Gefahr? Flüchtlingsrat
Brandenburg kritisiert Pläne des Brandenburger Innenministeriums

Im Innenauss­chuss des Bran­den­burg­er Land­tags ste­ht im Zuge der
Haushaltsver­hand­lun­gen die unab­hängige Geflüchteten­ber­atung in der
Erstauf­nah­meein­rich­tung zur Dis­po­si­tion. Nach Infor­ma­tio­nen des
Flüchtlingsrats soll die erst im let­zten Jahr ange­laufene Beratung nun
mit dem kom­menden Haushalt schon wieder gestrichen werden.

Im aktuellen Haushalt 2019/2020 ist die Beratung mit einem jährlichen
finanziellen Vol­u­men von 180.000€ unter dem Titel “unab­hängige
Geflüchteten­ber­atung” eingestellt. Die Mit­tel wer­den für eine
unab­hängige Rechtsmit­tel­ber­atung in der Erstauf­nah­meein­rich­tung an den
Stan­dorten Eisen­hüt­ten­stadt, Dober­lug-Kirch­hain, Wüns­dorf und
Frankfurt/Oder einge­set­zt. Ini­ti­iert wurde dies vom brandenburgischen
Innen­min­is­teri­um, da der Land­tag eine unab­hängige Beratung für
Geflüchtete forderte.

Durch die Beratung soll Asyl­suchen­den ver­mit­telt wer­den, welche
rechtlichen Möglichkeit­en sie im Fall eines neg­a­tiv­en Beschei­ds haben.
Sollte diese unab­hängige Beratung ersat­z­los weg fall­en, würden
Asyl­suchende keine Unter­stützung beim Ein­le­gen von Rechtsmit­teln und bei
der Rechts­durch­set­zung erhal­ten. Eine solche Beratung ist besonders
auf­grund der kurzen Fris­ten im Asylver­fahren und der qua­si nicht
vorhan­de­nen Alter­na­tiv­en an den Stan­dorten der Erstauf­nahme unabdingbar.
Zudem häufen sich in jüng­ster Zeit in der Bran­den­burg­er Außen­stelle des
Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt
Asy­lentschei­dun­gen, die Anträge auf Schutz fehler­haft als offensichtlich
unbe­grün­det ablehnen. Mit Hil­fe der unab­hängi­gen Rechtsmittelberatung
kon­nten Geflüchtete bere­its mehrfach erfol­gre­ich dage­gen vorgehen.

Wir sehen die mögliche Stre­ichung der unab­hängi­gen Rechtsmittelberatung
mit großer Sorge. Geflüchtete brauchen mehr denn je engagierte
Unter­stützung, um gegen fehler­hafte Beschei­de des Bun­de­samtes rechtlich
vorge­hen zu kön­nen und ihre Rechte im Asylver­fahren wahrnehmen zu
kön­nen“, sagt Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Die Begrün­dung des Innen­min­steri­ums, die Rechtsmit­tel­ber­atung könne ab
dem kom­menden Jahr durch das BAMF abgedeckt wer­den, ist fach­lich und
rechtlich falsch. Die Asylver­fahrens­ber­atung des BAMF bein­hal­tet eben
keine indi­vidu­elle Beratung zu möglichen Rechtsmit­teln und unterstützt
nicht im Klagev­er­fahren. Zudem ist es ein Gebot der Sub­sidiar­ität, dass
nicht die selbe Behörde, die eine wom­öglich fehler­hafte Asylentscheidung
trifft, zugle­ich dabei unter­stützen kann, gegen diese Entscheidung
rechtlich vorzugehen.

Nur eine behördlich unab­hängige Beratung ist geeignet, Betroffene
unab­hängig zu möglichen Rechtsmit­teln und zum Klagev­er­fahren zu beraten.
Daher ist die Weit­er­fi­nanzierung der sehr gut nachgefragten
Rechtsmit­tel­ber­atung uner­lässlich.“, so Ivana Domazet.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Inforiot