Zugang zu unabhängiger Rechtsmittelberatung in Gefahr? Flüchtlingsrat
Brandenburg kritisiert Pläne des Brandenburger Innenministeriums
Im Innenausschuss des Brandenburger Landtags steht im Zuge der
Haushaltsverhandlungen die unabhängige Geflüchtetenberatung in der
Erstaufnahmeeinrichtung zur Disposition. Nach Informationen des
Flüchtlingsrats soll die erst im letzten Jahr angelaufene Beratung nun
mit dem kommenden Haushalt schon wieder gestrichen werden.
Im aktuellen Haushalt 2019/2020 ist die Beratung mit einem jährlichen
finanziellen Volumen von 180.000€ unter dem Titel “unabhängige
Geflüchtetenberatung” eingestellt. Die Mittel werden für eine
unabhängige Rechtsmittelberatung in der Erstaufnahmeeinrichtung an den
Standorten Eisenhüttenstadt, Doberlug-Kirchhain, Wünsdorf und
Frankfurt/Oder eingesetzt. Initiiert wurde dies vom brandenburgischen
Innenministerium, da der Landtag eine unabhängige Beratung für
Geflüchtete forderte.
Durch die Beratung soll Asylsuchenden vermittelt werden, welche
rechtlichen Möglichkeiten sie im Fall eines negativen Bescheids haben.
Sollte diese unabhängige Beratung ersatzlos weg fallen, würden
Asylsuchende keine Unterstützung beim Einlegen von Rechtsmitteln und bei
der Rechtsdurchsetzung erhalten. Eine solche Beratung ist besonders
aufgrund der kurzen Fristen im Asylverfahren und der quasi nicht
vorhandenen Alternativen an den Standorten der Erstaufnahme unabdingbar.
Zudem häufen sich in jüngster Zeit in der Brandenburger Außenstelle des
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Eisenhüttenstadt
Asylentscheidungen, die Anträge auf Schutz fehlerhaft als offensichtlich
unbegründet ablehnen. Mit Hilfe der unabhängigen Rechtsmittelberatung
konnten Geflüchtete bereits mehrfach erfolgreich dagegen vorgehen.
„Wir sehen die mögliche Streichung der unabhängigen Rechtsmittelberatung
mit großer Sorge. Geflüchtete brauchen mehr denn je engagierte
Unterstützung, um gegen fehlerhafte Bescheide des Bundesamtes rechtlich
vorgehen zu können und ihre Rechte im Asylverfahren wahrnehmen zu
können“, sagt Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg.
Die Begründung des Innenminsteriums, die Rechtsmittelberatung könne ab
dem kommenden Jahr durch das BAMF abgedeckt werden, ist fachlich und
rechtlich falsch. Die Asylverfahrensberatung des BAMF beinhaltet eben
keine individuelle Beratung zu möglichen Rechtsmitteln und unterstützt
nicht im Klageverfahren. Zudem ist es ein Gebot der Subsidiarität, dass
nicht die selbe Behörde, die eine womöglich fehlerhafte Asylentscheidung
trifft, zugleich dabei unterstützen kann, gegen diese Entscheidung
rechtlich vorzugehen.
„Nur eine behördlich unabhängige Beratung ist geeignet, Betroffene
unabhängig zu möglichen Rechtsmitteln und zum Klageverfahren zu beraten.
Daher ist die Weiterfinanzierung der sehr gut nachgefragten
Rechtsmittelberatung unerlässlich.“, so Ivana Domazet.